Sinti in der DDR

geschrieben von Axel Holz

15. Dezember 2020

Den Alltag einer Minderheit zeigt der Bildband „Sinti in der DDR“ von Markus Hawlik-Abramowitz und Simone Trieder. Die dabei verwendeten Fotos entstanden 1983 im Rahmen des Fotografiediploms des Autors an der Hochschule für Grafik und Buchdruck in Leipzig. Der Student hatte das Alltagsleben von Sinti in Halle, Bitterfeld, Gera und Erfurt dokumentiert. Einige Fotos erschienen erstmals im „Stern“ nach dessen Ausreise nach Westdeutschland. Der Bildband wird durch einen umfangreichen Text von Simone Trieder bereichert, die sich ausführlich mit dem Schicksal der Sinti in der DDR beschäftigt. Die Regieassistentin und freie Autorin schreibt Erzählungen, Biografien, Funkessays und Texte zur Kulturgeschichte. So ist es nicht verwunderlich, dass ihre Einleitung durch die Darstellung zahlreicher Einzelschicksale von Sinti in der DDR geprägt ist.

Auf dem Gebiet der DDR lebten vor dem Krieg etwa 5.000 Sinti, von denen 600 den Nazi-Terror überlebten. Sie stießen nach dem Krieg in Ost und West weiter auf Vorurteile. Ein angeblicher Hang zu Diebstahl und Asozialität waren die üblichen Zuschreibungen, die auch in der DDR weiter wirkten. Lange war die KZ-Haft vieler Sinti als rassistische Verfolgung nicht anerkannt. Die Verfolgungserfahrung bis 1945 und die anschließend fortdauernde Stigmatisierung blockierten das Ankommen der Überlebenden in der Nachkriegsgesellschaft. Erst 2020 beschloss der Bundestag, auch die KZ-Haft der als „asozial“ Stigmatisierten anzuerkennen.

In Westdeutschland wurden die Entschädigungsanträge der Sinti-Opfer des NS-Regimes lange abgewiesen. In der DDR galten zwar Juden als rassisch Verfolgte aber nicht wenige Sinti mussten ihre Verfolgung bei den Behörden erst nachweisen. Immerhin waren von den ca. 200 in den 50er Jahren in der DDR lebenden Sinti 122 als Verfolgte des Naziregimes anerkannt. Ihre Zahl erhöhte sich bis 1966 auf 141. Aber immer wieder wurde der Verfolgtenstatus einigen überlebenden Sinti nicht anerkannt oder auch wieder aberkannt. Dabei spielte auch eine Rolle, dass die Sinti in der DDR nicht als ethnische Minderheit galten entgegen den Sorben, deren Minderheitenstatus sogar in der Verfassung verankert war. Dadurch wurden auch zielgerichtet Sprache und Kultur der sorbischen Minderheit gefördert. Ein solche Förderung oder gar ein Verständnis für die Kultur der Sinti fehlte vollkommen. Insbesondere die Lebensweise der Sinti, ihre oft fehlende Sesshaftigkeit und die Anerkennung der von ihnen bevorzugt ausgeübten Berufe im Schaugewerbe und als Musiker fanden oft keine ausreichende Anerkennung bei den Gewerbeämtern. Das führte bis zur DDR-Gründung zu einer Abwanderungswelle zahlreicher überlebender Sinti nach Westdeutschland, wo sie ebenfalls auf Vorurteile und Ausgrenzung stießen.

Eine spezifische Rolle spielte das Strafrecht in der DDR, das neben dem verfassungsmäßigen Recht auf Arbeit auch eine Pflicht zur Arbeit vorsah. Sinti wurden vielfach wegen angeblichen asozialen Verhaltens strafrechtlich belangt. Umgekehrt stießen Sinti nicht selten bei ihren Bewerbungen um Arbeit auf Vorurteile und wurden abgewiesen, ebenso bei der Zuweisung von Wohnungen. Einigen wurde durch angeblich ungebührliches Verhalten der Verfolgtenstatus aberkannt. Grundsätzlich sah das Statut der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes 1950 in der DDR für die Anerkennung als Nazi-Verfolgte vor, dass diese in Nazi-Haft waren, vom zuständigen Arbeitsamt erfasst waren und eine antifaschistisch-demokratische Haltung hatten. Opfer des NS-Regimes erhielten außerdem eine geringere Verfolgtenrente als sogenannte Kämpfer gegen den Faschismus, die aktiv Widerstand geleistet hatten. Immerhin waren für mehr als die Hälfte der als NS-Opfer anerkannten Sinti in der DDR zahlreichen Hilfen möglich – von der Verfolgtenrente über die der Wohnraumzuweisung und die zusätzliche gesundheitliche Versorgung bis hin zur Vermittlung von Arbeit. Simone Trieder berichtet von einem Sinti, der durch VVN-Fürsprache Polizist wurde und ein Polizei-Mandolinenorchester gründet, bis er nach einer Denunziation die DDR verlässt. Sie erzählt die Geschichte einer als NS-Verfolgte anerkannten Sintiza, die zwar eine Wohnungszuweisung erhält, die aber von den zukünftigen Nachbarn sabotiert wird. Sie erzählt vom Journalisten und SED-Mitglied Reimar Gilsenbach, der sich über Jahrzehnte für Sinti einsetzt – in Zeitungen, bei Gerichten, bei der VdN und mit Eingaben. Ihm gelingt es, dass für die von den Nazis in Marzahn eingesperrten Sinti 1986 ein erstes Denkmal entsteht, dass einige Gerichte sich besser auf die Sinti-Kultur einstellen und dass die VdN-Bezirksstelle in Gera nach Konfrontation mit seinem Feature über Sinti ihren Umgang mit den Sinti überdenkt. Er hat dabei das Engagement und die Unterstützung für Sinti in der DDR an den Tag gelegt, die eigentlich von Staat und Gesellschaft zu erwarten gewesen wäre, aber nicht vorgelebt wurde.

