Unsere Wahlprüfsteine: Antworten der SPD M-V

geschrieben von SPD Mecklenburg-Vorpommern

17. August 2021

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  1. Wie bewerten Sie Ihr Engagement zur Stärkung von Demokratie und Toleranz, gegen Rassismus, Antisemitismus und Rechtsextremismus in der nun zu Ende gehenden Wahlperiode? Welche parlamentarischen und außerparlamentarischen Initiativen haben Sie dazu ergriffen?
    Die SPD tritt seit ihrer Gründung vor mehr als 150 Jahren für Demokratie, Freiheit und soziale Gerechtigkeit ein. Wir treten jenen Kräften entschieden entgegen, die unsere Gesellschaft spalten wollen und auf Hass und Hetze setzen. Extremismus und Gewalt dürfen keinen Platz in unserem Land haben. Wir stehen für ein demokratisches und vielfältiges Mecklenburg-Vorpommern und stärken allen den Rücken, die aktiv für ein friedliches Miteinander eintreten. Mit der letzten Landtagswahl folgte im Parlament auf die NPD eine radikalisierte AfD mit ihrem rechtsextremen Flügel. Auch darum bildete das Engagement zur Stärkung von Demokratie und Toleranz, gegen Rassismus, Antisemitismus und Rechtsextremismus in dieser Wahlperiode einen Schwerpunkt für uns. Engagement benötigt einen staatlichen Rahmen, der gesetzliche und institutionelle Leitplanken setzt und Engagement unterstützt, qualifiziert und wertschätzt. Ein solches Demokratie-Fundament bildet unser Landesprogramm „Demokratie und Toleranz gemeinsam stärken!“ Das Programm und seine Umsetzungsstrategie enthalten zahlreiche Maßnahmen, um Mecklenburg-Vorpommern weiter als ein weltoffenes und tolerantes Land zu gestalten. Wir haben in dieser Wahlperiode das Landesprogramm weiterentwickelt und an die aktuellen Herausforderungen bzw. Gefährdungen unserer Demokratie angepasst. Auch haben wir eine Reihe parlamentarischer Initiativen ergriffen, etwa die Anträge „Landesprogramm Demokratie und Toleranz gemeinsam stärken!“ (Drucksache 7/1130), „Fremdenfeindlichkeit, Rassismus, Antisemitismus und Extremismus entgegentreten“ (Drucksache 7/2616), „Demokratie stärken – engagierte Menschen schützen“ (Drucksache 7/4030) oder „Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus haben in unserer Gesellschaft keinen Platz“ (Drucksache 7/4748), die vom Landtag beschlossen wurden; auch hat der Landtag auf unseren Antrag hin entsprechende Aussprachen durchgeführt (z.B. „Halle war ein weiterer Angriff auf unsere freie und vielfältige Gesellschaft – Demokratie, Toleranz und Freiheit verteidigen“). Auch außerhalb des Parlaments engagieren wir uns für die Stärkung von Demokratie und Toleranz, gegen Rassismus, Antisemitismus und Rechtsextremismus Mit der Initiative „WIR. Erfolg braucht Vielfalt“ sind wir Teil eines breiten Bündnisses, das für Demokratie und Toleranz und gegen Vorurteile und Diskriminierung eintritt. Wir haben zudem bereits vor längerer Zeit eigene Initiativen ins Leben gerufen, die auch in dieser Wahlperiode sehr aktiv waren. „Endstation Rechts.“ und „Storch Heinar“ wirken inzwischen deutlich über unser Bundesland hinaus. Wir werden dieses für uns sehr wichtige Engagement fortsetzen. Denn für Rassisten, Anti-Demokraten und Menschenfeinde darf es keinen Platz bei uns geben – weder im Landtag noch an anderer Stelle.
  2. Wie bewerten Sie die Wirksamkeit von Artikel 18a (Friedensverpflichtung, Gewaltfreiheit) der Landesverfassung im politischen Alltag des Landes? Halten Sie eine Konkretisierung dieses Artikels hinsichtlich andauernder rechtsextremistischen Aktivitäten im Land für notwendig?
    Artikel 18a wurde im Jahr 2007 aufgrund der Volksinitiative „Für ein weltoffenes, friedliches und tolerantes Mecklenburg-Vorpommern“ in die Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern aufgenommen. Der ursprüngliche Textvorschlag, der konkretere Ziele beinhaltete, wurde in Zuge des Gesetzgebungsverfahrens
    insbesondere im Ergebnis einer Anhörung von Sachverständigen sowohl aus verfassungsrechtlichen Gründen als auch verfassungspolitischen Bedenken geändert und der Artikel 18a mit seinem heutigen Wortlaut beschlossen. Mecklenburg-Vorpommern ist ein demokratisches und weltoffenes Bundesland. Dass das so bleibt,
    daran werden wir auch in den kommenden Jahren kontinuierlich und hart arbeiten.
