Im nördlichsten Bundesland hat klar die Demokratie gewonnen. Mit 70,8 Prozent stieg die Teilnahme an der Wahl zum neuen Landtag um etwa neun Prozent. Anders als im Bund hat die SPD in Mecklenburg-Vorpommern mit knapp 40 Prozent ein überwältigendes Ergebnis erzielt. Dieser Wahlsieg ging zu Lasten ihrer bisherigen Koalitionspartnerin CDU, die mit 13,3 Prozent deutlich verloren hatte. Der CDU-Vorsitzende Sack gab danach nicht nur den Parteivorsitz auf, sondern auch gleich sein Landtagsmandat zurück. Erheblich verloren hat auch die Linke mit knapp 10 Prozent. Sie könnte dennoch ein rot-rotes Bündnis eingehen, zumal die SPD ihrem Überdruss an der seit 2016 bestehenden Großen Koalition mehrfach bekundet hat. Ministerpräsidentin Manuela Schwesig versteht sich nicht nur mit der linken Fraktionschefin Simone Oldenburg recht gut , sie hatte auch nach der letzten Wahl mit ihrer Forderung nach Mindestlöhnen die Bundespolitik zu Veränderungen gedrängt. Die Verluste aller bisherigen Parteien außer der SPD gingen auch zu Gunsten von FDP und Grünen, die jeweils knapp über der Fünf-Prozent-Marke mit jeweils fünf Abgeordneten in den Landtag ziehen. Die AfD hat mit 16,3 Prozent viereinhalb Prozentpunkte verloren, bleibt aber zweitstärkste Partei. Sie hatte sich im Vorfeld eine innerpolitische Schlammschlacht geleistet, die in den Medien breite Aufmerksamkeit fand. Durch den Widerstand der Zivilgesellschaft hatte sich Neubrandenburg als Austragungsort des AfD-Wahlparteitages verweigert, so dass der Parteitag in ein Zelt auf dem Lande ziehen musste. Die Listenwahl wurde abgebrochen, verschoben und unterbrochen. Am Ende gehören dem neuen Landesparlament von den 14 AfD-Abgeordneten nur vier aus der alten Riege an. Parteivorsitzender Leif-Erik Holm hatte immer wieder versucht, offene Nazi-Sympathisanten aus den Listen zu verbannen, wie den MdL und Jura-Professor Weber. Der hatte ein Flügel-Treffen in Binz organisiert und stand im Fokus des Inlandgeheimdienstes. Der Charakter der AfD hat sich dadurch aber nicht verändert. Noch kurz vor der Wahl hatte der alte und neue Fraktionschef Nikolaus Kramer mit frauenfeindlichen Sprüchen Aufmerksamkeit erregt. Männer eigneten sich besser für die Politik, hatte er in einem Interview kolportiert. Schaut man in die Antragsgeschichte der Fraktion im Lande, hatten migrationsfeindliche Inhalte, die Verunglimpfung von Demokratieinitiativen, Antifaschisten und Gedenk-Projekten, Angriffe gegen Sexualaufklärung, Gendergerechtigkeit und Religionsfreiheit die Legislatur kontinuierlich durchzogen. Im Landtagswahlkampf hatte die AfD auch 2,5 Prozentpunkte an die NPD und die Querdenkerpartei diebasis verloren. Insgesamt bleibt das extrem rechte Spektrum damit mit knapp 20 Prozent im Lande stark und hat sich in der Fläche verfestigt. Im Schweriner Plattenbaugebiet Dreesch und im Ort Mustin hatte die AfD nahezu 40 Prozent erzielt. Auch wenn die Gesamtergebnisse der extrem Rechten deutlich unter denen in Sachsen und Thüringen blieben, das gesellschaftliche Klima hat sich auch im Norden deutlich verändert. Demokratiefeinde, Nazis, Corona-Leugner und Querdenker belasten das Klima der Gesellschaft mittlerweile nachhaltig.
Unsere Wahlprüfsteine: Antworten von BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN M-V 2021
25. September 2021
1. Wie bewerten Sie Ihr Engagement zur Stärkung von Demokratie und Toleranz, gegen Rassismus, Antisemitismus und Rechtsextremismus in der nun zu Ende gehenden Wahlperiode? Welche parlamentarischen und außerparlamentarischen Initiativen haben Sie dazu ergriffen?
Das Engagement für die Stärkung von Demokratie und Akzeptanz, gegen Rassismus, Antisemitismus und Rechtsextremismus gehört zum Kernbestand der Grundwerte von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. In unserem Landtagswahlprogramm gibt es dazu klare Worte: „Ausgrenzung, Mobbing, Hetze und rassistische Gewalt stellen eine Bedrohung für unsere offene Gesellschaft dar. Dem stellen wir BÜNDNISGRÜNE uns entgegen.“
Derzeit gibt es keine BÜNDNISGRÜNE Landtagsfraktion, die sich diesem wichtigen Thema auf Landesebene widmen kann. Dennoch haben wir als außerparlamentarische Opposition stetig umfassende, öffentliche Kritik an den Missständen und dem Nicht-Handeln der Landesregierung geübt. In den kommunalen Vertretungen haben wir zudem vielfältige politische Initiativen eingebracht. Praktische Beispiele hierfür sind der Antrag in der Rostocker Bürgerschaft, mit Xavier Naidoo aufgrund seiner antisemitischen Hetze keinen neuen Vertrag mehr zu schließen, und Anfragen und Anträge zu Reichsbürger*innen, weiteren rechtsextremen Gruppen und Aktivitäten sowie zivilgesellschaftlichem Engagement in allen Landesteilen.
Auch in der außerparlamentarischen Arbeit gegen Rechtsextremismus sind wir GRÜNE aktiv beteiligt. In den Bündnissen vor Ort planen wir mit, übernehmen Verantwortung und zeigen Gesicht gegen Rechtsextremist*innen, Rechtsradikale und andere Rassist*innen. Auf uns ist Verlass. Auf der Straße. In den Kommunen. Und bald auch wieder im Schweriner Landtag.
2. Wie bewerten Sie die Wirksamkeit von Artikel 18a (Friedensverpflichtung, Gewaltfreiheit) der Landesverfassung im politischen Alltag des Landes? Halten Sie eine Konkretisierung dieses Artikels hinsichtlich andauernder rechtsextremistischer Aktivitäten im Land für notwendig?
Angesichts der fortwährenden rechtsextremistischen Aktivitäten bei uns in MV sind wir weniger für eine Änderung der Verfassung, als vielmehr für konkrete Maßnahmen zur Stärkung der Demokratie und zur konsequenten Reformierung der Sicherheitsbehörden.
Hierzu zählen der weitere Ausbau des Landesprogramms für Demokratie und Toleranz und eine Weiterentwicklung der Angebote der Landeszentrale für politische Bildung sowie der Regionalzentren für demokratische Kultur, um antidemokratischen Entwicklungen frühzeitig entgegenzutreten und die Fähigkeit staatlicher und nichtstaatlicher Akteure zur Gegenwehr zu stärken. Auch die Arbeit des Vereins LOBBI e.V. soll an dieser Stelle anerkennend genannt werden, denn auch die Unterstützung für Betroffene rechtsextremer Gewalt muss deutlich ausgeweitet werden.
