Gedenken zum 8. Mai in Rostock

geschrieben von Axel Holz

27. April 2020

Am 8. Mai werden in Rostock Oberbürgermeister Claus Ruhe Madsen und Bürgerschaftspräsidentin Regine Lück am Puschkinplatz um 16.00 Uhr anlässlich des 75. Jahrestages der Befreiung Blumen für die Opfer des Faschismus und zum Gedenken an die Befreier unter Berücksichtigung der CORONA-Regeln niederlegen. Die Rostocker Bevölkerung wurde zum stillen Gedenken und zur Ablage von Blumen am Puschkinplatz im Verlauf des Tages aufgefordert. Am selben Tag wird als kirchliche Initiative auf youtube eine Lesung von Rostocker Bürgern anlässlich der 75. Widerkehr des Kriegsendes zu sehen sein, die bereits am 3. Mai in der Rostocker Petrikirche aufgenommen werden soll. Unter den Lesenden ist auch die Präsidentin der Rostocker Bürgerschaft Regine Lück.

Gedenken am 9. Mai in Güstrow

geschrieben von Wilfried Schubert

25. April 2020

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Anfang Mai jährt sich zum 75. Mal der Sieg der Sowjetunion im Großen Vaterländischen Krieg und die Befreiung des deutschen Volkes vom Hitlerfaschismus.  Diesem Ereignis wollen wir am 09. Mai um 09.30 Uhr auf dem Sowjetischen Ehrenfriedhof an der Plauer Chaussee, bei strikter Respektierung der Anti Corona Bestimmungen, gedenken. Wir bitten Dich herzlich, daran teilzunehmen.  Schon am 02. Mai 1945 erfolgte die kampflose Übergabe Güstrows an die Rote Armee. Den 28.000 Einwohnern, vielen Flüchtlingen und Verwundeten in der Stadt, blieben Tod und Zerstörung erspart. Mit zu verdanken ist das den Pastoren der Stadt Grüner, Siegert, Klein, Plachte und der katholischen Kirche, die den Stadtkommandanten am 29. April 1945 baten, Güstrow zur offenen Stadt zu erklären.  Hauptmann a.D. Wilhelm Beltz und die Dolmetscherin Slata Kowalewskaja verhandelten mit den sowjetischen Truppen die kampflose Übergabe Güstrows. Unter den Kompanien des Volkssturms wirkte der Kommunist Johannes Warnke, Ehrenbürger der Stadt, erfolgreich für die Niederlegung der Waffen.

Gedenken an Befreiung des Ravensbrücker KZ-Außenlagers in Malchow findet statt

geschrieben von Axel Holz

23. April 2020

Zahlreiche Veranstaltungen können derzeit wegen der Corona-Pandemie nicht stattfinden oder werden abgesackt. Nicht so aber das Gedenken an die Befreiung des Ravensbrücker KZ-Außenlagers in Malchow am 2. Mai, die sich in diesem Jahr zum 75. Mal jährt. „Die Veranstaltung wird in einem kleinen Rahmen abgehalten“, teilte Malchows Stadtarchivar Dieter Kurth mit. So habe er Bürgermeister René Putzar, die Fraktionsvorsitzenden der Parteien und Wählergemeinschaften in der Stadtvertretung sowie Pastor Eckhard Kändler eingeladen. Auch Mitglieder des Arbeitskreises Stadtgeschichte sollen kommen. In der Zeit des Nationalsozialismus hat sich in Malchow eines der größten Außenlager des Frauen-KZ Ravensbrück befunden. Zwischen dem Außenlager und dem Munitions- und Sprengstoffwerk, dass knapp zwei Kilometer westlich von Malchow auf einer Fläche von 361 Hektar lag und 1938 seine Arbeit aufnahm, gab es eine enge Verbindung. Dabei habe es sich um ein einfaches Holz- und Barackenlager gehandelt. Dessen Aufbau begann 1943 und erreichte im Dezember 1944 eine Belegung von etwa 1200 Frauen. Wachtürme und ein elektrisch geladener Stacheldrahtzaun haben dafür gesorgt, dass zu diesen Frauen kein Kontakt aufgenommen werden konnte und durfte. In den Häftlingsbaracken herrschten menschenunwürdige Bedingungen. Schließlich sei am 2. Mai 1945 mit dem Einmarsch der Roten Armee in Malchow die Befreiung der Häftlinge erfolgt. „Diese Gräueltaten sollen nicht in Vergessenheit geraten“, sagt Kurth mit Blick auf die Gedenkfeier.

