ver.di Nord: 8. Mai – Tag der Erinnerung – Gewerkschaften fordern Feiertag

geschrieben von ver.di Nord

7. Mai 2020

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Anlässlich des Tags der Befreiung vom Nationalsozialismus, erinnert die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di Nord) an den 8. Mai 1945 und fordert, diesen Tag zu einem Feiertag zu erklären.

„Am 8. Mai 1945 endete der Zweite Weltkrieg in Europa und es begann die Befreiung Deutschlands vom Schreckensregime der Nationalsozialisten. Es gibt keinen besseren Grund, den 8. Mai zu einem gesetzlichen Feiertag werden zu lassen auch als einen Tag gegen Rassismus, Ausgrenzung und Diskriminierung jeglicher Form,“ so Conny Töpfer, stellvertretende Landesbezirksleiterin von ver.di Nord.

„Wenn heute Ewiggestrige, wie AFD-Gauland, Hitler und die Nationalsozialisten als Vogelschiss in 1000 Jahren deutscher Geschichte und den 8.Mai als Tag der absoluten Niederlage und eines Tages des Verlustes bezeichnen, ist das Geschichtsklitterung auf unterstem Niveau. Deshalb ist wichtig, dass wir mit allen demokratischen Kräften in unserem Land klar Position beziehen. Das werden wir auch gerade an diesem 8.Mai 2020 wieder deutlich machen“, erklärt Töpfer.

Die Corona-Pandemie lässt zur Vermeidung von Infektion und Ansteckung leider in diesen Tagen keine großen Gedenkveranstaltungen zu.

„Das soll aber uns als Gewerkschafter*innen nicht daran hindern, an die Opfer zu erinnern und gemeinsam ein deutliches Zeichen gegen Faschismus, Intoleranz und Hass zu setzen. Eine gute Idee ist es, vielleicht während eines Spaziergangs in den kommenden Tagen an den entsprechenden Stellen Steine oder Kerzen niederzulegen“, dazu rufen wir auf, so die Gewerkschafterin weiter.

 Nie wieder Krieg! Nie wieder Faschismus!

Gauland trauert Lebensraum im Osten nach!

geschrieben von VVN-BdA

6. Mai 2020

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Die VVN-BdA freut sich, dass die Petition „8. Mai zum Feiertag machen! Was 75 Jahre nach Befreiung vom Faschismus getan werden muss!“ in einem knappen Monat 85.000 Unterstützer*innen gewonnen hat und Politiker*innen aus allen demokratischen Parteien die Forderung unterstützen. Nun erwarten wir die schnellstmögliche Umsetzung unserer Forderung, damit ab 2021 der 8. Mai ein bundesweiter Feiertag ist, der Impulse für eine Zukunft setzt, in der die Würde des Menschen im Mittelpunkt gesellschaftlichen Handelns steht.
Wenn Alexander Gauland die zivilisatorische Bedeutung des 8. Mai verleugnet und über verlorenen Lebensraum im Osten räsoniert, zeigt er, wofür die AfD steht: für das Deutschland vor 1945. Damit schließt er an die Jahrzehnte nach 1945 an, als alte Nazis in Politik, Justiz, Schule und Wirtschaft, bei der Gründung von Polizei, Geheimdiensten und Bundeswehr zahlreich und einflussreich vertreten waren.“ erklärt Florian Gutsche, Bundessprecher der VVN-BdA
Gegenüber der erstarkenden Rechten, die sich „das Land und die Geschichte zurückholen“ will, wäre es  ein starkes demokratisches, antifaschistisches Signal, den 8. Mai endlich zu einem bundesweiten Feiertag zu machen.Deshalb wird die VVN-BdA zusammen mit change.org die ersten 85.000 Unterschriften an Vertreter*innen von SPD, Grünen und LINKEN übergeben.

