Vor 80 Jahren – das Verbrechen von Babyn Jar

geschrieben von Dr. Ulrich Schneider

24. September 2021


Die FIR erinnert in diesen Tagen an eines der schlimmsten Verbrechen im faschistischen Vernichtungskrieg gegen die Sowjetunion, das Massaker Ende September 1941 in der Schlucht von Babyn Jar bei Kiew (Ukraine). Mit Beginn des Überfalls fanden durch die vormarschierende Wehrmacht und im Rücken der Front durch SS-Einsatzgruppen sowie nationalistische Kollaborateure Mordaktionen an jüdischen Menschen, politischen Gegnern, Partisanen und Anhängern der Sowjetmacht statt. 
Die Details des Verbrechens sind seit Jahren bekannt. Vorgeblich wegen Bränden und Explosionen im Kiewer Stadtzentrum kamen der Befehlshaber der 6. Armee, Generalfeldmarschall von Reichenau, der Stadtkommandant von Kiew, Generalmajor Eberhard, der Befehlshaber der Einsatzgruppe C, SS-Brigadeführer Otto Rasch, sowie der Befehlshaber des Sonderkommandos 4a, SS-Standartenführer Paul Blobel überein, die in der Stadt verbliebenen Juden zu töten und dieses Vorhaben als „Evakuierungsaktion“ zu tarnen.
In deutscher Bürokratensprache wurde in der „Ereignismeldung Nr. 106“ nach Berlin gemeldet:
„Am 28. September 1941 wurden Bekanntmachungen über eine Evakuierung an die Kiewer Juden herausgegeben. Diese sollten sich am folgenden Tag in der Nähe des Bahnhofes einfinden und warme Kleidung, Geld sowie persönliche Dokumente und Wertgegenstände mitbringen. Diesem Aufruf folgten mehr Juden als erwartet. In Gruppen wurden diese aus der Stadt und zur Schlucht geführt, mussten sich dort ihrer Kleidung entledigen und wurden dann entsprechend dem „Einsatzbefehl der Einsatzgruppe Nr. 101“ systematisch durch Maschinengewehr- und Maschinenpistolenfeuer erschossen. Bei den Erschießungen am 29. und 30. September 1941 wurden laut Ereignismeldung der SS-Einsatzgruppe C vom 2. Oktober 1941 innerhalb von 36 Stunden 33.771 Juden getötet.“
Die Habseligkeiten der Ermordeten wurden an Volksdeutsche und Kollaborateure verteilt, die Kleider wurden mit über 100 Lkw ins Deutsche Reich gebracht und der NS-Volkswohlfahrt übergeben. Nachdem deutsche Pioniere 1941 durch Sprengungen dieses Massengrabes tarnten, mussten im Sommer 1943 – beim Rückzug der Wehrmacht – KZ Häftlinge diese Leichen und weitere im Umfeld der Schlucht ermordeten Sowjetbürger wieder ausgraben und verbrennen, um so die Beweise für die Verbrechen zu beseitigen. 
Das Verbrechen von Babyn Jar wurde juristisch sowohl in der Sowjetunion, aber insbesondere beim Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess, im Prozess Nr.9 (Einsatzgruppenprozess) verhandelt. Der Befehlshaber des Sonderkommandos 4a Paul Blobel wurde 1948 zum Tode verurteilt und 1951 tatsächlich hingerichtet. Kein an dem Verbrechen beteiligter Offizier der Wehrmacht musste sich jemals vor Gericht verantworten.
Trotz dieser Dimension des Verbrechens dauerte es Jahrzehnte, bis es eine erste Gedenkstätte für die „ermordeten Sowjetbürger und Kriegsgefangenen“ gab. Erst 1991 wurde mit der Errichtung einer Menora als Gedenkzeichen gezeigt, dass es überwiegend jüdische Opfer in Babyn Jar gab.
Bis heute gibt es geschichtspolitischen Streit um diesen Gedenkort. Ein mit staatlicher Unterstützung geplantes Babyn Yar Holocaust Memorial Center (BYHMC) steht national und international in der Kritik. Fachleute warfen dem Konzept vor, eher ein ›Holocaust-Disney‹ als einem Ort der Erinnerung und Reflexion zu schaffen. Nationalistische Kräfte, die sich für die Bandera-Verherrlichung einsetzen, kritisieren, hier werde der ukrainischen Opfer zu wenig gedacht – als seien die Kiewer Juden keine Einwohner der Ukraine gewesen. Der ukrainische Präsident Zelensky setzt sich zwar für die Gedenkstätte ein, doch wohl eher aus außenpolitischem Interesse.
Antifaschistische Kräfte in der Ukraine erklären in diesem Zusammenhang:
Sie treten ein für eine Gedenkstätte am historischen Ort Babyn Jar, die dem besonderen Charakter des Verbrechens Rechnung trägt und gleichzeitig den Kampf der Partisanen und der Roten Armee um die Befreiung des Landes würdigt.
Glaubwürdig für eine solche Gedenkstätte könne nur der eintreten, der gegen die zunehmenden Exzesse des Antisemitismus und des Geschichtsrevisionismus im Land kämpft. Hier hat die ukrainische Regierung noch erhebliche Defizite.
Die FIR begrüßt alle ernsthaften Bestrebungen zur Neugestaltung der Gedenkstätte in Babyn Jar und unterstützt die Forderungen der ukrainischen Antifaschisten.

Unsere Wahlprüfsteine: Antworten der FDP M-V

geschrieben von FDP Mecklenburg-Vorpommern

6. September 2021

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1. Wie bewerten Sie Ihr Engagement zu Stärkung von Demokratie und Toleranz, gegen

Rassismus, Antisemitismus und Rechtsextremismus in der nun zu Ende gehenden

Wahlperiode? Welche parlamentarischen und außerparlamentarischen Initiativen haben

Sie dazu ergriffen?

Wir stellen uns gegen jede Form von Extremismus, ob von rechts oder von links. Wir setzen

uns mit unserem Bekenntnis zum freien Diskurs und zum Erhalt der Menschenrechte aktiv

gegen alle Formen des politischen Extremismus und religiösen Fanatismus ein. Wir fördern

Bildung über die verschiedenen Diktaturen auf deutschem Boden. Wir sind im Landtag derzeit

nicht vertreten. Außerhalb des Landtages sprechen wir uns regelmäßig für eine freie

Gesellschaft aus und vertreten Menschenwürde und Meinungsfreiheit als wichtigstes

Bollwerk gegen alle Formen des Extremismus.

2. Wie bewerten Sie die Wirksamkeit von Art. 18a der Landesverfassung M-V? Halten Sie eine

Konkretisierung dieses Artikels hinsichtlich andauernder rechtsextremistischer Aktivitäten

im Land für notwendig?

