Zur Debatte um die Gemeinnützigkeit der VVN-BdA
9. Januar 2020
Mehrere Wochen Presseberichte in ganz Deutschland zum Entzug der Gemeinnützigkeit der VVN-BdA durch das Berliner Finanzamt und über 50 Soli-Erklärungen haben bewirkt, das der Vollzug der Vollstreckung durch das Finanzamt ausgesetzt wurde und auch für 2020 ausgesetzt wird. Unser Widerspruch liegt dem Finanzamt vor. Linke haben in Bremen, Berlin, Brandenburg, MV und Bremen parlamentarische Initiativen zum Erhalt der Gemeinnützigkeit der VVN-BdA gestartet. Auf dem SPD-Parteitag im Dezember 2019 hat sich die SPD für den Erhalt der Gemeinnützigkeit der VVN eingesetzt. Auch der Beauftragte der Bundesregierung gegen Antisemitismus zeigte sich in einer Email besorgt über den Entzug der Gemeinnützigkeit der VVN-BdA. Auch die Grünen im Landtag Bayern haben uns unterstützt. Weiteres bleibt abzuwarten. Heute haben wir die Information aus dem Bürgerbüro von Minister Scholz erhalten. Er sei vom Entzug der VVN-Gemeinnützigkeit durch das Berliner Finanzamt überrascht gewesen und habe inzwischen um eine genaue Darstellung des Sachverhalts gebeten. Auch habe das Finanzamt den Vollzug des Steuerbescheides gegen die VVN zunächst ausgesetzt – auf unseren Antrag und Widerspruch hin. Wir hoffen, dass Herr Scholz nun auch die Abgabenordnung ändert. Ihre Änderung von 2009 ermöglicht erst den Entzug der Gemeinnützigkeit, wenn ein Landesamt für Verfassungsschutz über eine Organisation berichtet. 2019 hatte das Bundesfinanzministerium die Abgabenordnung weiter verschärft und von betroffenen Organisationen den Beweis des Gegenteils verlangt. Diese rechtsstaatlich fragwürdige Regelung gehört abgeschafft. Wir sind froh darüber, dass die Debatte um die Gemeinnützigkeit der VVN-BdA auch die Diskussion um eine inhaltlich moderne Reform des Gemeinnützigkeitsrechts befördert hat, die die Zivilgesellschaft als unerlässlichen Bestandteil der Gesellschaft und als wichtigen Ausdruck des demokratischen Diskurses stärkt.