Landesparteitag der SPD Berlin fordert Wiederherstellung der Gemeinnützigkeit der VVN-BdA

4. Dezember 2020

Der Landesparteitag der SPD Berlin hat am 27. November 2020 die Forderung beschlossen, den Entzug die Gemeinnützigkeit der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA e.V.) durch das Finanzamt für Körperschaften 1 des Landes Berlin von Amts wegen zu überprüfen und gegebenenfalls unter Auflagenerteilungen zurückzunehmen.

Begründung: Antifaschismus ist gemeinnützig: Unser Einsatz für eine solidarische Gesellschaft ist unteilbar! Öffentliche Erklärung zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit für die VVN-BdA und andere Organisationen. Wir verurteilen die Aberkennung der Gemeinnützigkeit für die Bundesvereinigung der Verfolgten des Naziregimes– Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) durch das Berliner Finanzamt aufs Schärfste. Wir sind beschämt, dass die Auschwitz-Überlebende undheutige Ehrenvorsitzende der VVN-BdA Esther Bejarano die-se Entscheidung erleben muss.„Die Vernichtung des Nazismus mit seinen Wurzeln ist unsere Losung. Der Aufbau einer neuen Welt des Friedens und der Freiheit ist unser Ziel.“Dieser Schwur der Befreiten von Buchenwald ist das Fundament der jahrzehntelangen antifaschistischen Arbeit der VVN-BdA und unser Kampf gegen Faschismus ist #unteilbar. Darum sind wir solidarisch mit der VVN-BdA. Die Entscheidung gegen die VVN-BdA ist keine Einzelentscheidung. Vielmehr werden die Bewegungsräume für eine politische und demokratisch aktive Zivilgesellschaft, wie sie sich etwa bei #unteilbar zusammengeschlossen hat, auch mit HilfedesSteuerrechts, immer enger gesteckt. Belege dafür sind die rigide Auslegung des Gemeinnützigkeitsrechts auch für andere politisch aktive Vereine wie attac, Campact oder das Demokratische Zentrum Ludwigsburg. Auch an anderer Stelle beobachten wir mit großer Sorge, dass im Zuge der fatalen Umstrukturierung des Programms „Demokratie Leben“ weit über 200 Projekte in ihrem Kampf für eine vielfältige Gesellschaft vor dem Aus stehen. Geplant waren sogar massive Kürzungen für das  Programm „Demokratie Leben“, die erst nach vehementen Protesten zurückgezogen wurden. In Zeiten, in denen parteipolitisch organisierte Faschistinnen und Faschisten und gewalttätige Neo-Nazis gemeinsam marschieren, verhallen Forderungen nach einer substantiellen Aufstockung der Mittel folgenlos.

Darum fordern wir:

• Dass das Land Berlin dem Beispiel NRWs folgt und die Gemeinnützigkeit der VVN-BdA anerkennt.

• Damit die Arbeitsfähigkeit der VVN-BdA nicht beeinträchtigt wird, soll die Vollziehung der Bescheide zur Zahlung/Steuerzahlung ausgesetzt werden.

• Politisches Engagement der kritischen und demokratischen Zivilgesellschaft muss im Zuge der anstehenden Änderung des Gemeinnützigkeitsrechtsdurch das Bundesfinanzministerium gestärkt undzweifelsfrei abgesichert werden!

• Wir brauchen ein „Demokratiefördergesetz“, dass einen Namen verdient und eine nachhaltige undbedarfsgerechte Finanzierung zivilgesellschaftlich getragener Projekte sicherstellt. Wir werden diese Forderungen so lange und so laut vertreten, bis sie umgesetzt werden.