Die Regelung des Art. 18a der Landesverfassung entspricht unserem Selbstverständnis. Wir

Freie Demokraten sehen den freien sachlichen Diskurs als einzige bestehende, gewaltfreie

Möglichkeit, Probleme zu lösen. Die in Art. 18a Abs. 1 LVerf M-V vorgenommene

Staatszielbestimmung entspricht daher voll unserem Selbstverständnis.

Das gleiche gilt für die in Art. 18a Abs. 2 vorgenommene Klarstellung der

Verfassungswidrigkeit der dort genannten Handlungen.

3. Wie bewerten Sie den Stand zur Aufarbeitung der Verbrechen der „NSU“ in M-V? Werden

Sie sich nach der Wahl für die Einsetzung eines neuen parlamentarischen

Untersuchungsausschusses NSU einsetzen? Halten Sie dabei die Erweiterung des

Untersuchungsauftrags hinsichtlich neu entstandener rechtsextremer Strukturen, wie z.B.

Nordkreuz“ für erforderlich?

Es liegen sowohl zum NSU als auch zum Nordkreuz immer wieder neue Erkenntnisse vor, die

eine neue umfassende Bewertung erfordern. Sofern diese Erkenntnisse erwarten lassen, dass

ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss zur Aufklärung beitragen kann, werden wir

Freie Demokraten diesen beantragen bzw. mittragen.

4. Laut Feiertagsgesetz M-V ist der 8. Mai als „Tag der Befreiung vom Nationalsozialismus und

der Beendigung des 2. Weltkrieges“ offizieller Gedenktag. Unterstützen Sie die

Bestrebungen diesen Tag im Sinne des Gesetzes zum offiziellen Feiertag zu erklären?

Nein. Wir gehen davon aus, dass die derzeitige Regelung als Gedenktag der Bedeutung des 8.

Mai besser Rechnung trägt. Einerseits ist die Begrifflichkeit unpräzise, weil der 2. Weltkrieg

nur in Europa am 8. Mai endete. Andererseits – und das wiegt schwerer – halten wir es für

schwierig, den 2. Weltkrieg mit seinen Millionen Toten und den schlimmsten Verbrechen der

Menschheitsgeschichte in den Kontext eines Feiertages setzen zu wollen. Uns scheint ein

„Feiern“ angesichts der Thematik des 2. Weltkrieges (auch wenn es um dessen Ende in Europa

geht) nicht als angemessen, weshalb wir für richtig halten, dass der Tag weiterhin als Gedenkund

Trauertag bewertet wird.

5. Der Verfassungsschutz des Landes M-V ist in jüngster Vergangenheit bundesweit negativ in

die Schlagzeilen geraten. Wie bewerten Sie diese Reihe von Skandalen und welche

Vorstellungen haben Sie zur künftigen Ausrichtung der Behörde?

Den Defiziten in der Arbeit des Verfassungsschutzes ist mit personellen Veränderungen

begegnet worden. Unbeschadet dessen muss die durch den Landtag vorgesehene Kontrolle

auch tatsächlich ausgeübt werden.

Grundsätzlich sind wir der Meinung, dass der Verfassungsschutz sowohl personell als auch mit

Sachmitteln so ausgestattet sein muss, dass er die ihm übertragenen Aufgaben effektiv

erfüllen kann.

Wir Freie Demokraten fordern eine Föderalismuskommission III von Bund und Ländern. Die

Kommission soll Vorschläge für eine Reform der Sicherheitsarchitektur unterbreiten, etwa

durch eine Reduzierung der Anzahl der Landesämter für Verfassungsschutz. Zuständigkeiten,

Verantwortlichkeiten und Verfahren müssen klarer werden. Die parlamentarische Kontrolle

und Datenschutzaufsicht muss auch in den Kooperationsplattformen der Sicherheitsbehörden

sichergestellt sein, insbesondere im Gemeinsamen Terrorabwehrzentrum (GTAZ) und im

Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ). Dazu fordern wir für

diese Kooperationsplattformen eine gesetzliche Grundlage, die den Datenaustausch zwischen

den Behörden regelt. Wir wollen hierbei die Aufgaben von Nachrichtendiensten und Polizei

voneinander getrennt halten und dieses Trennungsgebot im Grundgesetz verankern.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Antwort der CDU MV zu den Wahl-prüfsteinen 2021 der VVN-BdA MV

geschrieben von CDU Mecklenburg-Vorpommern

20. August 2021

Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für die Möglichkeit, Stellung zu den Wahlprüfsteinen der VVN-BdA M-V e.V. beziehen zu dürfen. Im Folgenden möchte ich Ihnen die Positionen des CDU-Landesverbandes M-V zu den einzelnen Themenfeldern und Fragestellungen übermitteln:

  1. Wie bewerten Sie Ihr Engagement zur Stärkung von Demokratie und Toleranz, gegen Rassismus, Antisemitismus und Rechtsextremismus in der nun zu Ende gehenden Wahlperiode? Welche parlamentarischen und Außerparlamentarischen Initiativen haben Sie dazu ergriffen?
    Wir Christdemokraten sind gegen Verklärung der Vergangenheit und wir betonen die Notwendigkeit von Aufarbeitung und Unrechtsbewusstsein. Wir gedenken der Opfer von Unrecht und Diktatur und stellen uns gegen jede Art von Verharmlosung und Extremismus. Nach dem menschenverachtenden nationalsozialistischen Regime wurden die Hoffnungen der Menschen, frei und demokratisch leben zu dürfen, durch die SED-Diktatur in der realsozialistischen DDR erneut im Keim erstickt. Wir wissen daher, dass Freiheit keine Selbstverständlichkeit ist.
  2. Wie bewerten Sie die Wirksamkeit von Artikel 18 a (Friedensverpflichtung, Gewaltfreiheit) der Landesverfassung im politischen Alltag des Landes? Halten Sie eine Konkretisierung dieses Artikels hinsichtlich andauernder rechtsextremistischer Aktivitäten im Land für notwendig.
    Freiheit ist ein wesentliches Merkmal unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens. Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, die Pressefreiheit oder die Versammlungsfreiheit missbraucht, um unser demokratisches System zu bekämpfen, der kann diese Grundrechte verwirken. Wer mit seinen Äußerungen dazu beiträgt, das politische Klima in unserem Land zu vergiften und unsere demokratische Grundordnung zu gefährden, muss die Antwort unserer wehrhaften Demokratie zu spüren bekommen. Straftaten gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung können jedoch mit der Anwendung des Artikels 18 des Grundgesetzes weder verhindert werden noch wird der juristischen
    Umgang mit mutmaßlichen Tätern dadurch vereinfachen. Wichtig ist eine offene Debatte in unserer Gesellschaft über den Umgang mit extremistischen Aktivitäten aller Richtungen.
  3. Wie bewerten Sie den Stand der Aufarbeitung der Verbrechen des „NSU“ in Mecklenburg-Vorpommern? Werden Sie sich nach der Wahl für die Einsetzung eines neuen Parlamentarischen Untersuchungsausschusses NSU einsetzen? Halten Sie dabei die Erweiterung des Untersuchungsauftrages hinsichtlich neu entstandener rechtsextremer Strukturen wie z. b. „nordkreuz“ für erforderlich?
    Drei Jahre lang untersuchte der auf Betreiben der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und der BMV eingesetzte Parlamentarische Untersuchungsausschuss des Landtages Mecklenburg-Vorpommern zur Aufklärung der NSU-Aktivitäten in Mecklenburg-Vorpommern die Bezüge des NSU-Trios zu unserem Bundesland. Die Untersuchungen sind noch nicht abgeschlossen. Die Beweisaufnahme wird noch bis zum Ende der Legislaturperiode fortgeführt. Auf der Grundlage des Zwischenberichts des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses NSU und der noch offenen Punkte wird zu Beginn der 8. Wahlperiode das weitere Vorgehen einschließlich der Möglichkeit der Einsetzung eines weiteren Parlamentarischen Untersuchungsausschusses beraten.
  4. Laut dem „Gesetz über Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz Mecklenburg-Vorpommern) ist der 8. Mai als „Tag der Befreiung vom Nationalsozialismus und der Beendigung des 2. Weltkrieges“ offizieller Gedenktag. Unterstützen Sie Bestrebungen diesen Tag im Sinne des Gesetzes zum offiziellen Feiertag zu erklären?
    Die CDU unterstützt diese Bestrebungen nicht. Den 8. Mai als Tag der Befreiung vom Nationalsozialismus und der Beendigung des 2. Weltkrieses ist ein offizieller Gedenktag mit großer Bedeutung. Diesen Tag zum arbeitsfreien Feiertag zu erklären, hätte erhebliche negativer Auswirkungen auf die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern, ohne die besondere Erinnerung an diesen Tag zu verstärken.
  5. Der Verfassungsschutz des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist in jüngster Vergangenheit mehrfach bundesweit in die Negativ-Schlagzeilen geraten. Wie bewerten Sie diese Reihe von Skandalen und welche Vorstellungen haben Sie zur künftigen Ausrichtung der Behörde?
    Der Verfassungsschutz schützt. Er bleibt als Institution für die CDU unentbehrlich im Kampf gegen Rechtsextremismus, Linksextremismus, Islamismus und Verfassungsfeinde. Aus dem Bericht der vom Innenminister eingesetzten Expertenkommission für den Verfassungsschutz müssen das Landesparlament und die Landesregierung nun Konsequenzen ziehen, da augenscheinlich Fehlentscheidungen des Verfassungsschutzes häufig auf Personalbedarf zurückzuführen sind. Deswegen muss sich der Verfassungsschutz an einigen Stellen weiterentwickeln und dafür brauchen wir schlicht mehr Verfassungsschützer.
    Mit freundlichen Grüßen
    Wolfgang Waldmüller , Generalsekretär

Antwort von DIE LINKE. MV zu den Wahlprüfsteinen 2021 der VVN-BdA MV

geschrieben von DIE LINKE. Mecklenburg-Vorpommern

20. August 2021

DIE LINKE. Mecklenburg-Vorpommern
Antworten Wahlprüfsteine VVN M-V zur Landtagswahl 2021 (AK BDIE)

  1. Wie bewerten Sie Ihr Engagement zur Stärkung von Demokratie und Toleranz, gegen Rassismus, Antisemitismus und Rechtsextremismus in der nun zu Ende gehenden Wahlperiode? Welche parlamentarischen und Außerparlamentarischen Initiativen haben Sie dazu ergriffen Parlamentarische Initiativen:

„Verfassungsgegnern weiterhin entschieden entgegentreten“ (Antrag der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE, Drs. 7/184)

„Ehe für alle – Recht auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts“

(Antrag der Fraktion DIE LINKE, Drs. 7/541)- „Kein Platz für menschenverachtende Hetze im Parlament“

(Antrag der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE, Drs. 7/1052)- „Bleiberecht für Opfer rechtsmotivierter Straftaten“

(Antrag DIE LINKE, Drs. 7/1127)- „Landesprogramm, Demokratie und Toleranz gemeinsam stärken“

(Antrag der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE, Drs. 7/1130)- „Verfassungsgegnern weiterhin entschieden entgegentreten – NPD von der staatlichen Finanzierung ausschließen“

(Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BMV, Drs. 7/1591)- „Fremdenfeindlichkeit, Rassismus, Antisemitismus und Extremismus entgegentreten“

(Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BMV, Drs. 7/2616)- „100 Jahre Frauenwahlrecht – Gleichstellung als Verfassungsauftrag umsetzen“

(Antrag DIE LINKE, Drs. 7/2808)- „Berufung eines Antisemitismusbeauftragten“

(Antrag der Fraktionen der CDU, SPD, DIE LINKE und Freie Wähler/BMV, Drs. 7/3395)- „75 Jahre nach der Befreiung Deutschlands vom Faschismus – Geschichtsbewusstsein derSchülerinnen und Schüler stärken“

(Antrag der Fraktionen DIE LINKE, Drs. 7/4745)- „Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus haben in unserer Gesellschaft keinen Platz“

(Antrag der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE, Drs. 7/4748)- „75. Jahrestag des Tages der Befreiung vom Nationalsozialismus und der Beendigung des 2. Weltkrieges“

(Antrag der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE, Drs. 7/4912)- „Grundgesetz hat sich auch in Zeiten der Corona-Pandemie bewährt – Verschwörungsideologien aktiv entgegentreten“

(Antrag der Fraktion DIE LINKE, Drs.7/5009)- „Reichskriegsflaggen verbieten“

(Antrag der Fraktion DIE LINKE, Drs. 7/5458)- „Wahlalter 16 für Landtagswahlen“(Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE, Drs. 7/5593)- „Barrierefreie politische Teilhabe sichern“

(Antrag der Fraktion DIE LINKE, Drs. 7/5596)Außerparlamentarische Initiativen:Auch außerhalb des Landtages engagiert sich DIE LINKE in Initiativen gegen Rechtsextremismus undunterstützt diese aktiv, etwa das „Aktionsbündnis 8. Mai Demmin“.

  1. Wie bewerten Sie die Wirksamkeit von Artikel 18a (Friedensverpflichtung, Gewaltfreiheit) der Landesverfassung im politischen Alltag des Landes? Halten Sie eine Konkretisierung dieses Artikels hinsichtlich andauernder rechtsextremistischen Aktivitäten im Land für notwendig?