Darüber hinaus braucht es eine umfassende sicherheitspolitische Strategie, um der Problematik der Ausbreitung rechtsextremer Aktivitäten und Strukturen angemessen begegnen zu können. Bausteine hierfür müssen sein:
– eine umfassende Reform des Verfassungsschutzes Wir wollen einen Verfassungsschutz, der offensiv rechtsstaatliche Mittel nutzt, zutiefst demokratischen Ansprüchen genügt und Mittel und Methoden nutzt, die eine Unterstützung rechtsradikaler Strukturen ausschließt. Der Verfassungsschutz muss die Praxis, Mitglieder der rechtsextremen Szene als Informant*innen (V-Personen) anzuwerben, schnellstmöglich beenden. Dies finanziert nur verfassungsfeindliche Strukturen.
3. Wie bewerten Sie den Stand der Aufarbeitung der Verbrechen des „NSU“ in Mecklenburg-Vorpommern? Werden Sie sich nach der Wahl für die Einsetzung eines neuen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss NSU einsetzen? Halten Sie dabei die Erweiterung des Untersuchungsauftrages hinsichtlich neu entstandener rechtsextremer Strukturen wie z.b. „nordkreuz“ für erforderlich?
Die Aufarbeitung der Verbrechen des NSU in Mecklenburg-Vorpommern ist noch nicht abgeschlossen. Darum werden wir uns nach der Wahl für die Einsetzung eines neuen Parlamentarischen Untersuchungsausschusses einsetzen. Um diesem Ausschuss eine Chance zu geben, seine Arbeit in der kommenden Legislaturperiode zu beenden, halten wir es derzeit nicht für sinnvoll, den Untersuchungsauftrag auf neu entstandene bzw. weitere rechtsextreme Strukturen auszuweiten.
Nichtsdestotrotz müssen die Verbindungen der Sicherheitsbehörden zur rechtsextremen Preppergruppe „Nordkreuz“ und deren Aktivitäten dringend tiefgehend aufgearbeitet werden. Die Erkenntnisse der Recherchen von taz, Focus und ganz frisch Jörg Köpke (Buch „Unterwandert“) müssen umfassend analysiert und mit praktischen Konsequenzen beantwortet werden (siehe oben). Wir werden ergebnisoffen prüfen, welches parlamentarische Verfahren (evtl. ein weiterer Parlamentarischer Untersuchungsausschuss) sich am besten eignet, um hier für Transparenz zu sorgen.
4. Laut dem „Gesetz über Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz Mecklenburg-Vorpommern) ist der 8.Mai als „Tag der Befreiung vom Nationalsozialismus und der Beendigung des 2.Weltkrieges“ offizieller Gedenktag. Unterstützen Sie die Bestrebungen diesen Tag im Sinne des Gesetzes zum offiziellen Feiertag zu erklären?
Ja, wir unterstützen Bestrebungen, den 8. Mai als Tag der Befreiung vom Nationalsozialismus zum offiziellen Feiertag zu erklären.
5. Der Verfassungsschutz des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist in jüngster Vergangenheit mehrfach bundesweit in Negativ-Schlagzeilen geraten. Wie bewerten Sie diese Reihe von Skandalen und welche Vorstellungen haben Sie zur künftigen Ausrichtung der Behörde?
Wir BÜNDNISGRÜNE wollen einen Verfassungsschutz, der die Verfassung schützt und nicht sich selbst. Skandale wie die der jüngsten Vergangenheit weisen auf tiefgreifende strukturelle Probleme bei der Verfassungsschutzbehörde hin. Es ist fraglich, ob sich diese durch die Umsetzung der Empfehlungen der vom Innenministerium eingesetzten Expertenkommission beheben lassen. Wir werden diesen Prozess konstruktiv-kritisch begleiten und eigene Vorschläge für eine wirksame Reform unterbreiten.
Hierzu fordern wir BÜNDNISGRÜNE bereits lange eine wirksame Kontrolle des Verfassungsschutzes durch eine grundsätzlich öffentlich tagende Parlamentarische Kontrollkommission, die über das für diesen Zweck erforderliche Personal und über echte Befugnisse verfügt. Auch treten wir entschlossen ein für eine Beendigung der Praxis, Mitglieder der rechtsextremen Szene als Informant*innen anzuwerben.
Für einen besseren zivilgesellschaftlichen Schutz der Verfassung wollen wir eine unabhängige Forschungsstelle „Demokratie” einrichten, die wissenschaftliche Analysen demokratiefeindlicher und –gefährdender Bestrebungen erarbeitet, der Öffentlichkeit durch Publikationen und Bildungsangebote zugänglich macht und somit auch dem Verfassungsschutz eine wissenschaftsbasierte Grundlage für seine Aufgaben bietet. Zu den weiteren konkreten Maßnahmen siehe Liste unter 2.
Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus stärken – Gedenkstättenarbeit sichern!
24. September 2021
Presseerklärung des Verbandes der Gedenkstätten in Deutschland e.V. (VGDF) und der Arbeitsgemeinschaft KZ-Gedenkstätten in der Bundesrepublik Deutschland zur Bundestagswahl am 26. September 2021
Die Bundestagswahl ist eine Richtungsentscheidung, die Auswirkungen auch auf die Arbeit der Gedenkstätten an Orten der NS-Verbrechen haben wird. 1998 legte die Bundesregierung erstmals eine Gedenkstättenkonzeption vor, mit der der Bund – ohne die Kulturhoheitder Länder anzutasten – seine Verantwortung für die Auseinandersetzung mit den Verbrechen des Nationalsozialismus und für die Arbeit an Gedenkstätten mit nationaler Bedeutung anerkannte. Seither sind mit finanzieller Unterstützung des Bundes zahlreiche Gedenkstätten in Deutschland aufgebaut, neugestaltet und erweitert worden; etliche Einrichtungen, etwa die größeren KZ-Gedenkstätten, werden zudem dauerhaft institutionell vom Bund gefördert. Zusammen betreuen die Gedenkstätten jährlich mehrere Millionen Besucher:innen, viele davon im Rahmen innovativer und teils mehrtägiger Bildungsprojekte.
