Unsere Wahlprüfsteine: Antworten der FDP M-V

geschrieben von FDP Mecklenburg-Vorpommern

6. September 2021

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1. Wie bewerten Sie Ihr Engagement zu Stärkung von Demokratie und Toleranz, gegen

Rassismus, Antisemitismus und Rechtsextremismus in der nun zu Ende gehenden

Wahlperiode? Welche parlamentarischen und außerparlamentarischen Initiativen haben

Sie dazu ergriffen?

Wir stellen uns gegen jede Form von Extremismus, ob von rechts oder von links. Wir setzen

uns mit unserem Bekenntnis zum freien Diskurs und zum Erhalt der Menschenrechte aktiv

gegen alle Formen des politischen Extremismus und religiösen Fanatismus ein. Wir fördern

Bildung über die verschiedenen Diktaturen auf deutschem Boden. Wir sind im Landtag derzeit

nicht vertreten. Außerhalb des Landtages sprechen wir uns regelmäßig für eine freie

Gesellschaft aus und vertreten Menschenwürde und Meinungsfreiheit als wichtigstes

Bollwerk gegen alle Formen des Extremismus.

2. Wie bewerten Sie die Wirksamkeit von Art. 18a der Landesverfassung M-V? Halten Sie eine

Konkretisierung dieses Artikels hinsichtlich andauernder rechtsextremistischer Aktivitäten

im Land für notwendig?

Die Regelung des Art. 18a der Landesverfassung entspricht unserem Selbstverständnis. Wir

Freie Demokraten sehen den freien sachlichen Diskurs als einzige bestehende, gewaltfreie

Möglichkeit, Probleme zu lösen. Die in Art. 18a Abs. 1 LVerf M-V vorgenommene

Staatszielbestimmung entspricht daher voll unserem Selbstverständnis.

Das gleiche gilt für die in Art. 18a Abs. 2 vorgenommene Klarstellung der

Verfassungswidrigkeit der dort genannten Handlungen.

3. Wie bewerten Sie den Stand zur Aufarbeitung der Verbrechen der „NSU“ in M-V? Werden

Sie sich nach der Wahl für die Einsetzung eines neuen parlamentarischen

Untersuchungsausschusses NSU einsetzen? Halten Sie dabei die Erweiterung des

Untersuchungsauftrags hinsichtlich neu entstandener rechtsextremer Strukturen, wie z.B.

Nordkreuz“ für erforderlich?

Es liegen sowohl zum NSU als auch zum Nordkreuz immer wieder neue Erkenntnisse vor, die

eine neue umfassende Bewertung erfordern. Sofern diese Erkenntnisse erwarten lassen, dass

ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss zur Aufklärung beitragen kann, werden wir

Freie Demokraten diesen beantragen bzw. mittragen.

4. Laut Feiertagsgesetz M-V ist der 8. Mai als „Tag der Befreiung vom Nationalsozialismus und

der Beendigung des 2. Weltkrieges“ offizieller Gedenktag. Unterstützen Sie die

Bestrebungen diesen Tag im Sinne des Gesetzes zum offiziellen Feiertag zu erklären?

Nein. Wir gehen davon aus, dass die derzeitige Regelung als Gedenktag der Bedeutung des 8.

Mai besser Rechnung trägt. Einerseits ist die Begrifflichkeit unpräzise, weil der 2. Weltkrieg

nur in Europa am 8. Mai endete. Andererseits – und das wiegt schwerer – halten wir es für

schwierig, den 2. Weltkrieg mit seinen Millionen Toten und den schlimmsten Verbrechen der

Menschheitsgeschichte in den Kontext eines Feiertages setzen zu wollen. Uns scheint ein

„Feiern“ angesichts der Thematik des 2. Weltkrieges (auch wenn es um dessen Ende in Europa

geht) nicht als angemessen, weshalb wir für richtig halten, dass der Tag weiterhin als Gedenkund

Trauertag bewertet wird.

5. Der Verfassungsschutz des Landes M-V ist in jüngster Vergangenheit bundesweit negativ in

die Schlagzeilen geraten. Wie bewerten Sie diese Reihe von Skandalen und welche

Vorstellungen haben Sie zur künftigen Ausrichtung der Behörde?

Den Defiziten in der Arbeit des Verfassungsschutzes ist mit personellen Veränderungen

begegnet worden. Unbeschadet dessen muss die durch den Landtag vorgesehene Kontrolle

auch tatsächlich ausgeübt werden.

Grundsätzlich sind wir der Meinung, dass der Verfassungsschutz sowohl personell als auch mit

Sachmitteln so ausgestattet sein muss, dass er die ihm übertragenen Aufgaben effektiv

erfüllen kann.

Wir Freie Demokraten fordern eine Föderalismuskommission III von Bund und Ländern. Die

Kommission soll Vorschläge für eine Reform der Sicherheitsarchitektur unterbreiten, etwa

durch eine Reduzierung der Anzahl der Landesämter für Verfassungsschutz. Zuständigkeiten,

Verantwortlichkeiten und Verfahren müssen klarer werden. Die parlamentarische Kontrolle

und Datenschutzaufsicht muss auch in den Kooperationsplattformen der Sicherheitsbehörden

sichergestellt sein, insbesondere im Gemeinsamen Terrorabwehrzentrum (GTAZ) und im

Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ). Dazu fordern wir für

diese Kooperationsplattformen eine gesetzliche Grundlage, die den Datenaustausch zwischen

den Behörden regelt. Wir wollen hierbei die Aufgaben von Nachrichtendiensten und Polizei

voneinander getrennt halten und dieses Trennungsgebot im Grundgesetz verankern.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.