Artikel 18a der Landesverfassung ist als Staatsziel ausgestaltet und hat damit lediglich den Charakter einer Absichtserklärung. Gleichwohl fordert DIE LINKE eine weitaus größere Berücksichtigung der Friedenverpflichtung aus Artikel 18a im Agieren aller öffentlichen Stellen. Diskussionen, etwa um Kriegsschiffproduktion in der Wolgaster Peene Werft oder Kriegseinsätze von Bundeswehrsoldatinnen und Soldaten aus Standorten in Mecklenburg – Vorpommern, zeigen, dass die Friedenverpflichtung von öffentlichen Stellen nicht immer Ernst genommen wird. Es ist nötig, Artikel 18 a mehr in das Bewusstsein der Menschen zu rufen und seine Bedeutung zu betonen. Er muss in der öffentlichen Wahrnehmung eine größere Rolle spielen. Vor diesem Hintergrund würde jedoch allein eine Konkretisierung vor dem Hintergrund rechtextremistischer Aktivitäten nicht viel ändern. Das stetige Erinnern an die verfassungsrechtliche Friedensverpflichtung ist nach unserer Einschätzung der richtige Weg.

  1. Wie bewerten Sie den Stand der Aufarbeitung der Verbrechen des „NSU“ in Mecklenburg-Vorpommern? Werden Sie sich nach der Wahl für die Einsetzung eines neuen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss NSU einsetzen? Halten Sie dabei die Erweiterung des Untersuchungsauftrages hinsichtlich neu entstandener rechtsextremer Strukturen wie z.b. „nordkreuz“ für erforderlich?

Die LINKE wird sich weiterhin für die konsequente Aufklärung und Aufarbeitung rechtsterroristischer Aktivitäten in Mecklenburg-Vorpommern einsetzen. Der erste Parlamentarische Untersuchungsausschuss zum NSU-Komplex des Landtages M-V der 7. Wahlperiode untersuchte bereits das Behördenhandeln im Zusammenhang mit dem Mord an Mehmet Turgut am 25. Februar 2004 in Rostock. Dennoch blieben viele Untersuchungsgegenstände unbearbeitet und zahlreiche drängende Fragen unbeantwortet – insbesondere zum Netzwerk des NSU. Die erforderliche Neuauflage der parlamentarischen Untersuchungsarbeit in der kommenden Legislaturperiode muss jedoch auch weitere potentiell rechtsterroristische Strukturen im Bundesland in den Fokus nehmen. Dringlich erscheint dies vor allem in Bezug auf das Nordkreuz-Netzwerk, da in diesem Fall einzelne Beamte der Landespolizei unmittelbar in die Aktivitäten einer mutmaßlich rechtsterroristischen Struktur eingebunden waren oder sind.

4. Laut dem „Gesetz über Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz Mecklenburg- Vorpommern) ist der 8.Mai als „Tag der Befreiung vom Nationalsozialismus und der Beendigung des 2.Weltkrieges“ offizieller Gedenktag. Unterstützen Sie die Bestrebungen diesen Tag im Sinne des Gesetzes zum offiziellen Feiertag zu erklären?

Ja.

  1. Der Verfassungsschutz des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist in jüngster
    Vergangenheit mehrfach bundesweit in Negativ-Schlagzeilen geraten. Wie bewerten
    Sie diese Reihe von Skandalen und welche Vorstellungen haben Sie zur künftigen
    Ausrichtung der Behörde?

Die Skandale bestätigen die Grundposition der LINKEN, dass dieser Inlandsgeheimdienst auf Grund seiner Arbeitsweise und seiner stark eingeschränkten Kontrollierbarkeit mit wesentlichen Grundprinzipien einer freiheitlichen und demokratischen Grundordnung letztlich unvereinbar ist. Diese Institution aus Zeiten des Kalten Krieges gehört abgeschafft, sie hat sich als insgesamt unreformierbar erwiesen.