Das seit 2020 an über 30 Orten umgesetzte und primär vom Bund finanzierte Projekt „Jugend erinnert“ ist hierbei besonders hervorzuheben. Die aktuelle Verbreitung von antisemitischen Verschwörungslegenden und verharmlosenden NS-Vergleichen durch Pandemieleugner:innen sowie das Erstarken von Nationalismus, Rassismus und Antisemitismus, die Hetze von AfD und anderen extrem rechten Parteien gegen den angeblichen „Schuldkult“ machen deutlich, wie wichtig ein reflexives Geschichtsbewusstsein für unsere demokratische Kultur und Gesellschaftsordnung ist – erstrecht in einer Zeit, in der es kaum noch Überlebende des NS-Terrors gibt, die warnend ihre Stimmen erheben können. Bedauerlicherweise findet die Erinnerungskultur in den Wahlprogrammen der Bundestagsparteien keinen angemessenen Niederschlag. („Wahlproramme: Leerstelle Erinnern“, Jüdische Allgemeine, 20.08.2021) Die Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus ist aber grundlegend für unsere demokratische Selbstverständigung und muss es auch in Zukunft bleiben. Vor diesem Hintergrund hat der VGDF die kulturpolitischen Sprecher:innen der Bundestagsfraktionen um eine Stellungnahme zu zentralen Forderungen gebeten. Die Antworten sind veröffentlicht unter https://www.gedenkstaettenverband.de/neuigkeiten/wahlpruefsteine-bundestagswahl-2021/. Von der künftigen Bundesregierung erwarten wir eine weitere Stärkung der Gedenkstättenarbeit in den Aufgabenbereichen Bildung, Forschung, Sammlung und Erhaltung. Das setzt eine nachhaltige und über den status quo deutlich hinausgehende personelle und materielle Ausstattung voraus, die auch der zunehmenden Digitalisierung in der Gedenkstättenarbeit gerecht wird. Konkret heißt das:
• Die Förderung der Gedenkstätten, Erinnerungsorte und -initiativen, Arbeitsgemeinschaften und Dokumentationszentren muss topografisch und thematisch die Bandbreite der nationalsozialistischen Verbrechen und ihrer Folgen abbilden. Sie sollte auch Orte des Widerstandes sowie Täterorte und exemplarische Orte nationalsozi-
alistischer Selbstinszenierung umfassen. Erfolgreiche Vermittlung setzt wissenschaftlich fundierte Forschung und Dokumentation voraus. Die neue Bundesregierung muss ein Förderinstrument für die anwendungsbezogene Forschung in den Gedenkstätten schaffen.
• Ohne eine verbesserte Grundausstattung etwa in den Bereichen IT und Verwaltung, aber auch auf den Feldern der Forschung und Vermittlung werden die institutionell vom Bund geförderten Gedenkstätten ihre bisherige erfolgreiche Arbeit nicht fortsetzen können.
• Gedenkstätten, die bislang weitgehend aus Projektmitteln gefördert wurden oder werden, brauchen eine verlässliche Zukunftsperspektive. Hier sind auch die Länder und die Kommunen gefordert.
• Die Förderung innovativer Bildungsformate sollte weiter ausgebaut werden. Die Verstetigung des erfolgreichen, auch die Arbeit kleinerer Gedenkstätten unterstützenden Förderprogramms „Jugend erinnert“ kann dazu einen wichtigen Beitrag leisten.
• Zugleich dürfen grundlegende Daueraufgaben nicht vernachlässigt werden, etwa der Aufbau und die Pflege von Sammlungen und Archiven. Diese lassen sich nicht allein über Projektförderungen absichern.
• Zur Vernetzung und Professionalisierung der Gedenkstätten bedarf es einer Weiterentwicklung des Gedenkstättenreferats in der Stiftung Topographie des Terrors sowie der Förderung der VGDF-Strukturen. Wir erwarten, dass die neue Bundesregierung ihrer Verantwortung für eine demokratische Geschichts- und Erinnerungskultur gerecht wird. Das gemeinsame Ziel muss es sein, die Opfer des NS-Terrors zu würdigen und ein reflexives Geschichtsbewusstsein sowie historisches Urteilsvermögen in der Gesellschaft zu stärken.
Stuttgart, 16. September 2021 Verabschiedet auf der 9. Bundesweiten Gedenkstättenkonferenz Verband der Gedenkstätten in Deutschland e.V./FORUM Arbeitsgemeinschaft KZ-Gedenkstätten
Vor 80 Jahren – das Verbrechen von Babyn Jar
24. September 2021

Die FIR erinnert in diesen Tagen an eines der schlimmsten Verbrechen im faschistischen Vernichtungskrieg gegen die Sowjetunion, das Massaker Ende September 1941 in der Schlucht von Babyn Jar bei Kiew (Ukraine). Mit Beginn des Überfalls fanden durch die vormarschierende Wehrmacht und im Rücken der Front durch SS-Einsatzgruppen sowie nationalistische Kollaborateure Mordaktionen an jüdischen Menschen, politischen Gegnern, Partisanen und Anhängern der Sowjetmacht statt.
Die Details des Verbrechens sind seit Jahren bekannt. Vorgeblich wegen Bränden und Explosionen im Kiewer Stadtzentrum kamen der Befehlshaber der 6. Armee, Generalfeldmarschall von Reichenau, der Stadtkommandant von Kiew, Generalmajor Eberhard, der Befehlshaber der Einsatzgruppe C, SS-Brigadeführer Otto Rasch, sowie der Befehlshaber des Sonderkommandos 4a, SS-Standartenführer Paul Blobel überein, die in der Stadt verbliebenen Juden zu töten und dieses Vorhaben als „Evakuierungsaktion“ zu tarnen.
In deutscher Bürokratensprache wurde in der „Ereignismeldung Nr. 106“ nach Berlin gemeldet:
„Am 28. September 1941 wurden Bekanntmachungen über eine Evakuierung an die Kiewer Juden herausgegeben. Diese sollten sich am folgenden Tag in der Nähe des Bahnhofes einfinden und warme Kleidung, Geld sowie persönliche Dokumente und Wertgegenstände mitbringen. Diesem Aufruf folgten mehr Juden als erwartet. In Gruppen wurden diese aus der Stadt und zur Schlucht geführt, mussten sich dort ihrer Kleidung entledigen und wurden dann entsprechend dem „Einsatzbefehl der Einsatzgruppe Nr. 101“ systematisch durch Maschinengewehr- und Maschinenpistolenfeuer erschossen. Bei den Erschießungen am 29. und 30. September 1941 wurden laut Ereignismeldung der SS-Einsatzgruppe C vom 2. Oktober 1941 innerhalb von 36 Stunden 33.771 Juden getötet.“
Die Habseligkeiten der Ermordeten wurden an Volksdeutsche und Kollaborateure verteilt, die Kleider wurden mit über 100 Lkw ins Deutsche Reich gebracht und der NS-Volkswohlfahrt übergeben. Nachdem deutsche Pioniere 1941 durch Sprengungen dieses Massengrabes tarnten, mussten im Sommer 1943 – beim Rückzug der Wehrmacht – KZ Häftlinge diese Leichen und weitere im Umfeld der Schlucht ermordeten Sowjetbürger wieder ausgraben und verbrennen, um so die Beweise für die Verbrechen zu beseitigen.
Das Verbrechen von Babyn Jar wurde juristisch sowohl in der Sowjetunion, aber insbesondere beim Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess, im Prozess Nr.9 (Einsatzgruppenprozess) verhandelt. Der Befehlshaber des Sonderkommandos 4a Paul Blobel wurde 1948 zum Tode verurteilt und 1951 tatsächlich hingerichtet. Kein an dem Verbrechen beteiligter Offizier der Wehrmacht musste sich jemals vor Gericht verantworten.
Trotz dieser Dimension des Verbrechens dauerte es Jahrzehnte, bis es eine erste Gedenkstätte für die „ermordeten Sowjetbürger und Kriegsgefangenen“ gab. Erst 1991 wurde mit der Errichtung einer Menora als Gedenkzeichen gezeigt, dass es überwiegend jüdische Opfer in Babyn Jar gab.
