Antwort der CDU MV zu den Wahl-prüfsteinen 2021 der VVN-BdA MV

geschrieben von CDU Mecklenburg-Vorpommern

20. August 2021

Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für die Möglichkeit, Stellung zu den Wahlprüfsteinen der VVN-BdA M-V e.V. beziehen zu dürfen. Im Folgenden möchte ich Ihnen die Positionen des CDU-Landesverbandes M-V zu den einzelnen Themenfeldern und Fragestellungen übermitteln:

  1. Wie bewerten Sie Ihr Engagement zur Stärkung von Demokratie und Toleranz, gegen Rassismus, Antisemitismus und Rechtsextremismus in der nun zu Ende gehenden Wahlperiode? Welche parlamentarischen und Außerparlamentarischen Initiativen haben Sie dazu ergriffen?
    Wir Christdemokraten sind gegen Verklärung der Vergangenheit und wir betonen die Notwendigkeit von Aufarbeitung und Unrechtsbewusstsein. Wir gedenken der Opfer von Unrecht und Diktatur und stellen uns gegen jede Art von Verharmlosung und Extremismus. Nach dem menschenverachtenden nationalsozialistischen Regime wurden die Hoffnungen der Menschen, frei und demokratisch leben zu dürfen, durch die SED-Diktatur in der realsozialistischen DDR erneut im Keim erstickt. Wir wissen daher, dass Freiheit keine Selbstverständlichkeit ist.
  2. Wie bewerten Sie die Wirksamkeit von Artikel 18 a (Friedensverpflichtung, Gewaltfreiheit) der Landesverfassung im politischen Alltag des Landes? Halten Sie eine Konkretisierung dieses Artikels hinsichtlich andauernder rechtsextremistischer Aktivitäten im Land für notwendig.
    Freiheit ist ein wesentliches Merkmal unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens. Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, die Pressefreiheit oder die Versammlungsfreiheit missbraucht, um unser demokratisches System zu bekämpfen, der kann diese Grundrechte verwirken. Wer mit seinen Äußerungen dazu beiträgt, das politische Klima in unserem Land zu vergiften und unsere demokratische Grundordnung zu gefährden, muss die Antwort unserer wehrhaften Demokratie zu spüren bekommen. Straftaten gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung können jedoch mit der Anwendung des Artikels 18 des Grundgesetzes weder verhindert werden noch wird der juristischen
    Umgang mit mutmaßlichen Tätern dadurch vereinfachen. Wichtig ist eine offene Debatte in unserer Gesellschaft über den Umgang mit extremistischen Aktivitäten aller Richtungen.
  3. Wie bewerten Sie den Stand der Aufarbeitung der Verbrechen des „NSU“ in Mecklenburg-Vorpommern? Werden Sie sich nach der Wahl für die Einsetzung eines neuen Parlamentarischen Untersuchungsausschusses NSU einsetzen? Halten Sie dabei die Erweiterung des Untersuchungsauftrages hinsichtlich neu entstandener rechtsextremer Strukturen wie z. b. „nordkreuz“ für erforderlich?
    Drei Jahre lang untersuchte der auf Betreiben der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und der BMV eingesetzte Parlamentarische Untersuchungsausschuss des Landtages Mecklenburg-Vorpommern zur Aufklärung der NSU-Aktivitäten in Mecklenburg-Vorpommern die Bezüge des NSU-Trios zu unserem Bundesland. Die Untersuchungen sind noch nicht abgeschlossen. Die Beweisaufnahme wird noch bis zum Ende der Legislaturperiode fortgeführt. Auf der Grundlage des Zwischenberichts des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses NSU und der noch offenen Punkte wird zu Beginn der 8. Wahlperiode das weitere Vorgehen einschließlich der Möglichkeit der Einsetzung eines weiteren Parlamentarischen Untersuchungsausschusses beraten.
  4. Laut dem „Gesetz über Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz Mecklenburg-Vorpommern) ist der 8. Mai als „Tag der Befreiung vom Nationalsozialismus und der Beendigung des 2. Weltkrieges“ offizieller Gedenktag. Unterstützen Sie Bestrebungen diesen Tag im Sinne des Gesetzes zum offiziellen Feiertag zu erklären?
    Die CDU unterstützt diese Bestrebungen nicht. Den 8. Mai als Tag der Befreiung vom Nationalsozialismus und der Beendigung des 2. Weltkrieses ist ein offizieller Gedenktag mit großer Bedeutung. Diesen Tag zum arbeitsfreien Feiertag zu erklären, hätte erhebliche negativer Auswirkungen auf die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern, ohne die besondere Erinnerung an diesen Tag zu verstärken.
  5. Der Verfassungsschutz des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist in jüngster Vergangenheit mehrfach bundesweit in die Negativ-Schlagzeilen geraten. Wie bewerten Sie diese Reihe von Skandalen und welche Vorstellungen haben Sie zur künftigen Ausrichtung der Behörde?
    Der Verfassungsschutz schützt. Er bleibt als Institution für die CDU unentbehrlich im Kampf gegen Rechtsextremismus, Linksextremismus, Islamismus und Verfassungsfeinde. Aus dem Bericht der vom Innenminister eingesetzten Expertenkommission für den Verfassungsschutz müssen das Landesparlament und die Landesregierung nun Konsequenzen ziehen, da augenscheinlich Fehlentscheidungen des Verfassungsschutzes häufig auf Personalbedarf zurückzuführen sind. Deswegen muss sich der Verfassungsschutz an einigen Stellen weiterentwickeln und dafür brauchen wir schlicht mehr Verfassungsschützer.
    Mit freundlichen Grüßen
    Wolfgang Waldmüller , Generalsekretär