Datum: 7.5.2020 um 16:15 Uhr
Ort: Platz der Republik (Wiese vor dem Reichstag)

anwesend sein werden:
Hans Coppi (Sohn von Widerstandskämpfern, Überlebender und
Ehrenvorsitzender der Berliner VVN-BdA)
Florian Gutsche (Bundessprecher VVN-BdA)
Markus Tervooren (Geschäftsführer Berliner VVN-BdA)
Annika Heintze (change.org)
Petra Pau (Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages)
Cansel Kiziltepe (MdB)
Canan Bayram (MdB)

Offener Brief an bayerische Persönlichkeiten

geschrieben von Axel Holz, Cornelia Kerth

4. Mai 2020

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Frau Ilse Aigner, Präsidentin des Bayerischen Landtags

Dr. Markus Söder, Bayerischer Ministerpräsident

Peter Küspert, Präsident des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs

Karl Freller, Direktor Stiftung Bayerische Gedenkstätten,

Betreff: „Nie wieder“ – Worte des Gedenkens anlässlich 75 Jahre Befreiung der bayerischen Konzentrationslager

Wir, die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA), haben Ihre Worte des Bedauerns über die Absage der geplanten Feierlichkeiten anlässlich der Befreiung der Konzentrationslager Dachau und Flossenbürg mit großer Zustimmung zur Kenntnis genommen. Wir versichern Ihnen, auch unsere Herzen sind schwer.

Ihr Text geht unter der Losung „Nie wieder“ von der gemeinsamen Grundüberzeugung aller antifaschistischen und demokratischen Kräfte der Gesellschaft aus, dass es nicht ausreicht, allein der Opfer und Verfolgten zu gedenken. Die Erinnerung muss verbunden sein mit einem aktiven Einsatz gegen alle Bedrohungen der Demokratie und Freiheitsrechte, wie sie in der NS-Herrschaft in schlimmster Form praktiziert wurden.
Seit ihrer Gründung 1947 setzt sich die VVN-BdA gegen die noch immer weit verbreiteten Denkmuster der Nazi-Ideologie: Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus, Sexismus, Homophobie und andere Formen von Diskriminierung ein. Viele Jahrzehnte sind Überlebende der Konzentrationslager, Frauen und Männer aus Widerstand und Verfolgung aus unserer Organisation an Schulen gegangen, haben mit Jugendlichen geredet und in der Öffentlichkeit immer wieder dafür gestritten, dass die Erinnerung an die Verbrechen der deutschen Faschisten nicht verblassen. Unsere Mitglieder, unter ihnen Ernst Grube, sind dafür mit hohen gesellschaftlichen Auszeichnungen geehrt worden.
Seit ihrer Gründung ist unsere Vereinigung für die Entschädigung der Opfer, die Bestrafung der Täter, das Verbot aller Nazi-Organisationen und die Ächtung ihrer Ideologie eingetreten. Leider sind alle diese Ziele noch immer nicht erfüllte Aufgaben, die für Antifaschist*innen jeder Herkunft selbstverständlich sein sollten.

Statt jedoch das Engagement unserer Organisation und ihrer Mitglieder aus Anlass des 75. Jahrestages der Befreiung angemessen zu würdigen, wird unsere bayerische Landesvereinigung nach wie vor vom Landesamt für Verfassungsschutz beobachtet und in dessen jährlichen Berichten als „linksextremistisch beeinflusst“ aufgeführt. Wichtige antifaschistische Arbeit gegen Hetze, Diskriminierung und Geschichtsrevisionismus wird damit diskreditiert. Auf Grundlage dieser Berichte wurde der VVN-BdA in Bayern und nun auch der Bundesvereinigung die Anerkennung als „gemeinnützig“ versagt. Bewerber*innen für den Staatsdienst wird die Mitgliedschaft in unserer Vereinigung zum Nachteil ausgelegt, Einbürgerungen werden in Frage gestellt.

Deshalb fordern wir: Schluss mit der Beobachtung der VVN-BdA durch den Verfassungsschutz,  Antifaschismus muss gemeinnützig bleiben! Setzen Sie ein Zeichen und führen Sie den 8. Mai als arbeitsfreien Feiertag in Bayern ein, damit dieser Tag künftig nicht nur der historischen Erinnerung, sondern auch der aktiven Verteidigung der Demokratie gewidmet ist.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Axel Holz

Cornelia Kerth

Rechtsgutachten: Gemeinnützige Vereine dürfen politisch agieren

geschrieben von Daniela Turß

4. Mai 2020

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) hat anlässlich der bevorstehenden Neuregelungen des Gemeinnützigkeitsrechts ein wegweisendes Rechtsgutachten zu den strittigen Fragen der Reformen veröffentlicht. Die politische Betätigung zivilgesellschaftlicher Organisationen ist nach dem geltenden Recht in weiterem Umfang mit der Gemeinnützigkeit vereinbar als vom Bundesfinanzhof in seiner Entscheidung gegen das globalisierungskritische Organisation Attac angenommen.