Der Arbeitskreis Stadtgeschichte sowie Schüler und Lehrer der Fleesenseeschule Malchow haben mit der Aufarbeitung der Geschichte des KZ-Außenlager beschäftigt. So hatten Elftklässler im Jahr 2015 in enger Gemeinschaftsarbeit mit Professorin Sigrid Jacobeit, der ehemalige Leiterin der Nationalen Mahn- und Gedenkstätte des Frauen-KZ-Ravensbrück sowie der Zeitzeugin des KZ-Außenlagers Malchow, Batsheva Dagan und der Stadt sowie mit dem städtischem Archiv eine Broschüre über die KZ-Zwangsarbeit im Außenlager Malchow von 1943 bis 1945 erstellt. Darüber hinaus wurde unter anderem vom Arbeitskreis Stadtgeschichte im November 2018 die erste Erinnerungstafel zur Munitionsfabrik und dem KZ-Außenlager in der Gedenkstätte aufgestellt.

Buch zum Frauen-Widerstand im deutschen Faschismus

geschrieben von Axel Holz

23. April 2020

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Florence Hervé hat ein Buch  „Europäische Frauen im Widerstand gegen Faschismus und Krieg“ herausgegeben. Das Buch ist bei Papyrossa erschienen. Das Freie Radion Neumünster hat mit der Autorin ein halbstündiges Interview zum neuen Buch geführt. Sie ist Autorin, Journalistin und Dozentin und hat zahlreiche Veröffentlichungen, u.a. zu den Themen Faschismus, Widerstand und Frauenbewegung herausgegeben.

Das Interview kann unter folgendem Link in vollem Umfang gehört werden: https://freiesradio-nms.de/2020/mit-mut-und-list/

NSU-Tribunal zur Urteilsbegründung: „Trio-These heute noch unhaltbarer als vor zwei Jahren“

geschrieben von Tribunal "NSU-Komplex auflösen"

22. April 2020

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Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts München hat am 21.04.2020 die schriftliche Urteilsbegründung im Strafverfahren gegen wenige Mitglieder des NSU in der Geschäftsstelle des Gerichts hinterlegt. Damit wurde die Frist von 93 Wochen seit der mündlichen Urteilssprechung am 11. Juli 2018 maximal ausgereizt. Ab heute gilt eine Frist von vier Wochen für die Revisionsbegründungen. Hier wird es darauf ankommen, dass vor allem das milde Urteil gegen André Eminger angefochten wird. Teresa Ramani, Pressesprecherin des Aktionsbündnisses ‚NSU-Komplex auflösen’, betont: „Unsere Gedanken sind heute besonders bei den Angehörigen der vom NSU ermordeten Menschen und den Opfern der Anschläge und Überfälle des NSU. Wir sind gespannt, ob ihre Perspektive in der Urteilsbegründung vorkommt.“ Schon in der mündlichen Urteilsverkündung hatte der Vorsitzende Richter Manfred Götzl die These vom NSU als „Trio“ vertreten. Der NSU soll demnach aus einer aus drei Personen bestehenden, isoliert agierenden Gruppe mit nur wenigen Unterstützer*innen bestanden haben. Alle Anträge der Opferfamilien Yozgat und Kubaşık, das Netzwerk der NSUUnterstützer*innen in Dortmund und Kassel aufzuklären, schmetterte das OLG ab. Bis heute fürchten Gamze und Elif Kubaşık, die Tochter und die Witwe des ermordeten Mehmet Kubaşık, seinen Mörder*innen in Dortmund zu begegnen. Der Quasi-Freispruch von Eminger kommt einer Amnestie für das „Netzwerk der Kameraden“ gleich, von dem der NSU in seinem Bekennervideo sprach. Nazis und Rassist*innen wurden ermuntert, weiterzumachen. Etwa ein Jahr nach der Urteilsverkündung erschossen Nazis im Juli 2019 den Politiker Walter Lübcke. Einer der mutmaßlichen Täter war schon 2006 in die polizeilichen Ermittlungen zum Mord an Halit Yozgat einbezogen. Im Oktober 2019 folgte der antisemitische Anschlag auf die voll besuchte jüdische Synagoge in Halle. Weil dieser misslang, erschoss der Täter zwei Menschen, darunter einen Besucher im Kiez-Döner. Am 19. Februar ermordete ein Rassist in Hanau neun Menschen. In Geist, Intention und teilweise in der Ausführung sind Parallelen zwischen den Morden an Walter Lübcke, denen von Halle, dem Massaker von Hanau und der Mordserie des NSU unübersehbar. Das geringe Strafmaß für Ralf Wohlleben und André Eminger sendete ein fatales Zeichen an die Betroffenen und an die Neonazi-Szene. Beide sind auf freiem Fuß und weiterhin aktive Neonazis.

