Unsere Wahlprüfsteine: Antworten der FDP M-V
6. September 2021
NSU, Verfassungsschutz, Wahlen, Wahlprüfsteine
1. Wie bewerten Sie Ihr Engagement zu Stärkung von Demokratie und Toleranz, gegen
Rassismus, Antisemitismus und Rechtsextremismus in der nun zu Ende gehenden
Wahlperiode? Welche parlamentarischen und außerparlamentarischen Initiativen haben
Sie dazu ergriffen?
Wir stellen uns gegen jede Form von Extremismus, ob von rechts oder von links. Wir setzen
uns mit unserem Bekenntnis zum freien Diskurs und zum Erhalt der Menschenrechte aktiv
gegen alle Formen des politischen Extremismus und religiösen Fanatismus ein. Wir fördern
Bildung über die verschiedenen Diktaturen auf deutschem Boden. Wir sind im Landtag derzeit
nicht vertreten. Außerhalb des Landtages sprechen wir uns regelmäßig für eine freie
Gesellschaft aus und vertreten Menschenwürde und Meinungsfreiheit als wichtigstes
Bollwerk gegen alle Formen des Extremismus.
2. Wie bewerten Sie die Wirksamkeit von Art. 18a der Landesverfassung M-V? Halten Sie eine
Konkretisierung dieses Artikels hinsichtlich andauernder rechtsextremistischer Aktivitäten
im Land für notwendig?
Die Regelung des Art. 18a der Landesverfassung entspricht unserem Selbstverständnis. Wir
Freie Demokraten sehen den freien sachlichen Diskurs als einzige bestehende, gewaltfreie
Möglichkeit, Probleme zu lösen. Die in Art. 18a Abs. 1 LVerf M-V vorgenommene
Staatszielbestimmung entspricht daher voll unserem Selbstverständnis.
Das gleiche gilt für die in Art. 18a Abs. 2 vorgenommene Klarstellung der
Verfassungswidrigkeit der dort genannten Handlungen.
3. Wie bewerten Sie den Stand zur Aufarbeitung der Verbrechen der „NSU“ in M-V? Werden
Sie sich nach der Wahl für die Einsetzung eines neuen parlamentarischen
Untersuchungsausschusses NSU einsetzen? Halten Sie dabei die Erweiterung des
Untersuchungsauftrags hinsichtlich neu entstandener rechtsextremer Strukturen, wie z.B.
„Nordkreuz“ für erforderlich?
Es liegen sowohl zum NSU als auch zum Nordkreuz immer wieder neue Erkenntnisse vor, die
eine neue umfassende Bewertung erfordern. Sofern diese Erkenntnisse erwarten lassen, dass
ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss zur Aufklärung beitragen kann, werden wir
Freie Demokraten diesen beantragen bzw. mittragen.
4. Laut Feiertagsgesetz M-V ist der 8. Mai als „Tag der Befreiung vom Nationalsozialismus und
der Beendigung des 2. Weltkrieges“ offizieller Gedenktag. Unterstützen Sie die
Bestrebungen diesen Tag im Sinne des Gesetzes zum offiziellen Feiertag zu erklären?
Nein. Wir gehen davon aus, dass die derzeitige Regelung als Gedenktag der Bedeutung des 8.
Mai besser Rechnung trägt. Einerseits ist die Begrifflichkeit unpräzise, weil der 2. Weltkrieg
nur in Europa am 8. Mai endete. Andererseits – und das wiegt schwerer – halten wir es für
schwierig, den 2. Weltkrieg mit seinen Millionen Toten und den schlimmsten Verbrechen der
Menschheitsgeschichte in den Kontext eines Feiertages setzen zu wollen. Uns scheint ein
„Feiern“ angesichts der Thematik des 2. Weltkrieges (auch wenn es um dessen Ende in Europa
geht) nicht als angemessen, weshalb wir für richtig halten, dass der Tag weiterhin als Gedenkund
Trauertag bewertet wird.
5. Der Verfassungsschutz des Landes M-V ist in jüngster Vergangenheit bundesweit negativ in
die Schlagzeilen geraten. Wie bewerten Sie diese Reihe von Skandalen und welche
Vorstellungen haben Sie zur künftigen Ausrichtung der Behörde?
Den Defiziten in der Arbeit des Verfassungsschutzes ist mit personellen Veränderungen
begegnet worden. Unbeschadet dessen muss die durch den Landtag vorgesehene Kontrolle
auch tatsächlich ausgeübt werden.
Grundsätzlich sind wir der Meinung, dass der Verfassungsschutz sowohl personell als auch mit
Sachmitteln so ausgestattet sein muss, dass er die ihm übertragenen Aufgaben effektiv
erfüllen kann.
Wir Freie Demokraten fordern eine Föderalismuskommission III von Bund und Ländern. Die
Kommission soll Vorschläge für eine Reform der Sicherheitsarchitektur unterbreiten, etwa
durch eine Reduzierung der Anzahl der Landesämter für Verfassungsschutz. Zuständigkeiten,
Verantwortlichkeiten und Verfahren müssen klarer werden. Die parlamentarische Kontrolle
und Datenschutzaufsicht muss auch in den Kooperationsplattformen der Sicherheitsbehörden
sichergestellt sein, insbesondere im Gemeinsamen Terrorabwehrzentrum (GTAZ) und im
Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ). Dazu fordern wir für
diese Kooperationsplattformen eine gesetzliche Grundlage, die den Datenaustausch zwischen
den Behörden regelt. Wir wollen hierbei die Aufgaben von Nachrichtendiensten und Polizei
voneinander getrennt halten und dieses Trennungsgebot im Grundgesetz verankern.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.