Seit dem Attac-Urteil im Januar 2019 müssen viele Vereine um ihren Gemeinnützigkeitsstatus und ihren Fortbestand bangen, wenn sie sich auch politisch betätigen. Betreffen kann das Fußballvereine, die zu einer Demonstration aufrufen, oder auch Kulturzentren wie das DemoZ in Ludwigsburg, das sich gegen Rassismus ausspricht und dem das zuständige Finanzamt deshalb die Gemeinnützigkeit entzog. Auch die Petitionsplattform change.org steht mit der Steuerbehörde in Konflikt. „Für eine lebendige Demokratie ist es essentiell, dass sich vielfältige Akteure kritisch mit den bestehenden Verhältnissen auseinandersetzen und Haltung zeigen“, sagt Pauline Weller, Juristin und Projektkoordinatorin bei der GFF. „Zugleich ist es überlebensnotwendig für die meisten Vereine und Organisationen, als ‚gemeinnützig‘ anerkannt zu sein. Die Rechtsunsicherheit, wie Gemeinnützigkeit und politische Betätigung miteinander zu vereinbaren sind, muss endlich ein Ende haben.“

Gemeinnützige zivilgesellschaftliche Organisationen haben nach der Verfassung ein Recht darauf, neben den Parteien an der politischen Meinungsbildung mitzuwirken. Aber die konkreten Grenzen ihrer politischen Betätigung sind umstritten. Bei diesem Streit geht es auch um die Frage, in welchem Verhältnis zivilgesellschaftliche Organisationen und politische Parteien zueinanderstehen und welche Grundsätze für ihre jeweilige Finanzierung gelten. Klären will Finanzminister Olaf Scholz dies noch in diesem Jahr durch eine Reform des Gemeinnützigkeitsrechtes.

Das Gutachten „Politische Betätigung gemeinnütziger Körperschaften“ verfasste Prof. Dr. Sebastian Unger, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht an der Ruhr-Universität Bochum, im Auftrag der GFF. Es untersucht die Grenzen im geltenden Steuerrecht, die zivilgesellschaftliche Organisationen bei politischen Tätigkeiten nicht überschreiten dürfen, sowie die verfassungsrechtlichen Spielräume für eine Neuregelung. Die wichtigsten Ergebnisse sind:

  1. Zwischen parteipolitischer Betätigung und zivilgesellschaftlicher politischer Betätigung bestehen Unterschiede, die eine unterschiedliche steuerliche Behandlung rechtfertigen.
  2. Der Gesetzgeber hat bei der steuerlichen Förderung politischen Engagements im Bereich der Zivilgesellschaft größere Spielräume als im Bereich der politischen Parteien.

„Die Verfassung steht einem Ausbau des politischen Bewegungsraums gemeinnütziger Organisationen nicht grundsätzlich entgegen“, betont Prof. Dr. Sebastian Unger, Autor des Gutachtens. Unerwünschten Auswirkungen auf die demokratischen Einflussmöglichkeiten von Bürger*innen kann der Gesetzgeber durch vielfältige Maßnahmen verhindern, etwa durch erhöhte Transparenzauflagen für politisch tätige zivilgesellschaftliche Organisationen, vor allem hinsichtlich Großspenden.

Die GFF ist Teil der Allianz Rechtssicherheit für politische Willensbildung. Der Zusammenschluss aus über 170 Vereinen und Stiftungen fordert, die Gemeinnützigkeit für Organisationen der Zivilgesellschaft zu sichern, die Beiträge zur politischen Willensbildung leisten.

Am Montag, 4. Mai 2020 hat um 11:00 Uhr ein digitales Pressegespräch zur Bedeutung des Gutachtens für den Reformprozess und für betroffene Vereine stattgefunden.  Gesprächspartner*innen waren:

  • Prof. Dr. Sebastian Unger, Autor des Gutachtens
  • Pauline Weller, Projektkoordinatorin und Juristin bei der GFF
  • Damian Ludewig, Kampagnendirektor bei Campact e.V.
  • Olaf Bandt, Vorsitzender des BUND e.V.

