Rudolf Heß – Nazi-Ehrung in Stralsund verhindert

31. August 2009

Die angekündigte bundesweite Aktion der Rechtsextremen zur Ehrung des Nazis Rudolf Heß, im Internet Flashmob genannt, wurde in Stralsund durch die örtlichen Jugendlichen von Solid, verdi, IG Metall und Jusos, sowie interessierten Jugendliche friedlich verhindert.

Durch Besetzung des Platzes vor dem Meeresmuseum durch die Jugendlichen, dass von der Polizei geduldet wurde, konnten die ca. 9 Neo-Nazis unter Führung vom NPD-Mann Dirk Arendt ihre Aktion nicht durchführen. Stattdessen gingen sie in ein Cafè und ließen sich bedienen. Nach einer Stunde zogen sie ergebnislos und ohne „Ehrung“ ab.

Nicht nur die Rostocker Abgeordneten müssen dazulernen

geschrieben von Axel Holz

27. August 2009

Wie sollen Demokraten mit der neofaschistischen NPD im Kommunalparlament umgehen ? Mit der Verdreifachung der NPD-Mandate in den kommunalen Parlamenten Mecklenburg-Vorpommerns stellt sich diese Frage nicht nur für die Abgeordneten der Rostocker Bürgerschaft.

In Rostock waren die Rechtsextremen im Juni erstmals in das Stadtparlament eingezogen, wie auch in Schwerin und Neubrandenburg. Nach einer Sitzungsunterbrechung wurde am 15. Juli der Rostocker Oberbürgermeister Roland Methling von der neu gewählten Bürgerschaft zum Rücktritt aufgefordert, weil er sich nicht von einer Zählgemeinschaft seiner Unterstützergruppe „Pro OB“ mit der NPD distanzieren wollte. Im Gegensatz zu den meisten demokratischen Fraktionen bestand die FDP in der ersten Sitzung der Rostocker Bürgerschaft auf getrennten Listen. Die andern Fraktionen der Bürgerschaft hatten sich für gemeinsame Listen zur Besetzung der Ausschüsse und Aufsichtsratsgremien entschieden, um nicht auf NPD-Stimmen angewiesen zu sein. Bei der Abstimmung über die Besetzung der Ausschüsse passierte dann, was die Initiatoren einer gemeinsamen Liste unbedingt verhindern wollten: Die NPD stimmte für die Liste der Wählervereinigung „Für Rostock – Pro OB“. Das führte schließlich zur Sitzungsunterbrechung und zum Abwahlantrag gegen Oberbürgermeister Methling. So geriet mit und wegen der NPD das gesamte demokratische Spektrum der Rotocker Kommunalvertreter gleich in seiner ersten Sitzung in eine kritische Situation. Mittlerweile gibt es eine gemeinsame Liste für Kandidaten, die künftig in den Aufsichtsratsgremien sitzen sollen. Das Wahldesaster, das die zwei NPD-Vertreter auf der ersten Bürgerschaftssitzung verursacht hatten, soll sich nicht wiederholen. Um die NPD-Stimmen aber unwirksam zu machen, müssen Zählgemeinschaften gebildet werden. Die benachteiligen mitunter kleinere Fraktionen, die dann auf Aufsichtsratsplätze verzichten müssen, wie dies Fraktionschef Malte Philip von „Für Rostock“ mittlerweile angekündigt hat. Das Beispiel Rostock zeigt, wie schwierig es wird, mit Neonazis im Parlament zwischen den demokratischen Parteien konkurrierende Politik zu betreiben, ohne sich von der NPD benutzen zu lassen. Es zeigt aber zugleich, wie die Gegner der Demokratie, solange sie gewählt werden dürfen, eine effektive Arbeit des Parlamentes erheblich beeinträchtigen können. In Schwerin hatten sich deshalb im Vorfeld der Kommunalwahl die demokratischen Parteien auf Initiative der VVN-BdA zusammengesetzt und schließlich eine gemeinsame Resolution im Parlament verabschiedet und unterzeichnet. Die verpflichtet alle Parteien in der Kommunalvertretung, mit der NPD keine Zusammenarbeit, keine politischen Kompromisse und Bündnisse einzugehen. Wie weit diese Selbstverpflichtung trägt, wird die Zukunft zeigen. Letztlich wird nur ein NPD-Verbot verhindern, das volksverhetzenden, rassistischen und antisemitischen Positionen in den Parlamenten öffentlich eine politische Bühne geboten wird.