Mit den #unteilbar Demonstrationen und dem gemeinsamen Einstehen auf der Straße haben wir alle auch ein Versprechen auf Solidarität miteinander  abgegeben.

FIR erinnert an die Eröffnung des Nürnberger Hauptkriegs-verbrecherprozesses vor 75 Jahren

geschrieben von FIR

20. November 2020

Es waren die alliierten Siegermächte, die schon im Oktober 1943 in Moskau festgelegt hatten, dass die faschistischen Hauptkriegsverbrecher sich vor einem Gericht der Völker verantworten sollten. Zwar war der Krieg noch nicht gewonnen. Es war aber klar, dass angesichts der monströsen Verbrechen in allen okkupierten Ländern am Ende des Krieges auch eine juristische Abrechnung erfolgen müsse. Basierend auf dem „Londoner Statut“, in dem sich die vier Siegermächte über das Verfahren verständigt hatten, wurde am 20. November 1945 in Nürnberg, der Stadt der NSDAP-Reichsparteitage, der Prozess gegen 24 Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Militärgerichtshof eröffnet.

Es war eine illustre Runde, die stellvertretend für die verschiedenen Bereiche der faschistischen Herrschaft auf der Anklagebank Platz nehmen musste. Angeklagt waren führende Repräsentanten als Personen und als Repräsentanten der faschistischen Reichsregierung, der NSDAP und aller ihrer Untergliederungen, der SA, der SS, des SD und der Gestapo, als Vertreter der Wehrmacht, der Wirtschaft und des Propagandaapparates. Die vier alliierten Ankläger zeigten, dass für die Verbrechen Personen und Institutionen des faschistischen Apparates gleichermaßen Verantwortung trugen.

Die Anklagepunkte des „Londoner Status“ lauteten: Gemeinsamer Plan bzw. Verschwörung, Verbrechen gegen den Frieden, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Angeklagt wurden Verbrechen in den vom deutschen Faschismus angegriffen und okkupiert Ländern. Das Gericht sah sich nicht als zuständig, die faschistischen Verbrechen gegen die deutsche Bevölkerung zu ahnden. Man ging jedoch davon aus, dass mit dem Verfahren Rechtsmaßstäbe gesetzt würden, auf deren Grundlage später deutsche Gerichte diese Verbrechen selbstständig verfolgen könnten. Am 30. September und 1. Oktober 1946 wurden nach fast einem Jahr Verhandlungsdauer zwölf der vierundzwanzig Angeklagten zum Tode verurteilt. Sieben Angeklagte erhielten langjährige oder lebenslange Haftstrafen. Drei Angeklagte wurden freigesprochen. Die Todesurteile wurden am 16. Oktober 1946 vollstreckt.

Das Urteil erklärte faschistische Verbände zur „verbrecherischen Organisation“, so dass Angehörige dieser Formation bereits wegen Mitgliedschaft angeklagt und verurteilt werden konnten. Als verbrecherische Organisation wurde u.a. die SS mit allen ihren Untergliederungen, d.h. auch die Waffen-SS-Einheiten eingestuft. Dieses Urteil gilt bis heute und verbietet es eigentlich, SS-Freiwillige aus den verschiedenen europäischen Ländern zu rehabilitieren, wie es in den baltischen Staaten geschieht.

Der Nürnberger Prozess schuf in seinem Statut und Urteil Völkerrecht. Kein Staat bzw. kein Regierungsvertreter kann sich bei Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit auf „nationales Recht“ oder auf „Handeln auf Befehl“ berufen. Diese Prinzipien wurden auch durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen am 11. Dezember 1946 einstimmig bestätigt. Damit haben das Urteil des Nürnberger Kriegsverbrecherprozesses und dessen juristischen Prinzipien bis heute nichts an Gültigkeit verloren.