Die Beweisaufnahme hat ergeben, dass Wohlleben ein zentraler Unterstützer und Eminger wohl ein viertes Mitglied des Kerntrios des NSU war. Eminger erfuhr Milde, um das Konstrukt der „isolierten Gruppe“ weiter aufrecht zu erhalten. Dazu Teresa Ramani: „Oberstaatsanwalt Weingarten hat in seinem Plädoyer in München selbst ausgeführt, dass vieles dafür spricht, Eminger als viertes Mitglied des NSU anzusehen. Wir fordern, dass die Bundesanwaltschaft ihre Revision mit Blick auf André Eminger aufrecht erhält.“ In der mündlichen Urteilsverkündung wurde auch die Polizei von jeglicher Verantwortung freigesprochen und eine Erwähnung der Inlandsgeheimdienste vom Senat mit keinem Wort für nötig erachtet. Fast zwei Jahre nach der Urteilsverkündung wissen wir heute mehr über rassistische und neonazistische Strukturen in der Polizei. Wir wissen, dass Polizist*innen für Morddrohungen an der Rechtsanwältin der Familie Şimşek, Seda Başay-Yıldız, verantwortlich sind. Allein in Hessen stehen aktuell 38 Polizist*innen wegen neonazistischer Aktivitäten unter Verdacht. Wir wissen auch, dass der hessische Verfassungsschutz die Akten mit Bezug zum NSU mit unverhältnismäßig langen Sperrfristen versah. Teresa Ramani: „Die Sperrung der NSU-Akten erschwert die Ermittlungen zum Mord an Walter Lübcke und zu möglichen Verbindungslinien zum NSU. Wir fordern die unverzügliche Freigabe der Akten. Und wir fordern eine Enquete-Kommission zu rassistischen Strukturen in den Sicherheitsbehörden.“ Mehmet Daimagüler, Nebenklagevertreter im NSU-Prozess, bewertet die Entwicklungen so: „Deutlich ist, dass der Staat ‚endlich’ ein Schlussstrich ziehen will, wobei dieses ‚endlich’ bereits Wochen nach der Selbstenttarnung deutlich spürbar war. Aus dem Verschweigen des Staates soll ein Schweigen der Gesellschaft werden. Wenn wir uns aber mit dem großen Verschweigen abfinden, dann sollten wir auch nicht überrascht sein, dass Nazis und Rassisten weiter drohen und morden, dass Menschen sterben und dass die Zustände nicht besser, sondern schlechter werden.“ Das nimmt das Aktionsbündnis ‚NSU-Komplexauflösen’ nicht hin und fordert: Kein Schlusstrich!

Das Tribunal ist ein Projekt des Aktionsbündnisses ‚NSU-Komplex auflösen’, einem Zusammenschluss aus Initiativen in ganz Deutschland, die solidarisch mit Betroffenen von Rechtsterrorismus sind. Mehr Informationen auf  www.nsu-tribunal.de.