Unsere Wahlprüfsteine: Antworten der SPD M-V

geschrieben von SPD Mecklenburg-Vorpommern

17. August 2021

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  1. Wie bewerten Sie Ihr Engagement zur Stärkung von Demokratie und Toleranz, gegen Rassismus, Antisemitismus und Rechtsextremismus in der nun zu Ende gehenden Wahlperiode? Welche parlamentarischen und außerparlamentarischen Initiativen haben Sie dazu ergriffen?
    Die SPD tritt seit ihrer Gründung vor mehr als 150 Jahren für Demokratie, Freiheit und soziale Gerechtigkeit ein. Wir treten jenen Kräften entschieden entgegen, die unsere Gesellschaft spalten wollen und auf Hass und Hetze setzen. Extremismus und Gewalt dürfen keinen Platz in unserem Land haben. Wir stehen für ein demokratisches und vielfältiges Mecklenburg-Vorpommern und stärken allen den Rücken, die aktiv für ein friedliches Miteinander eintreten. Mit der letzten Landtagswahl folgte im Parlament auf die NPD eine radikalisierte AfD mit ihrem rechtsextremen Flügel. Auch darum bildete das Engagement zur Stärkung von Demokratie und Toleranz, gegen Rassismus, Antisemitismus und Rechtsextremismus in dieser Wahlperiode einen Schwerpunkt für uns. Engagement benötigt einen staatlichen Rahmen, der gesetzliche und institutionelle Leitplanken setzt und Engagement unterstützt, qualifiziert und wertschätzt. Ein solches Demokratie-Fundament bildet unser Landesprogramm „Demokratie und Toleranz gemeinsam stärken!“ Das Programm und seine Umsetzungsstrategie enthalten zahlreiche Maßnahmen, um Mecklenburg-Vorpommern weiter als ein weltoffenes und tolerantes Land zu gestalten. Wir haben in dieser Wahlperiode das Landesprogramm weiterentwickelt und an die aktuellen Herausforderungen bzw. Gefährdungen unserer Demokratie angepasst. Auch haben wir eine Reihe parlamentarischer Initiativen ergriffen, etwa die Anträge „Landesprogramm Demokratie und Toleranz gemeinsam stärken!“ (Drucksache 7/1130), „Fremdenfeindlichkeit, Rassismus, Antisemitismus und Extremismus entgegentreten“ (Drucksache 7/2616), „Demokratie stärken – engagierte Menschen schützen“ (Drucksache 7/4030) oder „Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus haben in unserer Gesellschaft keinen Platz“ (Drucksache 7/4748), die vom Landtag beschlossen wurden; auch hat der Landtag auf unseren Antrag hin entsprechende Aussprachen durchgeführt (z.B. „Halle war ein weiterer Angriff auf unsere freie und vielfältige Gesellschaft – Demokratie, Toleranz und Freiheit verteidigen“). Auch außerhalb des Parlaments engagieren wir uns für die Stärkung von Demokratie und Toleranz, gegen Rassismus, Antisemitismus und Rechtsextremismus Mit der Initiative „WIR. Erfolg braucht Vielfalt“ sind wir Teil eines breiten Bündnisses, das für Demokratie und Toleranz und gegen Vorurteile und Diskriminierung eintritt. Wir haben zudem bereits vor längerer Zeit eigene Initiativen ins Leben gerufen, die auch in dieser Wahlperiode sehr aktiv waren. „Endstation Rechts.“ und „Storch Heinar“ wirken inzwischen deutlich über unser Bundesland hinaus. Wir werden dieses für uns sehr wichtige Engagement fortsetzen. Denn für Rassisten, Anti-Demokraten und Menschenfeinde darf es keinen Platz bei uns geben – weder im Landtag noch an anderer Stelle.
  2. Wie bewerten Sie die Wirksamkeit von Artikel 18a (Friedensverpflichtung, Gewaltfreiheit) der Landesverfassung im politischen Alltag des Landes? Halten Sie eine Konkretisierung dieses Artikels hinsichtlich andauernder rechtsextremistischen Aktivitäten im Land für notwendig?
    Artikel 18a wurde im Jahr 2007 aufgrund der Volksinitiative „Für ein weltoffenes, friedliches und tolerantes Mecklenburg-Vorpommern“ in die Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern aufgenommen. Der ursprüngliche Textvorschlag, der konkretere Ziele beinhaltete, wurde in Zuge des Gesetzgebungsverfahrens
    insbesondere im Ergebnis einer Anhörung von Sachverständigen sowohl aus verfassungsrechtlichen Gründen als auch verfassungspolitischen Bedenken geändert und der Artikel 18a mit seinem heutigen Wortlaut beschlossen. Mecklenburg-Vorpommern ist ein demokratisches und weltoffenes Bundesland. Dass das so bleibt,
    daran werden wir auch in den kommenden Jahren kontinuierlich und hart arbeiten.
    Statt einer Konkretisierung des Verfassungsartikels sind hinsichtlich andauernder rechtsextremistischer Aktivitäten neben der Stärkung des zivilgesellschaftlichen Engagement u.a. die bestehenden gesetzlichen Regelungen weiterhin konsequent umzusetzen und die vorhandenen rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen. Gerade zum Schutz der Bevölkerung muss vor allem das Gewaltpotential der rechtsextremen Szene inklusive ihrer militanten Arme weiterhin mit hohem Verfolgungsdruck kontrolliert, zurückgedrängt und zerschlagen werden. Wir brauchen gut ausgestattete und ausgebildete Ordnungs- und Sicherheitsbehörden, die sich den Bedrohungen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung entschlossen entgegenstellen und das friedliche, freie und vielfältige Zusammenleben ermöglichen. Und wir brauchen einen demokratisch kontrollierten Verfassungsschutz, der auch den Versuch der Unterwanderung der Sicherheitsbehörden durch Demokratiefeinde wirksam erkennt.
  3. Wie bewerten Sie den Stand der Aufarbeitung der Verbrechen des „NSU“. in Mecklenburg-Vorpommern? Werden Sie sich nach der Wahl für die Einsetzung eines neuen Parlamentarischen Untersuchungsausschusses NSU einsetzen? Halten Sie dabei die Erweiterung des Untersuchungsauftrages hinsichtlich neu entstandener rechtsextremer Strukturen wie z.B. „Nordkreuz“ für erforderlich? Die NSU-Mordserie im Land ist noch nicht aufgearbeitet, da wurde mit der terrorbereiten, rechtsextremen Preppergruppe „Nordkreuz“ bereits die nächste potenzielle Bedrohung eines friedlichen Zusammenlebens aufgedeckt. Die Aufarbeitung des NSU-Terrors sowie des Nordkreuzkomplexes werden wir nach der
    Wahl mittels parlamentarischer Untersuchung fortsetzen. Sowohl bei den Themenkomplexen Nordkreuz als auch beim NSU sind die Sicherheitsbehörden in der Pflicht, maximale Transparenz, Offenheit und Unterstützung zu gewährleisten.
  4. Laut dem .Gesetz über Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz Mecklenburg- Vorpommern)“ ist der 8. Mai als „Tag der Befreiung vom Nationalsozialismus und der Beendigung des 2.Weltkrieges“ offizieller Gedenktag. Unterstützen Sie die Bestrebungen diesen Tag im Sinne des Gesetzes zum offiziellen Feiertag zu erklären?
    Den 8. Mai als „Tag der Befreiung vom Nationalsozialismus und der Beendigung des 2.Weltkrieges“ zu einem regionalen Feiertag zu erklären, wird von uns skeptisch gesehen. 2002 wurde dieser Tag unter anderem auf Initiative der SPD Landtagsfraktion bewusst als offizieller Gedenktag in Mecklenburg-Vorpommern eingeführt, um ihn im öffentlichen Bewusstsein wach zu halten. Dieser Tag sollte durch Denken, Nachdenken und Erinnerungen ausgefüllt werden. Nach unserer Auffassung ist gerade dieses historische Datum als Tag des Gedenkens besser geeignet, daran zu erinnern, welches Elend und Leid im Namen Deutschlands über die Welt gebracht wurde, und welche Mahnung und Verantwortung daraus für uns und die nachfolgenden Generationen erwächst. Auch angesichts der zig-millionenfachen Opfer erachten wir es als angemessener, diesen Tag als Gedenktag zu begehen und nicht als einen weiteren arbeits- und schulfreien Feiertag.
  5. Der Verfassungsschutz des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist in jüngster Vergangenheit mehrfach bundesweit in Negativ-Schlagzeilen geraten. Wie bewerten Sie diese Reihe von Skandalen und welche Vorstellungen haben Sie zur künftigen Ausrichtung der Behörde?
    Wir brauchen gut ausgestattete und ausgebildete Ordnungs- und Sicherheitsbehörden, die sich den vielfältigen Bedrohungen der freiheitlichdemokratischen Grundordnung entschlossen entgegenstellen und das friedliche, freie und vielfältige Zusammenleben ermöglichen. Und wir brauchen einen demokratisch kontrollierten Verfassungsschutz, der auch den Versuch der Unterwanderung der Sicherheitsbehörden durch Demokratiefeinde wirksam erkennt und verhindert. Denn in unseren Sicherheitsbehörden ist kein Millimeter Platz für Rassismus, Hass und Diskriminierung. Der Verfassungsschutz muss strukturell reformiert, sein Aufgabenbereich konkretisiert und insgesamt einer strikten demokratischen Kontrolle unterzogen werden. Das bedeutet für uns auch eine stärkere administrative Trennung von Verfassungsschutz und Polizei.