Der Hitler-Stalin-Pakt als europäisches Ereignis

geschrieben von A. Holz

27. Oktober 2020

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 Die Historikerin Claudia Weber von der Viadrina-Universität Frankfurt Oder hat 80 Jahre nach Abschluss des Nichtangriffspakts zwischen Nazi-Deutschland und der Sowjetunion ein neues Buch über den umstrittenen Pakt vorgelegt. In einer Video-Konferenz der Fridrich-Ebert-Stiftung nannte sie das Vertragswerk ein europäisches Ereignis. Dieser Blick ist neu, ebenso wie der Bezug zur Kontinuität erfolgreicher wirtschaftlicher Beziehungen beider Länder seit dem Rapallo-Vertag 1922 und den detaillierten Informationen über die Organisation des Bevölkerungsaustausches von polnischen und ukrainischen Bürgern im nun von Deutschland und der Sowjetunion besetzten Polen. Die europäische Dimension besteht zum einen im Kontext der europäischen Konfliktparteien vor Ausbruch des zweiten Weltkrieges, die sich gegenseitig nicht trauten, vorhandene Bündnisse missachteten, jeweils nur für sich Vorteile bei den Gesprächen erhofften und den Eroberungs- und Vernichtungswillen der Nazis unterschätzen. Er besteht andererseits darin, dass mit der Interessenabgrenzung der Einflussgebiete zwischen Deutschland und der Sowjetunion weniger durch den Nichtangriffspakt vom 23.09.1939 als vielmehr durch den Freundschaftvertrag einen Monat später Einflussgebiete abgesteckt wurden, die Ausgangspunkt für eine territoriale und bündnispolitische Neuordnung Europas nach dem 2. Weltkrieg waren. Dies übrigens nicht ohne Widersprüche und Konflikte zwischen den Vertragsparteien dieses bewusst auf Zeit von beiden Seiten konzipierten Bündnisses. Bei der völkerrechtswidrigen Aufteilung Polens folgte die Sowjetunion mit ihrer Besetzung polnischer Gebiete der von den Alliierten nach dem ersten Weltkrieg vereinbarten Curzon-Linie. Die Autorin geht nicht darauf ein, dass Polen die Gebiete östlich davon selbst bis 1922 erobert hatte. Mit Bessarabien und dem Baltikum eroberten die Sowjetunion in Absprache mit Nazi-Deutschland Interessengebiete, die auch nach der Potsdamer Konferenz Bestand hatten. Im Freundschaftsvertrag mit Deutschland wurde aber auch Interessengebiete in Südosteuropa und Finnland fixiert. Außer der Besetzung des Tschernowitzer rumänischen Gebietes durch die Sowjetunion, die Nazi-Deutschland anerkannte, gab es keine Einigung über Einflussgebiete mit den Nazis in Südosteuropa und Finnland, wo die Nazis gegen Stalins Protest mit der Wehrmacht vor der Besetzung Norwegens Transportknotenpunkte kontrollierten. Unbestritten ist bis heute die verheerende moralische Wirkung, die der Hitler-Stalin-Pakt auf die kommunistische Bewegung hatte. Neben Enttäuschung und Desorientierung gab es auch Versuche der propagandistischen Rechtfertigung. Sicher hat die Offenlegung des Paktes nicht den Untergang der Sowjetunion herbeigeführt, war aber Ausdruck von deren Widersprüchen und zivilisatorischen Fehlleistungen bis zum Verbrechen. Während die Ermordung von 20.000 polnischen Offizieren und Soldaten durch das NKFD, die Nazi-Deutschland nicht aufnehmen wollte, im Herbst 1989 bekannt wurde, blieb der Hitler-Stalin-Pakt auch unter Gorbatschow ein Staatsgeheimnis. Erst in einer der letzten Sitzungen des Sowjetkongresses wurde der Pakt als Aggressionsverbrechen verurteilt. Die Details dazu werden erst in Claudia Webers Buch plastisch deutlich. Nachdem die Sowjetunion vereinbarten Gebiete bis zum Bug besetzte, wurde eine gemeinsame Militärkommission gebildet. Sie sollte mit Vertretungen der Partner auf dem jeweils durch die Gegenpartei besetztem Gebiet einen Bevölkerungsaustausch organisieren, der unzähliges Leid bei der Umsiedlung oder in den überfüllten Auffangorten erzeugte. Dabei wurde von beiden Seiten besonders ablehnend mit den Juden umgegangen, die auf der Flucht nicht selten im neuen Grenzgebiet von beiden Seiten beschossen wurden. Insgesamt wurden über 300.000 Menschen in die Sowjetunion umgesiedelt und dort oft weiter nach Osten deportiert. Nach Polen Umgesiedelte waren später nicht selten Opfer der Nazi-Mordmaschine. Auf sowjetischer Seite bestand wenig Verständnis für Entschädigungsansprüche von Umgesiedelten, deren Besitz sie zu Sowjeteigentum erklärten. Im November 1940 besuchte Außenminister Molotow Hitler, der ihn in Berlin zu den Klängen der Internationale begrüßen ließ. Zu diesem Zeitpunkt war der Vertrag bereits brüchig und Hitler hatte längst den Überfall auf die Sowjetunion beschlossen. Zwar versuchten Stalins Beauftragte den Vertrag weiter zu erhalten, indem sie sich nun zu großzügigen Entschädigungen bereit erklärten und Stalin auch die Auflösung der Komintern anbot. Es bleibt aber ein Mythos, dass Stalin und seine Vertrauten vom Überfall auf die Sowjetunion überrascht gewesen wären. Ein Bündnis mit dem Westen, das noch wenige Tage vor dem Hitler-Stalin-Pakt mit den Nazis vom Westen faktisch abgewiesen wurde, war nach dem Überfall auf die Sowjetunion schnell möglich. Churchill wies in seiner historischen Rede nach dem Überfall auf die Sowjetunion alle Anbiederungen Ribbentrops zurück. Bereits 1942 traf er sich mit Stalin bei Moskau. Das war die Geburtsstunde des alliierten Bündnisses, das später gemeinsam das Naziregime zerschlug.