Die Verbrechen des Dr. Heißmeyer

geschrieben von Helmut Sander

19. April 2020

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1948 kam ich als Schüler in die Schule am Bullenhuser Damm im Hamburger Stadtteil Rothenburgsort. Das Gebäude war bis Kriegsende eine Außenstelle des KZ Neuengamme gewesen. Einige Mitschüler erzählten sich, dass im Keller dieser Schule kurz vor Kriegsende viele Kinder ermordet worden seien. Die Lehrerschaft stritt das als Gerücht ab, vielleicht um die Kinder seelisch zu schützen. Mein Vater sagte jedoch, dass das stimme. Es stand ja in der Zeitung (Curio-Haus-Prozess). Viel später erfuhr ich Näheres über diesen Massenmord und die vorangegangenen grausamen Menschenversuche eines Dr. Heißmeyer.
20 jüdische Kinder und 28 erwachsene Häftlinge (Betreuer der Kinder und sowjetische Kriegsgefangene) des KZ Neuengamme waren am 20. April 1945 grausam umgebracht worden. Sie wurden im Heizungskeller des Gebäudes erhängt. Und wenn das bei den Kindern nicht funktionierte, zogen die SS-Schergen die armen, ausgemergelten kleinen Leiber an den Beinen.
Als ich später in Schwerin lebte, las ich das im Stern-Verlag erschienene Buch „Der SS-Arzt und die Kinder” von Günther Schwarberg. Erschüttert über das, was nur wenige Tage vor dem Ende des Hitler-Faschismus geschah, im selben Hause, in dem ich nur drei Jahre später zur Schule ging, erzählte ich im Kollegenkreis, was ich daraus über die Verbrechen des SS-Arztes Dr. Kurt Heißmeyer erfahren hatte.
Eine Kollegin, die aus Magdeburg stammte, sagte plötzlich, das sei doch der Lungenarzt, bei dem ihre Mutter in Behandlung gewesen sei und der bei seinen Patienten sehr beliebt war. Dies deckt sich auch mit den Zeugenaussagen früherer DDR-Patienten, die im Prozess gegen Heißmeyer aussagten und die nur Gutes über Heißmeyer berichteten.
Am 13. Dezember 1964 verhafteten Mitarbeiter des Generalstaatsanwalts der DDR in Magdeburg den Arzt Heißmeyer. Warum das so spät erfolgte, obwohl die Justizorgane der DDR nach 1945 in zwei Fällen von Antifaschisten aus der BRD über Heißmeyers verbrecherisches Vorleben und seinen derzeitigen Aufenthalt in der DDR informiert worden waren, liegt meines Erachtens wohl daran, dass es unter Geheimdiensten üblich war, Desinformationen zu verbreiten. Aus Günther Schwarbergs Bericht über den Mord am Bullenhuser Damm geht hervor, dass Heißmeyer gegenüber der DDR-Justiz zunächst alles abstritt.
Zitat Günther Schwarberg: „Verbrecherische Menschenversuche? Er habe zwar Versuche durchgefhrt, aber streng nach der ärztlichen Ethik. Dafür könne er heute noch Beweise liefern. Denn sein Versuchsmaterial habe er im April 1945 in einer Kiste im Garten seines Hauses in Hohenlychen vergraben. … Die Kiste sei mit Zink ausgeschlagen. … Die Staatsanwälte Nienkirchen und Friedrich fuhren mit einem Pioniertrupp der Nationalen Volksarmee nach Hohenlychen. Heißmeyer zeigte ihnen die Stelle, an der die Kiste vergraben war. Das Minensuchgerät der Pioniere zeigte vergrabenes Metall. Die Kiste wurde ausgegraben. Silberbestecke waren darin. Ein Fotoalbum … Röntgenaufnahmen. Fieberkurven. … Die Röntgenaufnahmen wurden in der Berliner Charité von Oberarzt Dr. Schubert begutachtet. (später auch von Professor Prokop. H.S.) … Das war kein Entlastungsmaterial. Heißmeyer hatte durch den Hinweis auf die Kiste sein eigenes Leben in Gefahr gebracht. Denn solche Experimente waren Verbrechen gegen die Menschlichkeit, und die werden auch heute noch in der DDR mit der Todesstrafe bedroht.” Soweit Günther Schwarberg.
Heißmeyers Fotos und Röntgenaufnahmen zeigten, dass er den Kindern, die er sich aus dem KZ Auschwitz ins KZ Neuengamme hatte kommen lassen, zu qualvollen Versuchen ihnen die Armdrüsen entfernt und Tuberkelbazillen in die Lungen gespritzt hatte. Der Mord im Hause Bullenhuser Damm sollte diese furchtbaren Verbrechen verschleiern.
Nach zweieinhalb Jahren Untersuchungshaft wurde Dr. Heißmeyer am 21. Juni 1966 vor dem Bezirksgericht Magdeburg der Prozess gemacht. Das Urteil: lebenslang Gefängnis. Am 29. August 1967 erlag Kurt Heißmeyer im Gefängnis Bautzen einem Herzinfarkt.

FIR ruft auf zum symbolischen und „virtuellen Gedenken“

geschrieben von Ulrich Schneider

17. April 2020

Angesichts der Entwicklung der Corona-Pandemie in ganz Europa hat sich nun bestätigt, was die Veteranenverbände und Antifaschisten heutiger Generationen befürchtet haben – sämtliche öffentlichen Gedenk- und Erinnerungsfeierlichkeiten zum 75. Jahrestag der Befreiung der Konzentrationslager und der okkupierten Länder vom Faschismus sind abgesagt worden. Diese Woche wurde sogar mitgeteilt, dass der russische Präsident Putin – in Absprache mit den Veteranenverbänden – die Parade auf dem Roten Platz zum Tag des Sieges am 9. Mai 2020 verschoben hat und sämtliche Veranstaltungen aus Anlass dieses Ereignisses in Russland ebenso.