Bis heute gibt es geschichtspolitischen Streit um diesen Gedenkort. Ein mit staatlicher Unterstützung geplantes Babyn Yar Holocaust Memorial Center (BYHMC) steht national und international in der Kritik. Fachleute warfen dem Konzept vor, eher ein ›Holocaust-Disney‹ als einem Ort der Erinnerung und Reflexion zu schaffen. Nationalistische Kräfte, die sich für die Bandera-Verherrlichung einsetzen, kritisieren, hier werde der ukrainischen Opfer zu wenig gedacht – als seien die Kiewer Juden keine Einwohner der Ukraine gewesen. Der ukrainische Präsident Zelensky setzt sich zwar für die Gedenkstätte ein, doch wohl eher aus außenpolitischem Interesse.
Antifaschistische Kräfte in der Ukraine erklären in diesem Zusammenhang:
Sie treten ein für eine Gedenkstätte am historischen Ort Babyn Jar, die dem besonderen Charakter des Verbrechens Rechnung trägt und gleichzeitig den Kampf der Partisanen und der Roten Armee um die Befreiung des Landes würdigt.
Glaubwürdig für eine solche Gedenkstätte könne nur der eintreten, der gegen die zunehmenden Exzesse des Antisemitismus und des Geschichtsrevisionismus im Land kämpft. Hier hat die ukrainische Regierung noch erhebliche Defizite.
Die FIR begrüßt alle ernsthaften Bestrebungen zur Neugestaltung der Gedenkstätte in Babyn Jar und unterstützt die Forderungen der ukrainischen Antifaschisten.
Unsere Wahlprüfsteine: Antworten der FDP M-V
6. September 2021
NSU, Verfassungsschutz, Wahlen, Wahlprüfsteine
1. Wie bewerten Sie Ihr Engagement zu Stärkung von Demokratie und Toleranz, gegen
Rassismus, Antisemitismus und Rechtsextremismus in der nun zu Ende gehenden
Wahlperiode? Welche parlamentarischen und außerparlamentarischen Initiativen haben
Sie dazu ergriffen?
Wir stellen uns gegen jede Form von Extremismus, ob von rechts oder von links. Wir setzen
uns mit unserem Bekenntnis zum freien Diskurs und zum Erhalt der Menschenrechte aktiv
gegen alle Formen des politischen Extremismus und religiösen Fanatismus ein. Wir fördern
Bildung über die verschiedenen Diktaturen auf deutschem Boden. Wir sind im Landtag derzeit
nicht vertreten. Außerhalb des Landtages sprechen wir uns regelmäßig für eine freie
Gesellschaft aus und vertreten Menschenwürde und Meinungsfreiheit als wichtigstes
Bollwerk gegen alle Formen des Extremismus.
2. Wie bewerten Sie die Wirksamkeit von Art. 18a der Landesverfassung M-V? Halten Sie eine
Konkretisierung dieses Artikels hinsichtlich andauernder rechtsextremistischer Aktivitäten
im Land für notwendig?
Die Regelung des Art. 18a der Landesverfassung entspricht unserem Selbstverständnis. Wir
Freie Demokraten sehen den freien sachlichen Diskurs als einzige bestehende, gewaltfreie
Möglichkeit, Probleme zu lösen. Die in Art. 18a Abs. 1 LVerf M-V vorgenommene
Staatszielbestimmung entspricht daher voll unserem Selbstverständnis.
Das gleiche gilt für die in Art. 18a Abs. 2 vorgenommene Klarstellung der
Verfassungswidrigkeit der dort genannten Handlungen.
3. Wie bewerten Sie den Stand zur Aufarbeitung der Verbrechen der „NSU“ in M-V? Werden
Sie sich nach der Wahl für die Einsetzung eines neuen parlamentarischen
Untersuchungsausschusses NSU einsetzen? Halten Sie dabei die Erweiterung des
Untersuchungsauftrags hinsichtlich neu entstandener rechtsextremer Strukturen, wie z.B.
„Nordkreuz“ für erforderlich?
Es liegen sowohl zum NSU als auch zum Nordkreuz immer wieder neue Erkenntnisse vor, die
eine neue umfassende Bewertung erfordern. Sofern diese Erkenntnisse erwarten lassen, dass
ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss zur Aufklärung beitragen kann, werden wir
Freie Demokraten diesen beantragen bzw. mittragen.
4. Laut Feiertagsgesetz M-V ist der 8. Mai als „Tag der Befreiung vom Nationalsozialismus und
der Beendigung des 2. Weltkrieges“ offizieller Gedenktag. Unterstützen Sie die
Bestrebungen diesen Tag im Sinne des Gesetzes zum offiziellen Feiertag zu erklären?
Nein. Wir gehen davon aus, dass die derzeitige Regelung als Gedenktag der Bedeutung des 8.
Mai besser Rechnung trägt. Einerseits ist die Begrifflichkeit unpräzise, weil der 2. Weltkrieg
nur in Europa am 8. Mai endete. Andererseits – und das wiegt schwerer – halten wir es für
schwierig, den 2. Weltkrieg mit seinen Millionen Toten und den schlimmsten Verbrechen der
Menschheitsgeschichte in den Kontext eines Feiertages setzen zu wollen. Uns scheint ein
„Feiern“ angesichts der Thematik des 2. Weltkrieges (auch wenn es um dessen Ende in Europa
geht) nicht als angemessen, weshalb wir für richtig halten, dass der Tag weiterhin als Gedenkund
Trauertag bewertet wird.
5. Der Verfassungsschutz des Landes M-V ist in jüngster Vergangenheit bundesweit negativ in
die Schlagzeilen geraten. Wie bewerten Sie diese Reihe von Skandalen und welche
Vorstellungen haben Sie zur künftigen Ausrichtung der Behörde?
Den Defiziten in der Arbeit des Verfassungsschutzes ist mit personellen Veränderungen
begegnet worden. Unbeschadet dessen muss die durch den Landtag vorgesehene Kontrolle
auch tatsächlich ausgeübt werden.
Grundsätzlich sind wir der Meinung, dass der Verfassungsschutz sowohl personell als auch mit
Sachmitteln so ausgestattet sein muss, dass er die ihm übertragenen Aufgaben effektiv
erfüllen kann.
Wir Freie Demokraten fordern eine Föderalismuskommission III von Bund und Ländern. Die
Kommission soll Vorschläge für eine Reform der Sicherheitsarchitektur unterbreiten, etwa
durch eine Reduzierung der Anzahl der Landesämter für Verfassungsschutz. Zuständigkeiten,
Verantwortlichkeiten und Verfahren müssen klarer werden. Die parlamentarische Kontrolle
und Datenschutzaufsicht muss auch in den Kooperationsplattformen der Sicherheitsbehörden
sichergestellt sein, insbesondere im Gemeinsamen Terrorabwehrzentrum (GTAZ) und im
Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ). Dazu fordern wir für
diese Kooperationsplattformen eine gesetzliche Grundlage, die den Datenaustausch zwischen
den Behörden regelt. Wir wollen hierbei die Aufgaben von Nachrichtendiensten und Polizei
voneinander getrennt halten und dieses Trennungsgebot im Grundgesetz verankern.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Antwort der CDU MV zu den Wahl-prüfsteinen 2021 der VVN-BdA MV
20. August 2021
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für die Möglichkeit, Stellung zu den Wahlprüfsteinen der VVN-BdA M-V e.V. beziehen zu dürfen. Im Folgenden möchte ich Ihnen die Positionen des CDU-Landesverbandes M-V zu den einzelnen Themenfeldern und Fragestellungen übermitteln:
- Wie bewerten Sie Ihr Engagement zur Stärkung von Demokratie und Toleranz, gegen Rassismus, Antisemitismus und Rechtsextremismus in der nun zu Ende gehenden Wahlperiode? Welche parlamentarischen und Außerparlamentarischen Initiativen haben Sie dazu ergriffen?