Die geforderte Mitte

4. August 2021

Rechtsextreme Einstellungen nehmen ab, aber die Mitte bleibt offen für antidemokratischen Populismus, einem Einfallstor zum Rechtsextremismus. Das ist das Resümee der neuen Mitte-Studie des Bielefelder Instituts für interdisziplinäre Konflikt und Gewaltforschung im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung unter dem Titel „Die geforderte Mitte“. Die Studie wird seit 2006 aller zwei Jahre durchgeführt und zeigt die Entwicklung gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit innerhalb der deutschen Bevölkerung. Dazu wurden 1.750 deutsche Staatsbürger Anfang des Jahres 2021 telefonisch befragt. Von Ihnen schätzten immerhin 70 Prozent den Rechtsextremismus als größte Bedrohung der Gesellschaft ein – noch vor Klimawandel, sozialer Spaltung und Corona-Krise. Mit 72 Prozent sieht sich die große Mehrheit als überzeugte Demokraten, aber der Anteil derer wächst, die sich gegenüber der Demokratie ambivalent verhalten oder demokratiefeindliche Positionen vertreten. Die Bevölkerung ist zu 13 Prozent offen für rechten Populismus. Populismus sei in Teilen der Mitte anschlussfähig, kommentieren die Autoren, und die Mitte könne bei dort schwelenden Ressentiments auch abgeholt werden.

Rassismus nimmt zu

Die Studie konstatiert eine Zunahme fremdenfeindlicher Positionen von 3,3 auf 4,5 Prozent gegenüber 2019. Vorurteile gegenüber schwarzen Menschen sind sogar bei zehn Prozent der Bevölkerung ausgeprägt vorhanden. Diese Haltungen seien besonders bei Befragten mit niedriger Schulbildung und in Regionen mit hohem AfD-Wähleranteil verbreitet. Obwohl das kontrovers diskutierte Thema der Zuwanderung an Bedeutung abgenommen hat und nur noch von jedem Vierten als Bedrohung angesehen wird, äußern sich 40 Prozent der Befragten negativ zu Asylsuchenden. Auch der Antisemitismus wächst. 7,5 Prozent stimmen offen antisemitischen Meinungen zu, aber 13 Prozent äußern israelbezogenen Antisemitismus und sogar 30 Prozent stimmen dem in Teilen zu. Zugenommen hat auch der Glaube an Verschwörungsmythen, die nicht selten mit antisemitischen Narrativen Hand in Hand gehen. Eine rechtsgerichtete Diktatur befürworten nur 2,2 Prozent der Bevölkerung, aber im Graubereich zwischen Zustimmung und Ablehnung befinden sich 15 Prozent der Befragten. Sozialdarwinismus nimmt laut Studie seit 2014 kontinuierlich zu und stieg von 7,3 auf 9,3 Prozent an. Sie ist Ausdruck zunehmend fremdenfeindlicher Positionen.

Demokratiefeindlichkeit wächst

Nach einer Phase der Polarisierung und Radikalisierung am rechten Rand der Mitte verhärte sich die Demokratiedistanz in Teilen der Mitte, stellt Studienleiter Andreas Zick fest. Daraus speise sich im schlimmsten Falle auch Bedrohung, Hass und Gewalt. Menschen mit diskriminierenden Einstellungen neigen zur Diskriminierung unterschiedlicher Gruppen von Menschen und tendieren verstärkt zu Gewalt, auch gegenüber Politikerinnen und Politikern. Nicht wenige Menschen äußern sich in Bezug auf die Demokratie unsicher, widersprüchlich oder teilen demokratiefeindliche Einstellungen. Offener Rechtsextremismus ist in Ost und West gleichermaßen verbreitet, aber populistische Einstellungen sind bei im Osten sozialisierten Menschen mit 37 Prozent deutlich stärker verbreitet als im Westen mit 21 Prozent. Ein Viertel der Bevölkerung ist offen für rechten Populismus. So überrascht es nicht, dass 18 Prozent der Befragten sich eine Partei wünschen, die die Volksgemeinschaft insgesamt verkörpere, während  weitere 16 Prozent der Befragten dazu mit teils/teils antworten. Zugenommen hat ebenfallt Wissenschaftsfeindlichkeit gegenüber Institutionen und Medien, angefeuert durch Impfgegner und Corona-Zweifler in der gegenwärtigen Pandemie.

Zweifel am Klimawandel

Die FES-Studie arbeitet auch die rechte Reaktion auf die zunehmend und breit diskutierte Klimaschutzpolitik auf. Sie ist für Alexander Gauland das dritte große Thema für die AfD nach dem Euro und der Zuwanderung. Angeblich alternative Medien wie KenFM, Rubicon und GEOLITICO verbreiten systematisch Zweifel am menschengemachen Klimawandel, der auch international Propagandafeld der extremen Rechten geworden ist. Sie nutzen dabei den globalen und komplexen Charakter des Phänomens, der im lokalen Raum oft nur indirekt erkennbar ist, während erneuerbare Energien das Landschaftsbild deutlich sichtbar prägen. Neben der Elitenkritik und dem Antipluralismus avanciert die Leugnung des Klimawandels zunehmend zur dritten Säule rechtspopulistischer Argumentation.

Wahlprüfsteine der VVN-BdA MV zur Landtagswahl 2021 in Mecklenburg-Vorpommern

7. Juli 2021

  1. Wie bewerten Sie Ihr Engagement zur Stärkung von Demokratie und Toleranz, gegen Rassismus, Antisemitismus und Rechtsextremismus in der nun zu Ende gehenden Wahlperiode? Welche parlamentarischen und Außerparlamentarischen Initiativen haben Sie dazu ergriffen?
  2. Wie bewerten Sie die Wirksamkeit von Artikel 18a (Friedensverpflichtung, Gewaltfreiheit) der Landesverfassung im politischen Alltag des Landes? Halten Sie eine Konkretisierung dieses Artikels hinsichtlich andauernder rechtsextremistischen Aktivitäten im Land für notwendig?
  3. Wie bewerten Sie den Stand der Aufarbeitung der Verbrechen des „NSU“ in Mecklenburg-Vorpommern? Werden Sie sich nach der Wahl für die Einsetzung eines neuen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss NSU einsetzen? Halten Sie dabei die Erweiterung des Untersuchungsauftrages hinsichtlich neu entstandener rechtsextremer Strukturen wie z.b. „nordkreuz“ für erforderlich?
  4. Laut dem „Gesetz über Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz Mecklenburg-Vorpommern) ist der 8.Mai als „Tag der Befreiung vom Nationalsozialismus und der Beendigung des 2.Weltkrieges“ offizieller Gedenktag. Unterstützen Sie die Bestrebungen diesen Tag im Sinne des Gesetzes zum offiziellen Feiertag zu erklären?
  5. Der Verfassungsschutz des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist in jüngster Vergangenheit mehrfach bundesweit in Negativ-Schlagzeilen geraten. Wie bewerten Sie diese Reihe von Skandalen und welche Vorstellungen haben Sie zur künftigen Ausrichtung der Behörde?