    Statt einer Konkretisierung des Verfassungsartikels sind hinsichtlich andauernder rechtsextremistischer Aktivitäten neben der Stärkung des zivilgesellschaftlichen Engagement u.a. die bestehenden gesetzlichen Regelungen weiterhin konsequent umzusetzen und die vorhandenen rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen. Gerade zum Schutz der Bevölkerung muss vor allem das Gewaltpotential der rechtsextremen Szene inklusive ihrer militanten Arme weiterhin mit hohem Verfolgungsdruck kontrolliert, zurückgedrängt und zerschlagen werden. Wir brauchen gut ausgestattete und ausgebildete Ordnungs- und Sicherheitsbehörden, die sich den Bedrohungen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung entschlossen entgegenstellen und das friedliche, freie und vielfältige Zusammenleben ermöglichen. Und wir brauchen einen demokratisch kontrollierten Verfassungsschutz, der auch den Versuch der Unterwanderung der Sicherheitsbehörden durch Demokratiefeinde wirksam erkennt.
  3. Wie bewerten Sie den Stand der Aufarbeitung der Verbrechen des „NSU“. in Mecklenburg-Vorpommern? Werden Sie sich nach der Wahl für die Einsetzung eines neuen Parlamentarischen Untersuchungsausschusses NSU einsetzen? Halten Sie dabei die Erweiterung des Untersuchungsauftrages hinsichtlich neu entstandener rechtsextremer Strukturen wie z.B. „Nordkreuz“ für erforderlich? Die NSU-Mordserie im Land ist noch nicht aufgearbeitet, da wurde mit der terrorbereiten, rechtsextremen Preppergruppe „Nordkreuz“ bereits die nächste potenzielle Bedrohung eines friedlichen Zusammenlebens aufgedeckt. Die Aufarbeitung des NSU-Terrors sowie des Nordkreuzkomplexes werden wir nach der
    Wahl mittels parlamentarischer Untersuchung fortsetzen. Sowohl bei den Themenkomplexen Nordkreuz als auch beim NSU sind die Sicherheitsbehörden in der Pflicht, maximale Transparenz, Offenheit und Unterstützung zu gewährleisten.
  4. Laut dem .Gesetz über Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz Mecklenburg- Vorpommern)“ ist der 8. Mai als „Tag der Befreiung vom Nationalsozialismus und der Beendigung des 2.Weltkrieges“ offizieller Gedenktag. Unterstützen Sie die Bestrebungen diesen Tag im Sinne des Gesetzes zum offiziellen Feiertag zu erklären?
    Den 8. Mai als „Tag der Befreiung vom Nationalsozialismus und der Beendigung des 2.Weltkrieges“ zu einem regionalen Feiertag zu erklären, wird von uns skeptisch gesehen. 2002 wurde dieser Tag unter anderem auf Initiative der SPD Landtagsfraktion bewusst als offizieller Gedenktag in Mecklenburg-Vorpommern eingeführt, um ihn im öffentlichen Bewusstsein wach zu halten. Dieser Tag sollte durch Denken, Nachdenken und Erinnerungen ausgefüllt werden. Nach unserer Auffassung ist gerade dieses historische Datum als Tag des Gedenkens besser geeignet, daran zu erinnern, welches Elend und Leid im Namen Deutschlands über die Welt gebracht wurde, und welche Mahnung und Verantwortung daraus für uns und die nachfolgenden Generationen erwächst. Auch angesichts der zig-millionenfachen Opfer erachten wir es als angemessener, diesen Tag als Gedenktag zu begehen und nicht als einen weiteren arbeits- und schulfreien Feiertag.
  5. Der Verfassungsschutz des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist in jüngster Vergangenheit mehrfach bundesweit in Negativ-Schlagzeilen geraten. Wie bewerten Sie diese Reihe von Skandalen und welche Vorstellungen haben Sie zur künftigen Ausrichtung der Behörde?
    Wir brauchen gut ausgestattete und ausgebildete Ordnungs- und Sicherheitsbehörden, die sich den vielfältigen Bedrohungen der freiheitlichdemokratischen Grundordnung entschlossen entgegenstellen und das friedliche, freie und vielfältige Zusammenleben ermöglichen. Und wir brauchen einen demokratisch kontrollierten Verfassungsschutz, der auch den Versuch der Unterwanderung der Sicherheitsbehörden durch Demokratiefeinde wirksam erkennt und verhindert. Denn in unseren Sicherheitsbehörden ist kein Millimeter Platz für Rassismus, Hass und Diskriminierung. Der Verfassungsschutz muss strukturell reformiert, sein Aufgabenbereich konkretisiert und insgesamt einer strikten demokratischen Kontrolle unterzogen werden. Das bedeutet für uns auch eine stärkere administrative Trennung von Verfassungsschutz und Polizei.