Claudia Weber Der Pakt, Stalin, Hitler und die Geschichte einer mörderischen Allianz C.H. Beck Verlag, München 2019 ISBN 9783406735318 Gebunden, 276 Seiten, 26,95 EUR

Erfolg für Güstrower Antifaschisten

geschrieben von A. Holz

27. Oktober 2020

Die Stadtvertretung in Güstrow hat auf Antrag von SPD, Linken und Freien Wählern eine bereits 2016 beauftragte Studie über „Die Kampflose Übergabe der Stadt Güstrow im Jahr 1945“ mehrheitlich abgewiesen. Die 60.000 Euro teure Studie der historischen Fakultät der Universität Rostock wurde als unwissenschaftlich mehrheitlich abgelehnt, erscheint nicht in einer Ausstellung des Stadt-Museums und wird auch nicht gedruckt werden. Der mit der Studie beauftragte ehemalige Mitarbeiter des Historischen Instituts der Universität Rostock Dr. Ingo Sens hatte die kampflose Übergabe der Stadt Güstrow unter Beteiligung von Güstrower Antifaschisten in einem Artikel zu seiner Studie als kommunistischen Mythos bezeichnet. Ein weiteres Medium hatte diese Lesart übernommen. Tatsächlich sei die Einnahme Güstrows durch die Rote Armee von Gewalt und 400 Selbstmorden geprägt gewesen. Güstrower Antifaschisten hatten daraufhin im Archiv andere Belege gefunden und diese in der Schweriner Volkszeitung und auf der Homepage der VVN-BdA MV bekannt gemacht. Demnach wirkte ein lose Widerstandsgruppe in Güstrow aktiv an der kampflosen Übergabe mit. Dem ehemaligen Arbeitsamtsdirektor Wilhelm Beltz gelang es, den Standortkommandeur von Güstrow zu überzeugen, abrückende Truppen an der Stadt vorbeizuführen. Zusammen mit der ukrainischen Dolmetscherin Slata Kowalewskaja nahm er Kontakt zu den sowjetischen Truppen auf, um eine Wiederholung der durch Widerstandshandlungen provozierten Gewalt in Demmin mit abgebrannten Stadteilen und Massenselbstmorden in Güstrow zu verhindern. Tatsächlich konnte er die in Güstrow einrückenden Truppen über die geplanten Übergabeabsichten noch informieren. Derweil hatte Pastor Grunert den Stadtkommandanten überzeugen können, den sowjetischen Truppen Parlamentarier entgegenzuschicken und so massive Zerstörungen und Kriegsopfer wie in anderen Orten zu verhindern. Slata Kowalewskaja wurde 1997 zur Ehrenbürgerin der Stadt Güstrow ernannt. Die kampflose Übergabe der Stadt Güstrow ist wesentlich Güstrower Antifaschisten zu verdanken. Dr. Sens hatte versucht, diese Tatsachen in der Geschichtsschreibung zu entwerten und 75 Jahre nach der Befreiung vom Faschismus mit einer Schwerpunktverschiebung in der Geschichtsbetrachtung hin zu den vielfachen Selbstmorden nicht mehr an die Leistungen einer kleinen Gruppe von Nazi-Gegnern zu erinnern.

Frühzeitige Nazi-Machtbeteiligung

geschrieben von Joachim Aust

14. Oktober 2020

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Eine wichtige Lehre aus dem deutschen Faschismus ist der Prozess seiner Herausbildung innerhalb der Demokratie. Damit verbunden war die frühzeitige Tolerierung und Machtbeteiligung der Nazis ab 1929.

Bei der sächsischen Landtagswahl am 12.05.1929 erhöhte die NSDAP ihrer Mandatszahl von zwei auf fünf. Mit Hilfe der NSDAP, die eine rechtsbürgerliche Regierung tolerierte, stellte künftig die DVP den sächsischen Ministerpräsidenten. Am 23.06.1929 errang die NSDAP bei den Landtagswahlen in Mecklenburg-Schwerin  zwei Mandate und konnte mit 4,1 Prozent der abgegeben Stimmen ihren Wähleranteil mehr als verdoppeln. Neben Gauleiter Hildebrandt waren nun mit dem Rechtsanwalt Friedrich Steinfatt der Schweriner Ortsgruppenleiter und der Rechtsvertreter der Gauleitung im Landtag vertreten. Die übrigen Parteien konnten allein keine Landesregierung bilden. In den folgenden Tagen erhandelte die NSDAP-Gau-Leitung eine Tolerierungsvereinbarung, nach der am 10.07.1929 der Rittergutsbesitzer Karl Eschenburg (DNVP) als Chef einer Minderheitsregierung zum Ministerpräsidenten gewählt wurde. Wie von der NSDAP Mecklenburg-Lübeck verlangt, wurden daraufhin am 15.09.1929 fünf verurteilte Feme-Mörder aus der Haft entlassen.