Erklärung der VVN-BdA zum 80. Jahrestag des Überfalls auf die Sowjetunion

24. Mai 2021

Vor 80 Jahren, am 22. Juni 1941 überfielen die Armeen Hitlerdeutschlands und ihrer Verbündeten die Sowjetunion. Damit begann das letzte Kapitel der Aggression des deutschen Faschismus gegen alle europäischen Völker. Doch dieser Krieg war nicht allein ein Eroberungskrieg um Raum und Ressourcen, es war von der Ideologie und Kriegsplanung ein Vernichtungskrieg gegen den „jüdisch-bolschewistischen“ Feind. Die Generalität der Deutschen Wehrmacht machte mit dem Kommissarbefehl, dem Generalplan Ost sowie dem Handeln der Einsatzgruppen deutlich, dass sie dieses Konzept des Vernichtungskriegs von Anfang an unterstützten. Dieser Vernichtungswille zeigte sich in zahlreichen Mordaktionen, die Wehrmachtseinheiten und Einsatzgruppen des SD (Sicherheitsdienst der SS) gegen jüdische und slawische Zivilisten in den okkupierten Gebieten verübten. Allein dem Massaker von Babi Jar fielen im September 1941 über 30.000 Menschen zum Opfer. Dieser Vernichtungskrieg brachte unendliches Leid über die Menschen und forderte mehr als 27 Millionen Opfer aus allen Teilen der Sowjetunion. Es liegt in der Verantwortung heutiger Generationen, dass niemand diese Gräueltaten je vergessen oder relativieren darf.

Daher verwahren wir uns dagegen, dass u.a. durch die Resolution des Europäischen Parlaments vom 19. September 2019 eine skandalöse Form der Geschichtsverfälschung betrieben wird, indem mit Verweis auf den deutsch-sowjetischen Nichtangriffsvertrag die Verantwortung für den Zweiten Weltkrieg und damit letztlich auch für den Überfall auf die Sowjetunion den Opfern selber zugewiesen wird. Außerdem müssen wir erleben, dass in verschiedenen europäischen Ländern Kollaborateure des faschistischen Krieges, Freiwillige in den SS-Verbänden im Baltikum, die „Blaue Division“ in Spanien oder Bandera-Einheiten in der Ukraine als „Freiheitshelden“ in ihren jeweiligen Ländern gewürdigt werden. Hierin sehen wir verhängnisvolle Formen von Geschichtsrevisionismus, denen wir uns auch international entgegenstellen.

Wir erinnern daran, dass es die Einheiten der sowjetischen Streitkräfte waren, die im Verbund der Anti-Hitler-Koalition die Hauptlast der militärischen Befreiung Europas und auch unseres Landes getragen haben. Beginnend im Dezember 1941 mit der Schlacht vor Moskau, bei der die faschistische Illusion eines „Blitzkrieges“ platzte, im Februar 1943 mit der Niederlage der 6. Armee bei Stalingrad und dem anschließenden verlustreichen Vormarsch nach Westen.

Möglich wurde dies im gemeinsamen Handeln der Roten Armee

  • mit der Zivilbevölkerung, die in Leningrad eine Blockade von 900 Tagen standhielt, bevor es gelang, die faschistischen Aggressoren zu vertreiben, und an der Heimatfront enorme Anstrengungen in der Rüstungsproduktion unternahm,
  • mit den Partisaneneinheiten, die im Rücken der deutschen Einheiten begannen, die Versorgungswege zu blockieren und durch eigene militärische Aktionen eine große Zahl von Einsatzkräften im Hinterland banden
  • und mit Unterstützung der westalliierten Verbündeten, die durch Lieferung von Rüstungsgütern und weiteren Materialien die Kampffähigkeit der sowjetischen Streitkräfte unterstützten.

Wir erinnern daran, dass auch deutsche Antifaschisten, die in der Sowjetunion Exil gefunden hatten, aber auch deutsche Soldaten, die im Krieg auf die sowjetische Seite wechselten, ihren Anteil als Frontbeauftragte, in Einheiten der Roten Armee und in anderen Formen an der militärischen Niederschlagung des deutschen Faschismus gehabt haben.

In Erinnerung an all diese Menschen, die sich an dieser Front für die Vernichtung des Nazismus mit seinen Wurzeln und die Schaffung einer neuen Welt des Friedens und der Freiheit eingesetzt haben, treten wir ein

  • für eine angemessene Erinnerung und Würdigung der millionenfachen Opfer des Vernichtungskrieges,
  • gegen jede Form von Geschichtsrevisionismus und Rehabilitierung von NS-Kollaborateuren
  • für eine Friedenspolitik, die im Dialog mit Russland und den anderen Staaten der ehemaligen Sowjetunion eine neue Politik der Entspannung und Abrüstung in Europa ermöglicht.

Neofaschistische Provokationen rund um die Befreiungstage

14. Mai 2021

Während in allen Teilen Europas die Befreiung der Konzentrationslager und die Befreiung der vom deutschen Faschismus okkupierten Länder und damit die militärische Zerschlagung der faschistischen Barbarei gefeiert wurde, musste man gleichzeitig in verschiedenen Ländern neofaschistische Provokationen erleben, die deutlich machen, dass die Gefahr des Wiederauflebens des Faschismus nicht gebannt ist.

Skandalös sind die Vorgänge in der Ukraine. Mehrere hundert Menschen marschierten Ende April durch die ukrainische Hauptstadt Kiew, um der Gründung der Waffen-SS-Division Galizien am 28. April 1943 zu gedenken. Mit SS-Symbolen, Flaggen der Ukraine, Blumen und Fahnen von Freiwilligenverbänden zogen die Teilnehmer zum Maidan. Auf dem Weg dorthin, entrollten sie ein überdimensionales Banner. Für ihre Sicherheit sorgte die Polizei, die einen Teil der Demonstrationsroute für den Verkehr gesperrt hatte. Die ukrainischen Neofaschisten vom rechten Sektor und anderen Gruppen betrachten die SS-Division als Vorbild für ihre antirussische und nationalistische Propaganda.