Schon Mitte März hatte die FIR erklärt: Die Tage der Befreiung und der Tag des Sieges am 9. Mai 1945 bleiben im kollektiven Gedächtnis der Völker und werden auch zukünftig begangen – unabhängig von Corona-Virus und anderen Einschränkungen. Es liegt nun in der Verantwortung der FIR und aller ihrer Mitgliedsverbände, ob und wie in diesem Jahr trotz aller notwendigen Einschränkungen das Gedenken möglich und sichtbar wird.

Und es gibt bereits verschiedene interessante Ideen und Umsetzungen für die Erinnerungsarbeit: Die KZ-Gedenkstätten Buchenwald, Sachsenhausen, Ravensbrück und Dachau haben bereits mit online-Angeboten auf die abgesagten Gedenkveranstaltungen reagiert. So findet man auf der Homepage der Gedenkstätte Buchenwald die ursprünglich geplanten Ansprachen der Überlebenden und politischer Repräsentanten, die beim staatlichen Festakt und auf dem Ettersberg gehalten werden sollten.

Doch das politische Gedenken ist nicht nur eine staatliche Angelegenheit. Die antifaschistische Erinnerungsarbeit lebt von der Mitwirkung der Zivilgesellschaft, der Veteranen und antifaschistischen Verbände heutiger Generationen. Auch sie haben neue Formen der Erinnerung gesucht und gefunden. So wurden auf Anregung der Lagergemeinschaft und Lagerarbeitsgemeinschaft Buchenwald-Dora an verschiedenen Gedenkorten in Deutschland Fotos mit dem „Schwur von Buchenwald“ gemacht und unter dem Hashtag #buchenwaldgedenken2020 im Internet veröffentlicht.

Bundesverfassungsgericht: Beschwerde gegen Versammlungsverbot rechtens

16. April 2020

Derzeit wird viel über vorübergehende Einschränkungen von Grundrechten in Folge der Corona-Krise diskutiert. Auch die VVN-BdA hatte sich dazu grundsätzlich auf dieser Homepage geäußert. Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit besteht weiter. Eine Beschwerde beim Verfassungsgericht gegen das Verbot einer angemeldeten Demonstration hatte Erfolg.

Im speziellen Fall handelt ses sich um folgende Konstellation einer Demonstrationsanmeldung:

Der Beschwerdeführer meldete mit Schreiben vom 4. April 2020 bei der Antragsgegnerin des Ausgangsverfahrens mehrere Versammlungen unter dem Motto „Gesundheit stärken statt Grundrechte schwächen – Schutz vor Viren, nicht vor Menschen“ an. Als vorgesehene Versammlungstermine wurden der 14., 15., 16. und 17. April 2020, jeweils von 14 bis 18 Uhr, genannt. Er gab eine ungefähre erwartete Teilnehmerzahl von 30 Personen an. Geplant waren jeweils eine ca. zweistündige Auftaktkundgebung in Gießen am Berliner Platz sowie ein anschließender Aufzug durch mehrere Straßen mit drei jeweils 15-minütigen stationären Zwischenkundgebungen. Zugleich informierte der Beschwerdeführer die Antragsgegnerin des Ausgangsverfahrens über beabsichtigte „Infektionsschutzmaßnahmen auf Grund der CoViD19-Pandemie (‚Corona-Kompatibilität‘)“. Die Versammlungsteilnehmer würden durch Hinweisschilder zur Einhaltung von Sicherheitsabständen angehalten und von Ordnern auf entsprechend markierte Startpositionen gelotst. Die Markierungen der Startpositionen befänden sich in einem Abstand von 10 Metern nach vorn und nach hinten und 6 Metern zur Seite. Sie würden jeweils von Einzelpersonen bzw. Wohngemeinschaften oder Familien eingenommen. Redebeiträge würden über das eigene Mobiltelefon des jeweiligen Redners zu einer Beschallungsanlage übertragen. Während des Aufzugs würden die vorgesehenen Abstände beibehalten und es werde darauf geachtet, dass neu hinzukommende Versammlungsteilnehmer sich hinten einreihten. Für Vorschläge zu weitergehenden Infektionsschutzmaßnahmen sei man dankbar; entsprechende Auflagen werde man befolgen. Die Versammlungen wurden mit Flyern und Aufrufen im Internet beworben.