Am  01.09.1929 verübten Mitglieder der „Landvolkbewegung“ als Organisation schleswig-holsteinischer Bauern, die 1928 nach Bauernprotesten gegen deren zunehmende Verelendung entstanden, eine Bombenanschlag gegen den Reichstag – mit Unterstützung von Rechts-Terroristen aus den ehemalige Freikorps. Ein Korruptionsskandal, in den neben dem Berliner Oberbürgermeister Böß (DDP) auch SPD-Vertreter verwickelt waren, nutzen die Nazis im September 1929, um gegen die angeblich käuflichen Bonzen und deren Republik zu agitieren.

Schließlich sorgte der Börsencrash mit dem schwarzen Freitag im Oktober 1929 zum Zusammenbruch der Aktienkurse in New York und die weltweiten Auswirkungen auf die Finanzmärkte zu einer Verschärfung der beginnenden Wirtschafts- zur Weltwirtschaftskrise. Davon war die deutsche Wirtschaft besonders betroffen. Zu den Reparationsleistungen aus dem 1. Weltkrieg kam nun der Mangel an Devisen zum Einkauf der dringend benötigten Rohstoffe. Damit brachen kleine, mittlere und große Unternehmen und Banken zusammen. Die beginnende Massenarbeitslosigkeit konnte durch die Sozialbereiche des Staates weder aufgefangen noch in ihrer katastrophalen Wirkung begrenzt werden. Die nachlassende Kaufkraft schwächte den Binnenmarkt. Die Landwirtschaft, in der bereits zuvor Krisenzeichen erkennbar waren, wurde massiv in die Krise hineingerissen. Zurückgehende Steuern führten zu einer ständig nachlassenden Fähigkeit des Staates, seinen Aufgaben gerecht zu werden. Aus der Wirtschaftskrise wurde eine Staats- und Gesellschaftskrise.

Die Nazis nutzen das für Ihre Propaganda. Sie beschrieben die Krise, nannten als einzige Ursache das „Weimarer System“ und suggerierten den Menschen, die NS-Machtergreifung, die „Reinigung des Staates“ von den Marxisten, „Novemberverbrechern“ und Juden, der Aufbau eines starken, wehrhaften Staates würden „Arbeit und Brot“ schaffen. So lautete auch die zentrale NS-Losung in diesen Jahren in allen Wahlkämpfen, bei allen ihren politischen Veranstaltungen. Zugleich wurde den Bauern, die auf Grund von Krise und Steuerlast ihre Betriebe überschulden mussten, die „Brechung der Zinsknechtschaft“ versprochen. Zur Gewinnung der Großgrundbesitzer hatte man die bisherige NS-Forderung nach einer Bodenreform nun für unrechtmäßig erworbenen oder schlecht verwalteten Grundbesitz umgeschrieben. Den Händlern wurde die Beseitigung der großen Warenhäuser versprochen. Ein konkretes, nachvollziehbares Wirtschaftsprogramm wurde den Deutschen von den Nazis nie vorgestellt. Die Menschen sollten an den „Führer“ glauben. Für die Gegner und die Zweifler kamen die Schläger- und Mördertrupps von SA und SS zum Einsatz.

Die NSDAP und ihre Organisationen wurden erheblich von deutschen Großunternehmern finanziert, wie Emil Kirdorf, Fritz Thyssen, Albert Voegler sowie Bankiers wie Baron Kurt von Schroeder, die in den Nazis das kleinere Übel gegenüber einer möglichen kommunistischen Machtergreifung sahen. Ihnen hatte Hitler in diesen Jahren glaubhaft versichert, dass weder das Wort „sozialistisch“ noch das von der „Arbeiterpartei“ ernst gemeint seien. Die sich enorm verschlechternde Lebenslage und die große Zukunftsangst angesichts von drei Millionen Arbeitslosen begünstigte bei breiten Volksmassen den ständig zunehmenden Einfluss der Rechtsradikalen. Insbesondere die NSDAP hatte nun wachsende Mitgliederzahlen und deutlich zunehmende Mandatsgewinne bei den folgenden Wahlen zu verzeichnen. Mehr als 16.000 Menschen drängten am 10.09.1930 zum Berliner Sportplast, um Hitlers Rede gegen „Hochfinanz und Kapitalismus“ zu hören. Bei der Reichstagswahl knapp zweieinhalb Jahre zuvor war seine Partei mit 2,6 Prozent noch weit abgeschlagen gewesen. Jetzt hatte er ein leichtes Spiel, wenn er gegen die „politischen, wirtschaftlichen und moralischen Bankrotteure“ wetterte. Der Weg zur legalen Machtübernahme im Januar 1933 war geebnet.