Auch in Italien glaubten Anhänger des Faschistenführers Benito Mussolini in der norditalienischen Stadt Dongo, wo der Diktator 1945 erschossen wurde, am 2. Mai einen entsprechenden Aufmarsch zur Verherrlichung der Mussolini-Tradition begehen zu können. Zwar organisierten ANPI und andere Antifaschisten öffentliche Proteste in der Region Como, aber die Polizei sicherte den Aufmarsch zu Ehren von Mussolini, bei dem auch der faschistische Gruß öffentlich gezeigt wurde. Zwei Tage später marschierten 800 Neofaschisten in Mailand auf, um an ihren verstorbenen „Helden“ Sergio Ramelli zu erinnern. Zwar hatte die Stadtverwaltung den von Casa Pound und Forza Nuova geplanten Aufmarsch offiziell verboten, dennoch versammelten sich die Rechten an dem traditionellen Gedenkort, zeigten den faschistischen Gruß und skandierten das Ritual, den Namen von Ramelli aufzurufen, und die Teilnehmer antworten mit „anwesend“. 

Dramatisch sind außerdem die Ergebnisse der vorgezogenen Kommunalwahl in der spanischen Hauptstadt Madrid, die faktisch einen massiven Rechtsruck bedeuten. Die franquistische Rechtspartei Partido Popular, deren Spitzenkandidatin zur äußersten Rechten in ihrer Partei gezählt wird, konnte die Verluste bei den letzten Kommunalwahlen weitgehend ausgleichen und fast 50% der Mandate erringen. Sie hat bereits angekündigt, mit der offen faschistischen Partei VOX koalieren zu wollen, die ebenfalls etwa 10 % der Wählerstimmen auf sich vereinigen konnte. Damit hat in Spanien ein deutlicher Rechtsruck stattgefunden. Antifaschisten Spaniens sehen in diesem Wahlergebnis auch eine Bedrohung der linken Zentralregierung,

Versuche neofaschistischer Kleinparteien in Deutschland, den 1. Mai, den Kampftag der Arbeiterbewegung mit provokativen Aufmärschen für ihre sozialdemagogische Propaganda zu missbrauchen, scheiterten in diesem Jahr kläglich. Bis auf wenige Kleinstaktionen fielen sämtliche geplanten Aufmärsche ins Wasser, entweder wurden sie wegen Corona-Einschränkungen untersagt oder der Widerstand antifaschistischer Kräfte war so groß, dass sie mit ihren Aktionen nicht zum Zuge kamen.

Diese Situationsbeschreibung könnte man durch weitere Schlaglichter aus anderen europäischen Ländern ergänzen. Das macht deutlich, dass unsere Feiern zum Tag der Befreiung/ Tag des Sieges zwar ein wichtiges und richtiges Signal darstellten, der alltägliche Kampf gegen die Rechtsentwicklung in Europa aber weitergehen muss. Und wenn man die aktuellen gesellschaftlichen Auseinandersetzungen in Kolumbien, Brasilien und auch Chile betrachtet, die aus europäischer Perspektive oftmals ausgeblendet werden, dann sehen wir die Gefahr extrem rechter Machtansprüche auch 76 Jahre nach der Zerschlagung der faschistischen Barbarei. Antifaschistische Gegenwehr bleibt nötig, die FIR und ihre Mitgliedsverbände haben auch in Zukunft große Aufgaben vor sich.

Der 8. Mai 1945 ist der Tag der Befreiung unseres Landes von Faschismus und Krieg – der 8. Mai muss Feiertag werden!

3. Mai 2021

Wir wiederholen es auch nach 76 Jahren immer wieder aufs Neue: Der 8. Mai 1945 markiert den militärischen Sieg der Anti-Hitler-Koalition – der Streitkräfte der Alliierten, der Partisan*innen und Widerstandskämpfer*innen – über das menschenverachtende Regime des Hitler-Faschismus,

–           das politische Gegner und Andersdenkende ausgrenzte, verfolgte und inhaftiert,

–           das Menschen allein aus einer konstruierten Rassezugehörigkeit als Juden, als Sinti und Roma, als Slawen millionenfach ermordete,

–           das Europa und selbst Länder und Völker in anderen Teilen der Welt mit Krieg, Okkupation und Vernichtung überzog, mit dem Ziel der imperialen Hegemonie und der Zerschlagung der Sowjetunion,

–           das im grausamen Ergebnis mindestens 55 Millionen Menschen das Leben kostete.

Anlässlich dieses Tages gedenken und erinnern wir an die Millionen Opfer der faschistischen Herrschaft in den Konzentrations- und Vernichtungslagern und als Folgen des faschistischen Expansionismus.

Die militärische Niederwerfung des deutschen Faschismus war tatsächlich eine Befreiung auch für die deutsche Bevölkerung. Wer an diesem Tag erinnert, der muss auch politische Konsequenzen ziehen. Dazu gehört

    AfD, NPD und andere extreme Rechte aufzuhalten,

    das Treiben gewalttätiger und mordender Neonazis zu unterbinden, ihre Netzwerke in Polizei, Bundeswehr aufzudecken und aufzulösen,    

    einzugreifen, wenn Jüdinnen und Juden, Muslime, Roma und Sinti und andere, die nicht in das Weltbild von Nazis passen, beleidigt und angegriffen werden,    

    Geflüchtete in Deutschland aufzunehmen, 

    die Logik des Militärischen zu durchbrechen, Auslandseinsätze der Bundeswehr und Waffenexporte zu verhindern und

    die Angriffe auf antifaschistische, antirassistische und andere demokratische Gruppen und Organisationen durch Geheimdienste zu beenden.

Für uns ist das Vermächtnis der Überlebenden der Konzentrationslager, wie sie es im „Schwur von Buchenwald“ formuliert haben: „Vernichtung des Nazismus mit seinen Wurzeln, Schaffung einer neuen Welt des Friedens und der Freiheit“, nicht nur ein historisches Dokument, sondern eine politische Verpflichtung für heute und morgen, einzutreten für umfassende politische und soziale Menschenrechte, für Frieden, Freiheit und Demokratie.

In diesem Sinne forderte bereits Anfang vergangenen Jahres Esther Bejarano, Vorsitzende des Auschwitz-Komitees in der BRD e.V. und Ehrenpräsidentin der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes -Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten:

„Der 8. Mai muss ein Feiertag werden! Ein Tag, an dem die Befreiung der Menschheit vom NS-Regime gefeiert werden kann. Das ist überfällig seit sieben Jahrzehnten. Und hilft vielleicht, endlich zu begreifen, dass der 8. Mai 1945 der Tag der Befreiung war, der Niederschlagung des NS-Regimes.“

Über 120.000 Menschen haben diesen Appell in einer Petition bereits unterstützt – es ist an der Zeit, sie zu verwirklichen.

Der 8. Mai muss Feiertag werden!

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