„Was damals Recht war…“ – Soldaten und Zivilisten vor Gerichten der Wehrmacht

geschrieben von Dokumentationszentrum Schwerin

20. Dezember 2018

Erst im Mai 2002 hob der Deutsche Bundestag die meisten Urteile der Wehrmachtjustiz des Zweiten Weltkrieges auf. Noch bis zu diesem Zeitpunkt galten die Verurteilten, Deserteure und „Wehrkraftzersetzer“ als vorbestraft.

Die Wanderausstellung „Was damals Recht war …“ – Soldaten und Zivilisten vor Gerichten der Wehrmacht informiert über Unrecht und Willkür der NS-Militärjustiz. Sie erinnert an etwa 20.000 Soldaten und Zivilisten unterschiedlicher Nationen, die durch Unrechtsurteile der deutschen Wehrmachtgerichte ihr Leben verloren. Im Zentrum der Präsentation stehen Fallgeschichten von Deserteuren, „Wehrkraftzersetzern“ und „Kriegsverrätern“. Auch Biografien von Angehörigen des Widerstandes in besetzten europäischen Ländern werden auf Informationstafeln dargestellt. Mit Hilfe von verschiedenen Überblicksdarstellungen zur Geschichte der deutschen Militärjustiz wird Besuchern ein umfassendes Bild von den willkürlichen Entscheidungen der Wehrmachtgerichte vermittelt.

Die Wanderausstellung wurde vom Beirat der Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas initiiert und in Kooperation mit der Stiftung Sächsische Gedenkstätten, der Gedenkstätte Deutscher Widerstand, der Stiftung Gedenkstätten Sachsen-Anhalt /Gedenkstätte ROTER OCHSE Halle (Saale), der Bundeszentrale für Politische Bildung und der Bundesvereinigung Opfer der NS-Militärjustiz e.V. erarbeitet.

Die Ausstellung kann vom 21. November 2018 bis 29. Januar 2019 im Schweriner Dokumentationszentrum Demmlerplatz entweder während der Öffnungszeiten (Dienstag bis Freitag von 12.30 – 16.00 Uhr) oder nach vorheriger Absprache gern besichtigt werden.