Link zum Gutachten:

https://freiheitsrechte.org/home/wp-content/uploads/2020/05/GFF-Rechtsgutachten-Gemeinnu%CC%88tzigkeit_Prof-Unger_Mai2020.pdf

Link zur Zusammenfassung:

Rechtsgutachten zeigt große Spielräume für politische Betätigung

Der ewige Faschismus

geschrieben von Axel Holz

3. Mai 2020

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Zum 75. Mal wird in diesen Tagen der Befreiung vom Faschismus gedacht. In Medien und Politik hören wir dieses Wort immer häufiger. Im offiziellen Staatsduktus heißt es aber nach wie vor Nationalsozialismus, ein von den Nazis selbst gewähltes Wort, das falsche Tatsachen unterstellt – denn deren Politik war weder im nationalen Interesse noch sozialistisch. Gern wird die Besonderheit des deutschen Faschismus, sein Eroberungs- und Vernichtungskrieg bemüht und noch öfter der industrielle Massenmord an Millionen von Menschen. Genügt das, um keine Verbindung zu anderen faschistischen Phänomenen dieser Zeit zu finden? Muss dem Gedenken an die Opfer und dem „Nie wieder“ der Politik nicht auch ein Mahnen an die Bedingungen folgen, die Faschismus ermöglicht haben? Wie soll sonst eine Wiederholung der Geschichte verhindert werden? Umberto Eco hat sich mit diesen Rahmenbedingungen für das Entstehen des Faschismus beschäftigt. Er nennt sie über das historische Phänomen hinaus Ur-Faschismus. Vor zwei Jahren erschien hierzu sein Aufsatz „Der ewige Faschismus“, nun auch in deutsche Sprache. Eco versteht darunter die Gesamtheit jener Handlungen, Verhaltensweisen, Haltungen und Instinkte, die zwar die Dynamik des Faschismus im frühen 20. Jahrhundert ausmachten, aber seine historische Ausprägung überlebt haben und heute lebendiger denn je seien. So formuliert es Roberto Saviano im Vorwort zur gleichnamigen Aufsatzsammlung. Eco habe damit recht früh die Warnzeichen erkannt,  die auf das autoritäre Abdriften Europas hindeuteten. Auf das Knappste versuche Eco in seinem Aufsatz auf einen riesigen Fehler zu verweisen, nämlich den Faschismus als ein ausschließlich historisches Phänomen zu betrachten. Der Begriff Faschismus konnte deshalb eine Sammelbezeichnung werden, betont Eco, weil ein faschistisches Regime auch dann erkennbar bleibe, wenn man ein oder mehrere Merkmale abziehe. Es blieben aber einige allgemeine Merkmale bestehen, die für den Faschismus typisch bleiben. Eco zählt nun Faktoren auf, die über den historischen Faschismus hinaus im modernen Faschismus Bestand hätten – in gewisser Weise mit einer Ewigkeitsgarantie. Er sieht darin zunächst den Kult der Überlieferung, also nicht die Tatsache eines Erbes oder einer Quellen-Verbundenheit, sondern eben den Kult darum. Im Nazi-Denken seien dies das traditionalistische, synkretistische und okulte Element gewesen. Heute wird der Kult eher um andere Phänomene betrieben. Der Urfaschismus lehne die Moderne ab und betreibe einen Kult der Aktion um der Aktion willen. Daher auch sein Misstrauen gegenüber der intellektuellen Welt. Dissens ist im Urfaschismus Verrat. Der Faschismus schüre die Angst vor potentiellen Eindringlingen und  sei daher per Definition rassistisch. Der Faschismus entspringe individueller und gesellschaftlicher Frustration. Nichts anderes begegnet uns bei PEGIDA in Dresden seit Jahren. Faschismus ist immer nationalistisch und appelliert an die Fremdenfeindlichkeit, die in der modernen Gesellschaft lauert. Er mystifiziert ein Leben für den Kampf, was eine Kollaboration mit dem Pazifismus per se ausschließe. Er ist also friedensfeindlich. Der Urfaschismus verachte die Schwachen und könne nur ein „völkisches Elitedenken“ predigen. Nicht zufällig sieht die Ebertstiftung seit fast zwanzig Jahren im Sozialdarwinismus einen Ausdruck gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit.  Im Faschismus werden die Menschen zum Heldentum erzogen. Der Held, der in der Mythologie die Ausnahme sei, werde im Heroismus des Faschismus zur Norm. Der urfaschistische Held warte regelrecht auf den Heldentod. Der Urfaschist übertrage seinen Willen zur Macht auf das Sexuelle und dies finde im Machismus seinen Ausdruck, der jede andere sexuelle Orientierung diskreditiert. Der Urfaschismus beruhe auf einem selektiven Populismus, worin die Individuen als Individuen keinerlei Rechte hätten, sondern nur das „Volksganze“ als eine Qualität begriffen werden. Im modernen TV- und Internet-Populismus geriere sich eine ausgewählte Gruppe von Bürgern als „Stimme des Volkes“ für dieses „Volksganze“. Die jüngsten rechtsterroristischen Vorfälle sind als praktische Antwort auf den rechten Internet-Populismus zu verstehen. Im Umkehrschluss heißt das aber auch: Immer wenn die Legitimität des Parlamentes in Frage gestellt werden, rieche es förmlich nach Faschismus, kommentiert Eco. Schließlich ist auch die Sprache Faschismus entlarvend. Der Faschismus spreche Newspeach, eine Sprache mit verarmtem Vokabular und versimpelter Syntax, um das Instrumentarium für kritisches und komplexes Denken zu begrenzen. Dieser Urfaschismus könne in den unschuldigsten Gewändern daherkommen, schließt Eco. „Es ist unsere Pflicht, ihn zu entlarven und mit dem Finger auf jede seiner neuen Formen zu zeigen – jeden Tag und überall in der Welt.“ Diesem Apell kann man sich nur anschließen.