Wir Christdemokraten sind gegen Verklärung der Vergangenheit und wir betonen die Notwendigkeit von Aufarbeitung und Unrechtsbewusstsein. Wir gedenken der Opfer von Unrecht und Diktatur und stellen uns gegen jede Art von Verharmlosung und Extremismus. Nach dem menschenverachtenden nationalsozialistischen Regime wurden die Hoffnungen der Menschen, frei und demokratisch leben zu dürfen, durch die SED-Diktatur in der realsozialistischen DDR erneut im Keim erstickt. Wir wissen daher, dass Freiheit keine Selbstverständlichkeit ist. - Wie bewerten Sie die Wirksamkeit von Artikel 18 a (Friedensverpflichtung, Gewaltfreiheit) der Landesverfassung im politischen Alltag des Landes? Halten Sie eine Konkretisierung dieses Artikels hinsichtlich andauernder rechtsextremistischer Aktivitäten im Land für notwendig.
Freiheit ist ein wesentliches Merkmal unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens. Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, die Pressefreiheit oder die Versammlungsfreiheit missbraucht, um unser demokratisches System zu bekämpfen, der kann diese Grundrechte verwirken. Wer mit seinen Äußerungen dazu beiträgt, das politische Klima in unserem Land zu vergiften und unsere demokratische Grundordnung zu gefährden, muss die Antwort unserer wehrhaften Demokratie zu spüren bekommen. Straftaten gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung können jedoch mit der Anwendung des Artikels 18 des Grundgesetzes weder verhindert werden noch wird der juristischen
Umgang mit mutmaßlichen Tätern dadurch vereinfachen. Wichtig ist eine offene Debatte in unserer Gesellschaft über den Umgang mit extremistischen Aktivitäten aller Richtungen. - Wie bewerten Sie den Stand der Aufarbeitung der Verbrechen des „NSU“ in Mecklenburg-Vorpommern? Werden Sie sich nach der Wahl für die Einsetzung eines neuen Parlamentarischen Untersuchungsausschusses NSU einsetzen? Halten Sie dabei die Erweiterung des Untersuchungsauftrages hinsichtlich neu entstandener rechtsextremer Strukturen wie z. b. „nordkreuz“ für erforderlich?
Drei Jahre lang untersuchte der auf Betreiben der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und der BMV eingesetzte Parlamentarische Untersuchungsausschuss des Landtages Mecklenburg-Vorpommern zur Aufklärung der NSU-Aktivitäten in Mecklenburg-Vorpommern die Bezüge des NSU-Trios zu unserem Bundesland. Die Untersuchungen sind noch nicht abgeschlossen. Die Beweisaufnahme wird noch bis zum Ende der Legislaturperiode fortgeführt. Auf der Grundlage des Zwischenberichts des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses NSU und der noch offenen Punkte wird zu Beginn der 8. Wahlperiode das weitere Vorgehen einschließlich der Möglichkeit der Einsetzung eines weiteren Parlamentarischen Untersuchungsausschusses beraten. - Laut dem „Gesetz über Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz Mecklenburg-Vorpommern) ist der 8. Mai als „Tag der Befreiung vom Nationalsozialismus und der Beendigung des 2. Weltkrieges“ offizieller Gedenktag. Unterstützen Sie Bestrebungen diesen Tag im Sinne des Gesetzes zum offiziellen Feiertag zu erklären?
Die CDU unterstützt diese Bestrebungen nicht. Den 8. Mai als Tag der Befreiung vom Nationalsozialismus und der Beendigung des 2. Weltkrieses ist ein offizieller Gedenktag mit großer Bedeutung. Diesen Tag zum arbeitsfreien Feiertag zu erklären, hätte erhebliche negativer Auswirkungen auf die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern, ohne die besondere Erinnerung an diesen Tag zu verstärken. - Der Verfassungsschutz des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist in jüngster Vergangenheit mehrfach bundesweit in die Negativ-Schlagzeilen geraten. Wie bewerten Sie diese Reihe von Skandalen und welche Vorstellungen haben Sie zur künftigen Ausrichtung der Behörde?
Der Verfassungsschutz schützt. Er bleibt als Institution für die CDU unentbehrlich im Kampf gegen Rechtsextremismus, Linksextremismus, Islamismus und Verfassungsfeinde. Aus dem Bericht der vom Innenminister eingesetzten Expertenkommission für den Verfassungsschutz müssen das Landesparlament und die Landesregierung nun Konsequenzen ziehen, da augenscheinlich Fehlentscheidungen des Verfassungsschutzes häufig auf Personalbedarf zurückzuführen sind. Deswegen muss sich der Verfassungsschutz an einigen Stellen weiterentwickeln und dafür brauchen wir schlicht mehr Verfassungsschützer.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Waldmüller , Generalsekretär
Antwort von DIE LINKE. MV zu den Wahlprüfsteinen 2021 der VVN-BdA MV
20. August 2021
DIE LINKE. Mecklenburg-Vorpommern
Antworten Wahlprüfsteine VVN M-V zur Landtagswahl 2021 (AK BDIE)
- Wie bewerten Sie Ihr Engagement zur Stärkung von Demokratie und Toleranz, gegen Rassismus, Antisemitismus und Rechtsextremismus in der nun zu Ende gehenden Wahlperiode? Welche parlamentarischen und Außerparlamentarischen Initiativen haben Sie dazu ergriffen Parlamentarische Initiativen:
„Verfassungsgegnern weiterhin entschieden entgegentreten“ (Antrag der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE, Drs. 7/184)
„Ehe für alle – Recht auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts“
(Antrag der Fraktion DIE LINKE, Drs. 7/541)- „Kein Platz für menschenverachtende Hetze im Parlament“
(Antrag der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE, Drs. 7/1052)- „Bleiberecht für Opfer rechtsmotivierter Straftaten“
(Antrag DIE LINKE, Drs. 7/1127)- „Landesprogramm, Demokratie und Toleranz gemeinsam stärken“
(Antrag der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE, Drs. 7/1130)- „Verfassungsgegnern weiterhin entschieden entgegentreten – NPD von der staatlichen Finanzierung ausschließen“
(Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BMV, Drs. 7/1591)- „Fremdenfeindlichkeit, Rassismus, Antisemitismus und Extremismus entgegentreten“
(Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BMV, Drs. 7/2616)- „100 Jahre Frauenwahlrecht – Gleichstellung als Verfassungsauftrag umsetzen“
(Antrag DIE LINKE, Drs. 7/2808)- „Berufung eines Antisemitismusbeauftragten“
(Antrag der Fraktionen der CDU, SPD, DIE LINKE und Freie Wähler/BMV, Drs. 7/3395)- „75 Jahre nach der Befreiung Deutschlands vom Faschismus – Geschichtsbewusstsein derSchülerinnen und Schüler stärken“
(Antrag der Fraktionen DIE LINKE, Drs. 7/4745)- „Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus haben in unserer Gesellschaft keinen Platz“
(Antrag der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE, Drs. 7/4748)- „75. Jahrestag des Tages der Befreiung vom Nationalsozialismus und der Beendigung des 2. Weltkrieges“
(Antrag der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE, Drs. 7/4912)- „Grundgesetz hat sich auch in Zeiten der Corona-Pandemie bewährt – Verschwörungsideologien aktiv entgegentreten“
(Antrag der Fraktion DIE LINKE, Drs.7/5009)- „Reichskriegsflaggen verbieten“
(Antrag der Fraktion DIE LINKE, Drs. 7/5458)- „Wahlalter 16 für Landtagswahlen“(Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE, Drs. 7/5593)- „Barrierefreie politische Teilhabe sichern“
(Antrag der Fraktion DIE LINKE, Drs. 7/5596)Außerparlamentarische Initiativen:Auch außerhalb des Landtages engagiert sich DIE LINKE in Initiativen gegen Rechtsextremismus undunterstützt diese aktiv, etwa das „Aktionsbündnis 8. Mai Demmin“.
