Antwort von DIE LINKE. MV zu den Wahlprüfsteinen 2021 der VVN-BdA MV

geschrieben von DIE LINKE. Mecklenburg-Vorpommern

20. August 2021

DIE LINKE. Mecklenburg-Vorpommern
Antworten Wahlprüfsteine VVN M-V zur Landtagswahl 2021 (AK BDIE)

  1. Wie bewerten Sie Ihr Engagement zur Stärkung von Demokratie und Toleranz, gegen Rassismus, Antisemitismus und Rechtsextremismus in der nun zu Ende gehenden Wahlperiode? Welche parlamentarischen und Außerparlamentarischen Initiativen haben Sie dazu ergriffen Parlamentarische Initiativen:

„Verfassungsgegnern weiterhin entschieden entgegentreten“ (Antrag der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE, Drs. 7/184)

„Ehe für alle – Recht auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts“

(Antrag der Fraktion DIE LINKE, Drs. 7/541)- „Kein Platz für menschenverachtende Hetze im Parlament“

(Antrag der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE, Drs. 7/1052)- „Bleiberecht für Opfer rechtsmotivierter Straftaten“

(Antrag DIE LINKE, Drs. 7/1127)- „Landesprogramm, Demokratie und Toleranz gemeinsam stärken“

(Antrag der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE, Drs. 7/1130)- „Verfassungsgegnern weiterhin entschieden entgegentreten – NPD von der staatlichen Finanzierung ausschließen“

(Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BMV, Drs. 7/1591)- „Fremdenfeindlichkeit, Rassismus, Antisemitismus und Extremismus entgegentreten“

(Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BMV, Drs. 7/2616)- „100 Jahre Frauenwahlrecht – Gleichstellung als Verfassungsauftrag umsetzen“

(Antrag DIE LINKE, Drs. 7/2808)- „Berufung eines Antisemitismusbeauftragten“

(Antrag der Fraktionen der CDU, SPD, DIE LINKE und Freie Wähler/BMV, Drs. 7/3395)- „75 Jahre nach der Befreiung Deutschlands vom Faschismus – Geschichtsbewusstsein derSchülerinnen und Schüler stärken“

(Antrag der Fraktionen DIE LINKE, Drs. 7/4745)- „Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus haben in unserer Gesellschaft keinen Platz“

(Antrag der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE, Drs. 7/4748)- „75. Jahrestag des Tages der Befreiung vom Nationalsozialismus und der Beendigung des 2. Weltkrieges“

(Antrag der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE, Drs. 7/4912)- „Grundgesetz hat sich auch in Zeiten der Corona-Pandemie bewährt – Verschwörungsideologien aktiv entgegentreten“

(Antrag der Fraktion DIE LINKE, Drs.7/5009)- „Reichskriegsflaggen verbieten“

(Antrag der Fraktion DIE LINKE, Drs. 7/5458)- „Wahlalter 16 für Landtagswahlen“(Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE, Drs. 7/5593)- „Barrierefreie politische Teilhabe sichern“

(Antrag der Fraktion DIE LINKE, Drs. 7/5596)Außerparlamentarische Initiativen:Auch außerhalb des Landtages engagiert sich DIE LINKE in Initiativen gegen Rechtsextremismus undunterstützt diese aktiv, etwa das „Aktionsbündnis 8. Mai Demmin“.

  1. Wie bewerten Sie die Wirksamkeit von Artikel 18a (Friedensverpflichtung, Gewaltfreiheit) der Landesverfassung im politischen Alltag des Landes? Halten Sie eine Konkretisierung dieses Artikels hinsichtlich andauernder rechtsextremistischen Aktivitäten im Land für notwendig?

Artikel 18a der Landesverfassung ist als Staatsziel ausgestaltet und hat damit lediglich den Charakter einer Absichtserklärung. Gleichwohl fordert DIE LINKE eine weitaus größere Berücksichtigung der Friedenverpflichtung aus Artikel 18a im Agieren aller öffentlichen Stellen. Diskussionen, etwa um Kriegsschiffproduktion in der Wolgaster Peene Werft oder Kriegseinsätze von Bundeswehrsoldatinnen und Soldaten aus Standorten in Mecklenburg – Vorpommern, zeigen, dass die Friedenverpflichtung von öffentlichen Stellen nicht immer Ernst genommen wird. Es ist nötig, Artikel 18 a mehr in das Bewusstsein der Menschen zu rufen und seine Bedeutung zu betonen. Er muss in der öffentlichen Wahrnehmung eine größere Rolle spielen. Vor diesem Hintergrund würde jedoch allein eine Konkretisierung vor dem Hintergrund rechtextremistischer Aktivitäten nicht viel ändern. Das stetige Erinnern an die verfassungsrechtliche Friedensverpflichtung ist nach unserer Einschätzung der richtige Weg.

  1. Wie bewerten Sie den Stand der Aufarbeitung der Verbrechen des „NSU“ in Mecklenburg-Vorpommern? Werden Sie sich nach der Wahl für die Einsetzung eines neuen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss NSU einsetzen? Halten Sie dabei die Erweiterung des Untersuchungsauftrages hinsichtlich neu entstandener rechtsextremer Strukturen wie z.b. „nordkreuz“ für erforderlich?

Die LINKE wird sich weiterhin für die konsequente Aufklärung und Aufarbeitung rechtsterroristischer Aktivitäten in Mecklenburg-Vorpommern einsetzen. Der erste Parlamentarische Untersuchungsausschuss zum NSU-Komplex des Landtages M-V der 7. Wahlperiode untersuchte bereits das Behördenhandeln im Zusammenhang mit dem Mord an Mehmet Turgut am 25. Februar 2004 in Rostock. Dennoch blieben viele Untersuchungsgegenstände unbearbeitet und zahlreiche drängende Fragen unbeantwortet – insbesondere zum Netzwerk des NSU. Die erforderliche Neuauflage der parlamentarischen Untersuchungsarbeit in der kommenden Legislaturperiode muss jedoch auch weitere potentiell rechtsterroristische Strukturen im Bundesland in den Fokus nehmen. Dringlich erscheint dies vor allem in Bezug auf das Nordkreuz-Netzwerk, da in diesem Fall einzelne Beamte der Landespolizei unmittelbar in die Aktivitäten einer mutmaßlich rechtsterroristischen Struktur eingebunden waren oder sind.

4. Laut dem „Gesetz über Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz Mecklenburg- Vorpommern) ist der 8.Mai als „Tag der Befreiung vom Nationalsozialismus und der Beendigung des 2.Weltkrieges“ offizieller Gedenktag. Unterstützen Sie die Bestrebungen diesen Tag im Sinne des Gesetzes zum offiziellen Feiertag zu erklären?

Ja.

  1. Der Verfassungsschutz des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist in jüngster
    Vergangenheit mehrfach bundesweit in Negativ-Schlagzeilen geraten. Wie bewerten
    Sie diese Reihe von Skandalen und welche Vorstellungen haben Sie zur künftigen
    Ausrichtung der Behörde?

Die Skandale bestätigen die Grundposition der LINKEN, dass dieser Inlandsgeheimdienst auf Grund seiner Arbeitsweise und seiner stark eingeschränkten Kontrollierbarkeit mit wesentlichen Grundprinzipien einer freiheitlichen und demokratischen Grundordnung letztlich unvereinbar ist. Diese Institution aus Zeiten des Kalten Krieges gehört abgeschafft, sie hat sich als insgesamt unreformierbar erwiesen.