Buchempfehlung: Was heißt hier eigentlich Verfassungsschutz? Ein Geheimdienst und seine Praxis – Cornelia Kerth / Martin Kutscha (Hg.)

geschrieben von Cornelia Kerth

30. April 2020

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»Verfassungsschutz« – das klingt gut. Aber werden die mit diesem Namen geadelten Behörden ihrem Anspruch gerecht? Zahlreiche Skandale wie etwa das völlige Versagen beim Aufspüren der neonazistischen Terrorzelle »NSU« lassen daran zweifeln. Gleichwohl wurden in den letzten Jahren die Verfassungsschutzämter finanziell und personell aufgestockt und ihre Überwachungsbefugnisse noch erweitert. Dieser Sammelband nimmt Geschichte, Handlungsgrundlagen und aktuelle Praxis des Verfassungsschutzes unter die Lupe. Sind es wirklich nur »Pannen«, wenn dieser so wenig zur Aufklärung der Neonaziszene in Deutschland beiträgt? Welche Aufgaben weisen Grundgesetz und Fachgesetze den Geheimdiensten eigentlich zu? Wie sind die Vertuschung und Blockade bei der Aufdeckung terroristischer Netzwerke z. B. im NSU-Prozess zu erklären? Werden die parlamentarischen Kontrollgremien ihrer Aufgabe gerecht oder dienen sie lediglich als Feigenblatt für fragwürdige Aktivitäten? Welche Alternativen gibt es, um die demokratische Verfassungsordnung wirksam zu schützen? Mit Beiträgen von Antonia von der Behrens, Rolf Gössner, Luca Heyer, Udo Kauß, Martin Kutscha, Till Müller-Heidelberg, Martina Renner, Niklas Schrader und Klaus Stein. Martin Kutscha, Dr. iur., *1948, Professor a.D. für Staats- und Verwaltungsrecht an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin, engagiert in der Humanistischen Union; Cornelia Kerth, *1954, Sozialwissenschaftlerin, Bundesvorsitzende der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA).

Neue Kleine Bibliothek 287. ISBN 978-3-89438-729-7. Paperback, 148 Seiten; 12,90 Euro Ab sofort im Buchhandel oder Bestellung über https://shop.papyrossa.de https://shop.papyrossa.de/Kerth-Cornelia-/-Kutscha-Martin-Hg-Was-heisst-hier-eigentlich-Verfassungsschutz

Erschienen im März 2020 im Verlag PapyRossa, Köln

Kein Mut zur Lücke, aber zum Kommentar – Kanzleramt benennt Globkes Mitschuld an Judenverfolgung