- Wie bewerten Sie die Wirksamkeit von Artikel 18a (Friedensverpflichtung, Gewaltfreiheit) der Landesverfassung im politischen Alltag des Landes? Halten Sie eine Konkretisierung dieses Artikels hinsichtlich andauernder rechtsextremistischen Aktivitäten im Land für notwendig?
Artikel 18a der Landesverfassung ist als Staatsziel ausgestaltet und hat damit lediglich den Charakter einer Absichtserklärung. Gleichwohl fordert DIE LINKE eine weitaus größere Berücksichtigung der Friedenverpflichtung aus Artikel 18a im Agieren aller öffentlichen Stellen. Diskussionen, etwa um Kriegsschiffproduktion in der Wolgaster Peene Werft oder Kriegseinsätze von Bundeswehrsoldatinnen und Soldaten aus Standorten in Mecklenburg – Vorpommern, zeigen, dass die Friedenverpflichtung von öffentlichen Stellen nicht immer Ernst genommen wird. Es ist nötig, Artikel 18 a mehr in das Bewusstsein der Menschen zu rufen und seine Bedeutung zu betonen. Er muss in der öffentlichen Wahrnehmung eine größere Rolle spielen. Vor diesem Hintergrund würde jedoch allein eine Konkretisierung vor dem Hintergrund rechtextremistischer Aktivitäten nicht viel ändern. Das stetige Erinnern an die verfassungsrechtliche Friedensverpflichtung ist nach unserer Einschätzung der richtige Weg.
- Wie bewerten Sie den Stand der Aufarbeitung der Verbrechen des „NSU“ in Mecklenburg-Vorpommern? Werden Sie sich nach der Wahl für die Einsetzung eines neuen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss NSU einsetzen? Halten Sie dabei die Erweiterung des Untersuchungsauftrages hinsichtlich neu entstandener rechtsextremer Strukturen wie z.b. „nordkreuz“ für erforderlich?
Die LINKE wird sich weiterhin für die konsequente Aufklärung und Aufarbeitung rechtsterroristischer Aktivitäten in Mecklenburg-Vorpommern einsetzen. Der erste Parlamentarische Untersuchungsausschuss zum NSU-Komplex des Landtages M-V der 7. Wahlperiode untersuchte bereits das Behördenhandeln im Zusammenhang mit dem Mord an Mehmet Turgut am 25. Februar 2004 in Rostock. Dennoch blieben viele Untersuchungsgegenstände unbearbeitet und zahlreiche drängende Fragen unbeantwortet – insbesondere zum Netzwerk des NSU. Die erforderliche Neuauflage der parlamentarischen Untersuchungsarbeit in der kommenden Legislaturperiode muss jedoch auch weitere potentiell rechtsterroristische Strukturen im Bundesland in den Fokus nehmen. Dringlich erscheint dies vor allem in Bezug auf das Nordkreuz-Netzwerk, da in diesem Fall einzelne Beamte der Landespolizei unmittelbar in die Aktivitäten einer mutmaßlich rechtsterroristischen Struktur eingebunden waren oder sind.
4. Laut dem „Gesetz über Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz Mecklenburg- Vorpommern) ist der 8.Mai als „Tag der Befreiung vom Nationalsozialismus und der Beendigung des 2.Weltkrieges“ offizieller Gedenktag. Unterstützen Sie die Bestrebungen diesen Tag im Sinne des Gesetzes zum offiziellen Feiertag zu erklären?
Ja.
- Der Verfassungsschutz des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist in jüngster
Vergangenheit mehrfach bundesweit in Negativ-Schlagzeilen geraten. Wie bewerten
Sie diese Reihe von Skandalen und welche Vorstellungen haben Sie zur künftigen
Ausrichtung der Behörde?
Die Skandale bestätigen die Grundposition der LINKEN, dass dieser Inlandsgeheimdienst auf Grund seiner Arbeitsweise und seiner stark eingeschränkten Kontrollierbarkeit mit wesentlichen Grundprinzipien einer freiheitlichen und demokratischen Grundordnung letztlich unvereinbar ist. Diese Institution aus Zeiten des Kalten Krieges gehört abgeschafft, sie hat sich als insgesamt unreformierbar erwiesen.
Unsere Wahlprüfsteine: Antworten der SPD M-V
17. August 2021
- Wie bewerten Sie Ihr Engagement zur Stärkung von Demokratie und Toleranz, gegen Rassismus, Antisemitismus und Rechtsextremismus in der nun zu Ende gehenden Wahlperiode? Welche parlamentarischen und außerparlamentarischen Initiativen haben Sie dazu ergriffen?