Axel Holz zum Tag der Erinnerung und Mahnung am 12. September 2020 in Rostock

geschrieben von Axel Holz

13. September 2020

In diesem Jahr begehen wir den 75. Jahrestag der Befreiung vom Faschismus. Viele der geplanten Feierlichkeiten haben wegen der CORONA-Krise nicht wie geplant stattgefunden oder sind komplett ausgefallen. Immerhin gab es zahlreiche Gedenkveranstaltungen in KZ-Gedenkstätten und das vielfache Gedenken einzelner Akteure an den Gedenk- und Erinnerungsorten an die Verbrechen des Naziregimes und seine Opfer in unserem Land, an Befreiung, Widerstand, selbstlose Hilfe und Verweigerung. Denken wir nur an den Widerstand der jüdischen Häftlinge in vielen Konzentrationslager. Am 2. August 1943 war beispielsweise bis zu 800 Häftlingen bei einem Aufstand im Vernichtungslager Treblinka die Flucht gelungen. Dieser gelungene Aufstand zeugt neben andere KZ-Aufständen vom Widerstandswillen der jüdischen Häftlinge.

75. Jahre nach der Befreiung vom Faschismus stellt sich erneut die Frage nach dem Sinn dieses Gedenkens. In der Erinnerungskultur unseres Landes ist sehr viele Positives passiert seit Bundespräsident Weizsäcker 1985 in Westdeutschland erstmals von Befreiung gesprochen hat. In der DDR hatten der Begriff der Befreiung und der Tag der Befreiung da bereits eine Jahrzehnte lange Tradition, auch wenn die Darstellung von Opfern und Widerstand gegen den Faschismus einige Lücken und Einseitigkeiten aufwies.

Wir meinen, dass der Sinn des Gedenkens an die Befreiung vom Faschismus nicht nur heute noch gegeben ist, sondern dringender denn je ist. Faschistische und rechtspopulistische Gruppierungen sind nicht nur in Deutschland, sondern europaweit auf dem Vormarsch. Diskriminierende Einstellungen gegen Ausländer, Migranten und Menschen unterschiedlicher Hautfarbe und ethnischer Herkunft haben zugenommen.

Die Diskussion um die jeweils zeitlich und örtlich richtigen CORONA-Maßnahmen haben die Hemmschwelle für viele besorgte und verängstigte Bürgerinnen und Bürger weiter herabgesetzt, gemeinsam mit Nazis, Antisemiten und Verschwörungstheoretikern im Schulterschluss zu demonstrieren und deren Inhalte und Aktivitäten damit aufzuwerten. Gleichzeitig haben rechte Gewalttaten bis zum Mord nicht ab-, sondern zugenommen – mit dutzenden Opfern des NSU und rassistischen Morden in Halle und Hanau. Heute ist die antifaschistische Einheit der Demokraten dringender denn je zuvor in der deutschen Nachkriegsgeschichte.

Zugleich möchten wir mit dem 75. Jahrestag der Befreiung im Jahr der Befreiung an die Ziele der alliierten Aufarbeitung des Faschismus vor 75 Jahren erinnern, wie sie sich in den Ergebnissen der Potsdamer Konferenz wiederfinden. Diese Ziele kann man auch in einer Ausstellung im Cecilienhof in Potsdam verfolgen, die ich sehr empfehlen kann. Die Ziele der Alliierten in Potsdam waren die Dezentralisierung Deutschlands zusammen mit einer Demonopolisierung der Wirtschaft. Ziele waren außerdem die Demilitarisierung, die Denazifizierung und die Demokratisierung Deutschlands.

Diese Ziele wurden teilweise unterlaufen – durch die Abkehr von der Zielstellung der Zerschlagung der Rüstungs- und Kriegsmonopole und durch die Rehabilitierung der Nazis im Staatsapparat sowie durch die Nichtverfolgung vieler Kriegsverbrecher. Die Vision der Buchenwaldhäftlinge in ihrem Schwur nach der Befreiung, eine Welt des Friedens und der Freiheit zu errichten, ist bis heute nicht erfüllt. Kriege gehören auch im 21. Jahrhundert zum weltweiten Alltag und Freiheit gibt es vielerorts gar nicht –  und nicht selten nur, wenn man sie sich leisten kann.

75 Jahre Befreiung vom Faschismus sollen uns aber auch daran erinnern, dass mit den von den Alliierten beschlossenen Kriegsverbrecherprozessen erstmals Verbrechen gegen die Menschlichkeit geahndet wurden und diese Ahndung zum Maßstab der Rechtsprechung in vielen Ländern gemacht wurde –  speziell auch beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Der ist auch für Verbrechen verantwortlich, die außerhalb Europas begangen wurden. Wir müssen feststellen, dass dieser Forstschritt und die Glaubwürdigkeit bei der Verfolgung von Kriegsverbrechen insbesondere durch das Verhalten der USA derzeit eher untergaben als befördert wird.