geschrieben von Hans-Jürgen Nagel

29. April 2020

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Endlich: Das in der Portraitgalerie des Chefs des Bundeskanzleramtes hängende Foto von Hans Josef Maria Globke wurde mit einem Kommentar versehen, der unter dem Foto auf die Mitverantwortung Globkes für die Verfolgung der europäischen Juden durch  das NS-Regime hinweist. Hans-Jürgen Nagel, Autor der Zweiwochenschrift Ossietzky, hatte 2018 im Bundeskanzleramt nach dem kritischen Umgang mit dem Portrait gefragt – im vorigen Jahr mehrmals erneut. Nach fast zwei Jahren erhielt er nun im  April die Antwort, dass „nach reiflicher Prüfung und in Abstimmung mit  der Historikerkommission“ entschieden wurde, ein Hinweisschild unter dem  Bild anzubringen. Die in der Tradition der Weltbühne stehende Zweiwochenschrift Ossietzky  brachte dazu in ihrer am Sonnabend, den 18. April, erscheinenden Ausgabe  einen ausführlichen Artikel, unter anderem mit dem Wortlaut des  Kommentars. Das Bundeskanzleramt teilte mit, keine eigene Presseinformation zum  Sachverhalt herausgeben zu wollen.

Hintergrund:
In einem Verwaltungsflügel des Bundeskanzleramtes hängen, wie auch schon  im Bonner Bundeskanzleramt, Portraitfotos aller bisherigen Chefs des  Bundeskanzleramtes, darunter auch eines von Globke. Die Bilder sind  einheitlich groß (Rahmen ca. DIN A4), in schwarz/weiß fotografiert,  einheitlich gerahmt und in chronologischer Reihenfolge gehängt. Das  Passepartout enthält jeweils in zwei Zeilen die Angaben von Namen und  Amtszeit (hier: ›Dr. Hans Globke / 1953-1963‹). Bundeskanzler Konrad Adenauers rechte Hand war Staatssekretär Hans Josef  Maria Globke, zu NS-Zeiten Kommentator der Nürnberger Rassengesetze. Von  1953 bis 1963 war er Chef des Bundeskanzleramts.

„Aktionsbündnis 8. Mai“ in Demmin zum 75. Jahrestag der Befreiung vom Faschismus

geschrieben von Axel Holz

29. April 2020

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Das „Aktionsbündnis 8. Mai“ in Demmin fordert die Erklärung dieses Tages zu einem Feierteg. Gleichzeitig gedenkt das Bündnis anlässlich des 75. Jahretages der Befreiung vom Faschismus auf Großplakaten der Opfer rechtsradikaler Gewalt in Hanau.

Gedenken an den 75. Jahrestag der Befreiung in Gedenkstätte Wöbbelin

geschrieben von Ramona Ramsenthaler

29. April 2020

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Die Internationale Begegnung der Generationen sowie die Gedenkveranstaltungen zum 75. Jahrestag der Befreiung des KZ Wöbbelin mussten auf Grund der Covid-19-Epidemie abgesagt werden.Der Verein Mahn- und Gedenkstätten im Landkreis Ludwigslust-Parchim e. V. und der Förderverein der Mahn- und Gedenkstätten Wöbbelin werden dennoch dafür Sorge tragen, dass an diese bedeutsamen Tage erinnert wird. Denn auch in diesen ungewöhnlichen Zeiten ist es wichtig, dass das Gedenken anlässlich des 75. Jahrestags stattfindet, dass an das unfassbare Leid der Menschen und den Tag der Befreiung des KZ Wöbbelin, der ein Tag der Befreiung von der nationalsozialistischen Diktatur war, erinnert wird und das Schicksal der Opfer unvergessen bleibt.

Das Gedenken verbinden wir mit dem Bekenntnis zur bleibenden historischen Verantwortung. Es darf nicht vergessen werden, wozu Menschen aus ideologischer Verblendung und Rassenwahn fähig waren. Stille Gedenken und Kranzniederlegungen finden anlässlich des 75. Jahrestages der Befreiung des KZ Wöbbelin im kleinen Rahmen mit Vertretern der beiden Vereine sowie der Städte und Gemeinden am 30. April und am 2. Mai 2020 an den Gedenkstätten und Ehrenfriedhöfen statt.

Am 2. Mai werden Frau Manuela Schwesig, die Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern, Herr Stefan Sternberg, Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim, und Rolf Christiansen, Vorsitzender des Vereins Mahn-und  Gedenkstätten im Landkreis Ludwigslust-Parchim, am Gedenkplatz des ehemaligen Lagergeländes an die Befreiung des KZ Wöbbelin erinnern und  Kränze niederlegen.