Die SPD tritt seit ihrer Gründung vor mehr als 150 Jahren für Demokratie, Freiheit und soziale Gerechtigkeit ein. Wir treten jenen Kräften entschieden entgegen, die unsere Gesellschaft spalten wollen und auf Hass und Hetze setzen. Extremismus und Gewalt dürfen keinen Platz in unserem Land haben. Wir stehen für ein demokratisches und vielfältiges Mecklenburg-Vorpommern und stärken allen den Rücken, die aktiv für ein friedliches Miteinander eintreten. Mit der letzten Landtagswahl folgte im Parlament auf die NPD eine radikalisierte AfD mit ihrem rechtsextremen Flügel. Auch darum bildete das Engagement zur Stärkung von Demokratie und Toleranz, gegen Rassismus, Antisemitismus und Rechtsextremismus in dieser Wahlperiode einen Schwerpunkt für uns. Engagement benötigt einen staatlichen Rahmen, der gesetzliche und institutionelle Leitplanken setzt und Engagement unterstützt, qualifiziert und wertschätzt. Ein solches Demokratie-Fundament bildet unser Landesprogramm „Demokratie und Toleranz gemeinsam stärken!“ Das Programm und seine Umsetzungsstrategie enthalten zahlreiche Maßnahmen, um Mecklenburg-Vorpommern weiter als ein weltoffenes und tolerantes Land zu gestalten. Wir haben in dieser Wahlperiode das Landesprogramm weiterentwickelt und an die aktuellen Herausforderungen bzw. Gefährdungen unserer Demokratie angepasst. Auch haben wir eine Reihe parlamentarischer Initiativen ergriffen, etwa die Anträge „Landesprogramm Demokratie und Toleranz gemeinsam stärken!“ (Drucksache 7/1130), „Fremdenfeindlichkeit, Rassismus, Antisemitismus und Extremismus entgegentreten“ (Drucksache 7/2616), „Demokratie stärken – engagierte Menschen schützen“ (Drucksache 7/4030) oder „Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus haben in unserer Gesellschaft keinen Platz“ (Drucksache 7/4748), die vom Landtag beschlossen wurden; auch hat der Landtag auf unseren Antrag hin entsprechende Aussprachen durchgeführt (z.B. „Halle war ein weiterer Angriff auf unsere freie und vielfältige Gesellschaft – Demokratie, Toleranz und Freiheit verteidigen“). Auch außerhalb des Parlaments engagieren wir uns für die Stärkung von Demokratie und Toleranz, gegen Rassismus, Antisemitismus und Rechtsextremismus Mit der Initiative „WIR. Erfolg braucht Vielfalt“ sind wir Teil eines breiten Bündnisses, das für Demokratie und Toleranz und gegen Vorurteile und Diskriminierung eintritt. Wir haben zudem bereits vor längerer Zeit eigene Initiativen ins Leben gerufen, die auch in dieser Wahlperiode sehr aktiv waren. „Endstation Rechts.“ und „Storch Heinar“ wirken inzwischen deutlich über unser Bundesland hinaus. Wir werden dieses für uns sehr wichtige Engagement fortsetzen. Denn für Rassisten, Anti-Demokraten und Menschenfeinde darf es keinen Platz bei uns geben – weder im Landtag noch an anderer Stelle. - Wie bewerten Sie die Wirksamkeit von Artikel 18a (Friedensverpflichtung, Gewaltfreiheit) der Landesverfassung im politischen Alltag des Landes? Halten Sie eine Konkretisierung dieses Artikels hinsichtlich andauernder rechtsextremistischen Aktivitäten im Land für notwendig?
Artikel 18a wurde im Jahr 2007 aufgrund der Volksinitiative „Für ein weltoffenes, friedliches und tolerantes Mecklenburg-Vorpommern“ in die Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern aufgenommen. Der ursprüngliche Textvorschlag, der konkretere Ziele beinhaltete, wurde in Zuge des Gesetzgebungsverfahrens
insbesondere im Ergebnis einer Anhörung von Sachverständigen sowohl aus verfassungsrechtlichen Gründen als auch verfassungspolitischen Bedenken geändert und der Artikel 18a mit seinem heutigen Wortlaut beschlossen. Mecklenburg-Vorpommern ist ein demokratisches und weltoffenes Bundesland. Dass das so bleibt,
daran werden wir auch in den kommenden Jahren kontinuierlich und hart arbeiten.
Statt einer Konkretisierung des Verfassungsartikels sind hinsichtlich andauernder rechtsextremistischer Aktivitäten neben der Stärkung des zivilgesellschaftlichen Engagement u.a. die bestehenden gesetzlichen Regelungen weiterhin konsequent umzusetzen und die vorhandenen rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen. Gerade zum Schutz der Bevölkerung muss vor allem das Gewaltpotential der rechtsextremen Szene inklusive ihrer militanten Arme weiterhin mit hohem Verfolgungsdruck kontrolliert, zurückgedrängt und zerschlagen werden. Wir brauchen gut ausgestattete und ausgebildete Ordnungs- und Sicherheitsbehörden, die sich den Bedrohungen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung entschlossen entgegenstellen und das friedliche, freie und vielfältige Zusammenleben ermöglichen. Und wir brauchen einen demokratisch kontrollierten Verfassungsschutz, der auch den Versuch der Unterwanderung der Sicherheitsbehörden durch Demokratiefeinde wirksam erkennt. - Wie bewerten Sie den Stand der Aufarbeitung der Verbrechen des „NSU“. in Mecklenburg-Vorpommern? Werden Sie sich nach der Wahl für die Einsetzung eines neuen Parlamentarischen Untersuchungsausschusses NSU einsetzen? Halten Sie dabei die Erweiterung des Untersuchungsauftrages hinsichtlich neu entstandener rechtsextremer Strukturen wie z.B. „Nordkreuz“ für erforderlich? Die NSU-Mordserie im Land ist noch nicht aufgearbeitet, da wurde mit der terrorbereiten, rechtsextremen Preppergruppe „Nordkreuz“ bereits die nächste potenzielle Bedrohung eines friedlichen Zusammenlebens aufgedeckt. Die Aufarbeitung des NSU-Terrors sowie des Nordkreuzkomplexes werden wir nach der
Wahl mittels parlamentarischer Untersuchung fortsetzen. Sowohl bei den Themenkomplexen Nordkreuz als auch beim NSU sind die Sicherheitsbehörden in der Pflicht, maximale Transparenz, Offenheit und Unterstützung zu gewährleisten. - Laut dem .Gesetz über Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz Mecklenburg- Vorpommern)“ ist der 8. Mai als „Tag der Befreiung vom Nationalsozialismus und der Beendigung des 2.Weltkrieges“ offizieller Gedenktag. Unterstützen Sie die Bestrebungen diesen Tag im Sinne des Gesetzes zum offiziellen Feiertag zu erklären?
Den 8. Mai als „Tag der Befreiung vom Nationalsozialismus und der Beendigung des 2.Weltkrieges“ zu einem regionalen Feiertag zu erklären, wird von uns skeptisch gesehen. 2002 wurde dieser Tag unter anderem auf Initiative der SPD Landtagsfraktion bewusst als offizieller Gedenktag in Mecklenburg-Vorpommern eingeführt, um ihn im öffentlichen Bewusstsein wach zu halten. Dieser Tag sollte durch Denken, Nachdenken und Erinnerungen ausgefüllt werden. Nach unserer Auffassung ist gerade dieses historische Datum als Tag des Gedenkens besser geeignet, daran zu erinnern, welches Elend und Leid im Namen Deutschlands über die Welt gebracht wurde, und welche Mahnung und Verantwortung daraus für uns und die nachfolgenden Generationen erwächst. Auch angesichts der zig-millionenfachen Opfer erachten wir es als angemessener, diesen Tag als Gedenktag zu begehen und nicht als einen weiteren arbeits- und schulfreien Feiertag. - Der Verfassungsschutz des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist in jüngster Vergangenheit mehrfach bundesweit in Negativ-Schlagzeilen geraten. Wie bewerten Sie diese Reihe von Skandalen und welche Vorstellungen haben Sie zur künftigen Ausrichtung der Behörde?
Wir brauchen gut ausgestattete und ausgebildete Ordnungs- und Sicherheitsbehörden, die sich den vielfältigen Bedrohungen der freiheitlichdemokratischen Grundordnung entschlossen entgegenstellen und das friedliche, freie und vielfältige Zusammenleben ermöglichen. Und wir brauchen einen demokratisch kontrollierten Verfassungsschutz, der auch den Versuch der Unterwanderung der Sicherheitsbehörden durch Demokratiefeinde wirksam erkennt und verhindert. Denn in unseren Sicherheitsbehörden ist kein Millimeter Platz für Rassismus, Hass und Diskriminierung. Der Verfassungsschutz muss strukturell reformiert, sein Aufgabenbereich konkretisiert und insgesamt einer strikten demokratischen Kontrolle unterzogen werden. Das bedeutet für uns auch eine stärkere administrative Trennung von Verfassungsschutz und Polizei.