75 Jahre Befreiung vom Faschismus bedeutet auch der Beginn eines Systems der kollektiven Sicherheit in Europa, das bis heute Bestand hat. Mit der UNO hat ein System der Friedenssicherung in der Welt Einzug gehalten hat, nachdem der Völkerbund als folgenloser Debattierklub sträflich versagt hatte.

Es gilt heute mehr denn je, dieses System der kollektiven Sicherheit zu erhalten und zu verteidigen. Das System der Friedenssicherung kann ein Garant sein, um wirksam neuem Nationalismus und damit auch neuen Kriegsgefahren entgegenzuwirken.

75 Jahre Befreiung vom Faschismus bedeuten, das Frieden und Freiheit heute aktiv, partei- und konfessionsübergreifend verteidigt werden müssen – gegen Rassismus, gegen neuen Nationalismus, gegen Antisemitismus und Demokratiefeindlichkeit.

In diesem Sinne wünsche ich uns ein aktives Jahr im Gedenken an die Befreiung vom Faschismus. Es geht darum, eine der zentralen Grundlagen unserer Demokratie zu bewahren und umzusetzen – wie der ehemalige Bundeskanzler Schröder den Schwur der Häftlinge von Buchenwald in einer Gedenkrede nannte.

Lesung über Antisemitismus in den Seebädern

geschrieben von Axel Holz

27. August 2020

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Am Donnerstag, den 3. September, um 19 Uhr, lädt die Autorin Dr. Kristine von Soden zu einer Lesung ihres 2018 erschienenen Buches „Ob die Möwen manchmal an mich denken? – Die Vertreibung jüdischer Badegäste an der Ostsee“ im Kunstkaten Ahrenshoop ein. Kristine von Soden berichtet über die Geschichte der Bäder-Antisemitismus. Mit dem Aufstieg der Seebäder im Kaiserreich kam sogleich auch der „Bäder-Antisemitismus“ auf den Plan. „Judenrein!“ lautete an der deutschen Ostseeküste die Parole, lange bevor der NS-Staat Wirklichkeit geworden war. Einlass ist ab 18.30 Uhr. Tickets für 8 Euro gibt es in der Kurverwaltung oder online unter www.ostseebad-ahrenshoop.de/tickets.

„Die Rosenburg – Das Bundesjustizministerium im Schatten der NS-Vergangenheit“

geschrieben von Dokumentationszentrum Prora

2. August 2020

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Die Ausstellung „Die Rosenburg – Das Bundesjustizministerium im Schatten der NS-Vergangenheit“ ist Teil der Aufarbeitung der Geschichte des Justizministeriums. Ein Team von Wissenschaftlern unter der Leitung des Historikers Prof. Manfred Görtemaker und des Juristen Prof. Christoph Safferling hat seit 2012 im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) mit dem „Rosenburg-Projekt“ untersucht, wie das Justizministerium in den 1950er und 60er Jahren mit der NS-Vergangenheit seiner Mitarbeiter, den personellen und sachlichen Kontinuitäten, der Verfolgung von Verbrechen im Zusammenhang mit dem Holocaust sowie mit Amnestie und Verjährung umging. Die Ergebnisse des Abschlussberichts „Die Akte Rosenburg“ wurden in einer Wanderausstellung erstmals 2017 vorgestellt. Diese gliedert sich in neun Bereiche, die durch Stelen und Multimedia-Inhalte repräsentiert werden. Sie nähern sich u.a. durch Biographien oder Original-Aussagen dem jeweiligen Thema an. Ziel dieser Ausstellung ist es, die Erkenntnisse der „Akte Rosenburg“ einem breiten Publikum vorzustellen und dadurch das Bewusstsein für das historische Unrecht zu schärfen.

Die Ausstellung ist vom 24.07. bis 11.10.2020 im Dokumentationszentrum Prora zu sehen.

PEN Deutschland solidarisiert sich mit der VVN-BdA

27. Juli 2020

Der deutsche PEN protestiert gegen die Entscheidung eines Berliner Finanzamts, der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschist*innen, der ältesten und größten antifaschistischen Organisation Deutschlands, die Gemeinnützigkeit zu entziehen. Die VVN-BdA, die 1947 von ehemaligen KZ-Häftlingen gegründet wurde, ist bis heute eine wichtige Kraft nicht nur im Bereich „Erinnerungskultur“, sie ist auch aktiver Part in Bewegungen gegen Rassismus, Fremdenhass und andere Bedrohungen der Demokratie.

 

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