Auf der Website www.gedenkstaetten-woebbelin.de  haben Sie die Möglichkeit, sich die Gedenkreden anzuschauen und damit in dieser Form am Erinnern teilzuhaben. Dort werden wir Sie in den nächsten Tagen über weitere Veranstaltungen über weitere Formen des Gedenkens an den verschiedenen Orten informieren. Außerdem wird in weiteren Gruß- und Videobotschaften an die Ereignisse Anfang Mai 1945 erinnert werden. Wir werden diese auf unserer Website einstellen. Wenn Sie möchten, können Sie uns auch gern persönliche Beiträge zusenden, die wir dann mit Ihrem Einverständnis auf der Internetseite veröffentlichen.

Am Abend des 1. Mai können Sie über einen Link auf unserer Website ein Konzert anhören, das  im Rahmen des Ökumenischen Gottesdienstes am 2. Mai 2015 in der Ludwigsluster Stadtkirche  von Johanna Mill und Danilo Volpyansky, vom Konservatorium Schwerin aufgeführt wurde.  Das Triptychon für Klavier und Querflöte wurde von Janusz Kahl (1927 bis 2016), Polen, 1959 komponiert. Er war vom 23. März bis zum 2. Mai 1945 im KZ Wöbbelin inhaftiert. Herr Kahl studierte nach der Befreiung Klavier und Komposition.

Wir hoffen, die geplanten Veranstaltungen im nächsten Jahr, 2021, beim 76. Jahrestag der Befreiung im Mai 2021 durchführen und erneut Einladungen an Überlebende und Angehörige aussprechen zu können.

29. April: Hauskonzert von Igor Levit: Botschaft an die Überlebenden – Gemeinsame Aktion des Pianisten Igor Levit und des Internationalen Auschwitz Komitees

geschrieben von Ulrich Schneider

28. April 2020

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Seit dem 12. März bestärkt der Pianist Igor Levit mit seinen mittlerweile weithin bekannten Hauskonzerten im abendlichen streaming um 19.00 Uhr auf twitter (@igorpianist) und Instagram (igorpianist) weltweit Menschen in Zeiten der Corona Einsamkeiten. In Zusammenarbeit mit dem Internationalen Auschwitz Komitee hat sich Igor Levit jetzt zu einer besonderen Geste der Solidarität und Ermutigung entschlossen. Sein Hauskonzert am Mittwoch, dem 29. April, dem 75. Jahrestag der Befreiung des Lagers Dachau, wird Igor Levit allen Überlebenden der deutschen Konzentrations- und Vernichtungslager widmen, um ihnen für ihre jahrzehntelange pädagogische Arbeit als Zeitzeugen und für ihre Verteidigung der Demokratie angesichts des zunehmenden rechtsextremen und antisemitischen Hasses zu danken. Gerade in diesen Tagen und Wochen, in denen die Welt des 75. Jahrestages der Befreiung der Konzentrationslager und des Ende des 2. Weltkrieges gedenkt, ist dem Künstler dieses Zeichen der Verbundenheit mit den hochbetagten Überlebenden auch in der Erinnerung an ihre ermordeten Familien besonders wichtig.

Zu der Aktion Levits betonte in Berlin Christoph Heubner, der Exekutiv Vizepräsident des Internationalen Auschwitz Komitees: „Den Überlebenden rücken in diesen Tagen, in denen ihrer Befreiung vor 75 Jahren gedacht wird, ihre Erinnerungen und ihre Schmerzen besonders nah. Sie leiden zudem unter der durch Corona erzwungenen Einsamkeit und der Isolation von ihren Familienmitgliedern, Leidensgenossen und Freunden. Etliche wollten anlässlich der Befreiungsfeierlichkeiten wahrscheinlich zum letzten Mal die Orte ihrer schrecklichen Erfahrungen aufsuchen. Umso dankbarer sind sie Igor Levit für diese einzigartige künstlerische und menschliche Geste, gerade weil sie sein Engagement und sein Aufbegehren gegen populistische Dummheiten, Verschwörungstheorien und rechtsextremen Hass immer wieder ermutigt. Weil auch Levit die Demokratie mit Mut, Kreativität und Lebensfreude verteidigt und mit seiner Haltung viele Menschen motiviert, hat das IAK ihn im Januar diesen Jahres mit der Statue“B“ als „Gabe der Erinnerung“ des Komitees ausgezeichnet. Am 2. April war Igor Levit von Bundespräsident Frank Walter Steinmeier eingeladen, sein Hauskonzert im Schloß Bellevue zu spielen.“

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