Die geforderte Mitte
4. August 2021
Rechtsextreme Einstellungen nehmen ab, aber die Mitte bleibt offen für antidemokratischen Populismus, einem Einfallstor zum Rechtsextremismus. Das ist das Resümee der neuen Mitte-Studie des Bielefelder Instituts für interdisziplinäre Konflikt und Gewaltforschung im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung unter dem Titel „Die geforderte Mitte“. Die Studie wird seit 2006 aller zwei Jahre durchgeführt und zeigt die Entwicklung gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit innerhalb der deutschen Bevölkerung. Dazu wurden 1.750 deutsche Staatsbürger Anfang des Jahres 2021 telefonisch befragt. Von Ihnen schätzten immerhin 70 Prozent den Rechtsextremismus als größte Bedrohung der Gesellschaft ein – noch vor Klimawandel, sozialer Spaltung und Corona-Krise. Mit 72 Prozent sieht sich die große Mehrheit als überzeugte Demokraten, aber der Anteil derer wächst, die sich gegenüber der Demokratie ambivalent verhalten oder demokratiefeindliche Positionen vertreten. Die Bevölkerung ist zu 13 Prozent offen für rechten Populismus. Populismus sei in Teilen der Mitte anschlussfähig, kommentieren die Autoren, und die Mitte könne bei dort schwelenden Ressentiments auch abgeholt werden.
Rassismus nimmt zu
Die Studie konstatiert eine Zunahme fremdenfeindlicher Positionen von 3,3 auf 4,5 Prozent gegenüber 2019. Vorurteile gegenüber schwarzen Menschen sind sogar bei zehn Prozent der Bevölkerung ausgeprägt vorhanden. Diese Haltungen seien besonders bei Befragten mit niedriger Schulbildung und in Regionen mit hohem AfD-Wähleranteil verbreitet. Obwohl das kontrovers diskutierte Thema der Zuwanderung an Bedeutung abgenommen hat und nur noch von jedem Vierten als Bedrohung angesehen wird, äußern sich 40 Prozent der Befragten negativ zu Asylsuchenden. Auch der Antisemitismus wächst. 7,5 Prozent stimmen offen antisemitischen Meinungen zu, aber 13 Prozent äußern israelbezogenen Antisemitismus und sogar 30 Prozent stimmen dem in Teilen zu. Zugenommen hat auch der Glaube an Verschwörungsmythen, die nicht selten mit antisemitischen Narrativen Hand in Hand gehen. Eine rechtsgerichtete Diktatur befürworten nur 2,2 Prozent der Bevölkerung, aber im Graubereich zwischen Zustimmung und Ablehnung befinden sich 15 Prozent der Befragten. Sozialdarwinismus nimmt laut Studie seit 2014 kontinuierlich zu und stieg von 7,3 auf 9,3 Prozent an. Sie ist Ausdruck zunehmend fremdenfeindlicher Positionen.
Demokratiefeindlichkeit wächst
Nach einer Phase der Polarisierung und Radikalisierung am rechten Rand der Mitte verhärte sich die Demokratiedistanz in Teilen der Mitte, stellt Studienleiter Andreas Zick fest. Daraus speise sich im schlimmsten Falle auch Bedrohung, Hass und Gewalt. Menschen mit diskriminierenden Einstellungen neigen zur Diskriminierung unterschiedlicher Gruppen von Menschen und tendieren verstärkt zu Gewalt, auch gegenüber Politikerinnen und Politikern. Nicht wenige Menschen äußern sich in Bezug auf die Demokratie unsicher, widersprüchlich oder teilen demokratiefeindliche Einstellungen. Offener Rechtsextremismus ist in Ost und West gleichermaßen verbreitet, aber populistische Einstellungen sind bei im Osten sozialisierten Menschen mit 37 Prozent deutlich stärker verbreitet als im Westen mit 21 Prozent. Ein Viertel der Bevölkerung ist offen für rechten Populismus. So überrascht es nicht, dass 18 Prozent der Befragten sich eine Partei wünschen, die die Volksgemeinschaft insgesamt verkörpere, während weitere 16 Prozent der Befragten dazu mit teils/teils antworten. Zugenommen hat ebenfallt Wissenschaftsfeindlichkeit gegenüber Institutionen und Medien, angefeuert durch Impfgegner und Corona-Zweifler in der gegenwärtigen Pandemie.
Zweifel am Klimawandel
Die FES-Studie arbeitet auch die rechte Reaktion auf die zunehmend und breit diskutierte Klimaschutzpolitik auf. Sie ist für Alexander Gauland das dritte große Thema für die AfD nach dem Euro und der Zuwanderung. Angeblich alternative Medien wie KenFM, Rubicon und GEOLITICO verbreiten systematisch Zweifel am menschengemachen Klimawandel, der auch international Propagandafeld der extremen Rechten geworden ist. Sie nutzen dabei den globalen und komplexen Charakter des Phänomens, der im lokalen Raum oft nur indirekt erkennbar ist, während erneuerbare Energien das Landschaftsbild deutlich sichtbar prägen. Neben der Elitenkritik und dem Antipluralismus avanciert die Leugnung des Klimawandels zunehmend zur dritten Säule rechtspopulistischer Argumentation.
Wahlprüfsteine der VVN-BdA MV zur Landtagswahl 2021 in Mecklenburg-Vorpommern
7. Juli 2021
- Wie bewerten Sie Ihr Engagement zur Stärkung von Demokratie und Toleranz, gegen Rassismus, Antisemitismus und Rechtsextremismus in der nun zu Ende gehenden Wahlperiode? Welche parlamentarischen und Außerparlamentarischen Initiativen haben Sie dazu ergriffen?
- Wie bewerten Sie die Wirksamkeit von Artikel 18a (Friedensverpflichtung, Gewaltfreiheit) der Landesverfassung im politischen Alltag des Landes? Halten Sie eine Konkretisierung dieses Artikels hinsichtlich andauernder rechtsextremistischen Aktivitäten im Land für notwendig?
- Wie bewerten Sie den Stand der Aufarbeitung der Verbrechen des „NSU“ in Mecklenburg-Vorpommern? Werden Sie sich nach der Wahl für die Einsetzung eines neuen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss NSU einsetzen? Halten Sie dabei die Erweiterung des Untersuchungsauftrages hinsichtlich neu entstandener rechtsextremer Strukturen wie z.b. „nordkreuz“ für erforderlich?
- Laut dem „Gesetz über Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz Mecklenburg-Vorpommern) ist der 8.Mai als „Tag der Befreiung vom Nationalsozialismus und der Beendigung des 2.Weltkrieges“ offizieller Gedenktag. Unterstützen Sie die Bestrebungen diesen Tag im Sinne des Gesetzes zum offiziellen Feiertag zu erklären?
- Der Verfassungsschutz des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist in jüngster Vergangenheit mehrfach bundesweit in Negativ-Schlagzeilen geraten. Wie bewerten Sie diese Reihe von Skandalen und welche Vorstellungen haben Sie zur künftigen Ausrichtung der Behörde?