Hier der Link zum Urteil:

https://nam10.safelinks.protection.outlook.com/?url=https%3A%2F%2Fwww.bundesverfassungsgericht.de%2FSharedDocs%2FEntscheidungen%2FDE%2F2020%2F04%2Frk20200415_1bvr082820.html%3Bjsessionid%3D4A5D681B5230F813700D3E35FAAE97E0.1_cid392&data=02%7C01%7C%7C8ff419f3376f45c76cc008d7e1f0882a%7C84df9e7fe9f640afb435aaaaaaaaaaaa%7C1%7C0%7C637226295495974738&sdata=fM0Drhv4KG4NO7lmJ2xBO%2FaLDZ9mn6u7HjHyUCNgEWg%3D&reserved=0?

Digitaler Ostermarsch von Lebenslaute – Gemeinsam für den Frieden

16. April 2020

In 20 Orten spielt und singt Lebenslaute das Aserbeidschanische Friedenslied Lazemder, in dem es heisst: Asien, Afrika, auf der ganzen Welt, Europa, Amerika, auf der ganzen Welt, kommt mit ihr Väter, Töchter, Söhne und stimmt mit uns zusammen das Lied des Friedens an. Und ruft zum aktiven Engagement für Frieden und Menschenrechte auf, z.B. gegen die Rüstungsproduktion in Unterlüß.

mehr Infos: https://www.lebenslaute.net/   oder über    http://demminnazifrei.blogsport.de

 

 

Presseerklärung zum 75. Jahrestag der Befreiung von Bergen-Belsen

geschrieben von Staatskanzlei Niedersachsen

16. April 2020

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Heute vor 75 Jahren, am 15. April 1945, betraten die ersten britischen Soldaten das Konzentrationslager Bergen-Belsen. Mehr als 50.000 Menschen waren endlich frei.

Für viele der noch lebenden Bewohnerinnen und Bewohner des Lagers aber kam die Befreiung zu spät. Sie waren komplett ausgehungert und von Krankheiten gezeichnet. Trotz des immensen Einsatzes der britischen Truppen und des britischen Roten Kreuzes starben etwa 14.000 Menschen auch nach dem 15. April noch an den Folgen der KZ-Haft und an den grassierenden Seuchen.

Mehr als 50.000 Menschen sind insgesamt im KZ Bergen-Belsen gestorben, viele weitere sind von hier aus in Vernichtungslager gebracht worden. Noch in den letzten Tagen vor der Befreiung starben in Bergen-Belsen täglich fast 1.000 Menschen. Auf dem Gelände des Lagers fanden die Briten im April 1945 etwa 10.000 unbestattete Leichen.

Zum 75. Jahrestag hier ein Zitat von Ministerpräsident Stephan Weil:

„Trotz all unserer aktuellen Sorgen im Zusammenhang mit dem Corona Virus bitte ich die Menschen in Niedersachsen heute kurz innezuhalten und an den 15. April 1945 zu denken, einen Tag der Trauer und der Befreiung.

Wir trauern um die vielen Frauen, Männer und Kinder, die in den Jahren 1940 bis 1945 hier mitten in Niedersachsen ums Leben gekommen sind. Unzählige weitere sind im KZ Bergen-Belsen inhaftiert, gedemütigt, misshandelt, ausgehungert und ausgebeutet worden. Es waren Menschen aus allen Teilen Europas – Menschen jüdischen Glaubens, Kriegsgefangene, politische Gegner des Nationalsozialismus und viele andere Gruppen mehr.

Bergen-Belsen ist für uns in Niedersachsen derjenige Ort, der uns die Grausamkeiten und die Unbarmherzigkeit des dunkelsten Teils unserer Geschichte vor Augen führt. Ich empfinde bei jedem Besuch dort immer wieder eine tiefe Beklommenheit in Anbetracht der unbeschreiblichen Verbrechen, die von Deutschen dort begangen worden sind.

Der 75. Jahrestag der Befreiung von Bergen-Belsen unterstreicht, wie wichtig Frieden und die Wahrung der Menschenrechte sind und dass insbesondere wir Deutschen alles dafür tun müssen, damit nie wieder Menschen anderen Menschen so unermessliches Leid zufügen.“

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