Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes
27. Mai 2009
Pressemitteilung
Verbot der Mecklenburgischen Aktionsfront
Die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes MV e.V. (VVN-BdA) begrüßt die Entscheidung des Innenministers von Mecklenburg-Vorpommern, Lorenz Caffier, die neofaschistische Organisation „Mecklenburgische Aktionsfront“ (M.A.F.) zu verbieten. In der Begründung für das Verbot wird ausdrücklich die Nähe der Organisation zum Nationalsozialismus genannt. Das deutsche Grundgesetz verbietet nach § 139 die Wiederbelebung oder Neugründung neofaschistischer Organisationen in Deutschland. Die Entscheidung von Innenminister Lorenz Caffier setzt mit dem Verbot der M.A.F. den Geist des Grundgesetzes um und setzt ein wichtiges Zeichen für ein erneutes Verbotsverfahren gegen die rechtsextreme NPD.