In Anerkennung der Tatsache, „daß der aus Überzeugung oder um des Glaubens oder des Gewissens willen gegen die nationalsozialistische Gewaltherrschaft geleistete Widerstand ein Verdienst um das Wohl des Deutschen Volkes und Staates war“, hat der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates im Jahre 1953 das Bundesentschädigungsgesetz (BEG) beschlossen.
Unter den Entschädigten befanden sich auch die kommunistischen Widerstandskämpfer, …
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Wiederholung des Unrechts
3. Dezember 2019
Bundesentschädigungsgesetz, FDGO, Gemeinnützigkeit, KPD-Verbot