Das Ermächtigungsgesetz, sein Ende und Hitlers Hochverrat

geschrieben von J.W. Aust, Thomas Aust

28. Juli 2009

Liest man in Lexika oder der geschichtlichen Fachliteratur über das „Ermächtigungsgesetz“, die juristische Grundlage der Hitlerdiktatur, steht dort, dieses Gesetz wäre 1943 verlängert worden. Das ist nicht richtig! Hitlers offener Verfassungsbruch per „Führer-Erlaß“ (im „Reichsgesetzblatt“ am 15.05.1943 veröffentlicht) und der damit einher gehende Hochverrat sowie die daraus resultierenden Konsequenzen hätten nicht nur den Juristen damals bereits bewusst sein müssen. Auch wenn es für diejenigen, die ihre Verweigerung der Teilnahme am Widerstand mit ihrem Diensteid begründen, unbequem sein wird – das ist die Wahrheit:

Am 23.März 1933 wurde im Reichstag das „Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich“ (Ermächtigungsgesetz) angenommen. (Vgl.: „Reichsgesetzblatt“*, Teil I, 1933, Nr. 25, S.141, vom 24.03.1933!). Es räumte, für die Dauer von vier Jahren, der Reichsregierung das Recht ein, ohne Zustimmung des Reichstages Gesetze, einschließlich des Haushaltsgesetzes, zu erlassen, Verträge mit fremden Staaten abzuschließen, die Verfassung zu ändern (soweit das nicht die Institutionen von Reichstag und Reichsrat betraf). Nur die Rechte des Reichspräsidenten blieben unangetastet. Der Artikel 3 dieses Gesetzes in Verbindung mit dem §§ 53, 55 bis 58 der Reichsverfassung bedeuteten eine überragende Stellung des Reichskanzlers nach diesem Verfahren. (Die Reichsminister gerieten danach immer mehr in die Stellung fachlicher Zuarbeitender und die Einhaltung der vom Reichskanzler erlassenen gesetzlichen Regeln Überwachender. Folgerichtig fand die letzte Sitzung der Reichsregierung am 05.02. 1938 statt, irgendwelche Ausschüsse des Reichstages gab es da schon lange nicht mehr). * RGBL

Für dieses verfassungsändernde Gesetz war – bei Anwesenheit von 2/3 der „gesetzlichen Mitglieder“ des Reichstags – eine 2/3 – Mehrheit von diesen Anwesenden Reichstagsabgeordneten notwendig. (So bestimmt durch den Artikel 76 der Weimarer Verfassung). Mit Versprechungen (die er in Folge nicht einhielt) erreichte Hitler die Zustimmung der im Reichstag vertretenen bürgerlichen Parteien zu diesem Gesetz. Lediglich die anwesenden 94 SPD-Abgeordneten stimmten dagegen. (Die anderen 26 sozialdemokratischen Abgeordneten des Reichstages waren bereits verhaftet oder auf der Flucht – ein Schicksal, das sie mit den 81 Reichstagsabgeordneten der KPD teilten, deren Mandate am 09.03. 1933 von der Hitlerregierung als „ungültig“ erklärt worden waren). Reichspräsident Paul von Hindenburg unterschrieb am folgenden Tag das Gesetz, das damit wirksam wurde. Der Reichstag und die dem Gesetz zustimmenden nichtfaschistischen Parteien in Deutschland hatten sich selbst entmachtet – Die faschistische Diktatur hatte begonnen! In den Monaten bis zur Jahresmitte 1933 wurden die anderen Parteien verboten, zur Auflösung gezwungen oder lösten sich selbst auf. Gleichzeitig wurden die rechtlichen Voraussetzungen zur Enteignung dieser Parteien geschaffen und angewendet. Mit einem am 14.07.1933 von der Hitlerregierung verkündeten „Gesetz gegen die Neubildung von Parteien“ gab es in Deutschland nur noch eine zugelassene Partei, die NSDAP. Das Ermächtigungsgesetz wurde zwei Mal, am 30.01.1937 (RGBL, Teil I, Nr. 14, S. 105, vom 30.01.1937) und am 30.01.1939 (RGBL, Teil I, 1939, Nr. 15, S. 95 vom 30.1.1939) vom Deutschen Reichstag verlängert und lief am 10.5.1943 aus. Die im Ermächtigungsgesetz der Reichsregierung übertragenen Rechte sollten nach einen auf den 10.05.1943 datierten „Führererlass“, der am 15.05.1943 im Reichsgesetzblatt (RGBL I, 1943, Nr. 49, S. 295) veröffentlicht wurde, weiterhin von der Reichsregierung wahrgenommen werden: „Mit Rücksicht darauf, dass das Gesetz vom 24.März 1933 (Reichsgesetzblatt I, S. 141) formell am 10.Mai 1943 abläuft bestimme ich: Die Reichsregierung hat die ihr durch das Gesetz vom 24.März 1933 übertragenen Befugnissen auch weiterhin auszuüben. Dieser Erlass Hitlers ist aus mehreren Gründen bemerkenswert: 1. Obwohl als Termin des Erlasses der 10.05.1943 vermerkt ist, wurde der Erlass im Reichsgesetzblatt erst am 15.05.1943 verkündet. Das Reichsgesetzblatt vom 14.05.1943 nennt Verordnungen vom 11. und 12.05. 1943, kennt aber diesen „Führererlass“ nicht. 2. Im Gegensatz zu den Reichstagsbeschlüssen aus 1937 und 1939 zur Verlängerung des Ermächtigungsgesetzes fehlt hier der Verweis darauf, dass das „Gesetz über den Neuaufbau des Reiches vom 30.Januar 1934 (Reichsgesetzblatt I, S. 75)“ von diesem Erlass „unberührt“ bleibt, wie auch die Gegenzeichnung des Reichsinnenministers Frick. 3. Da es sich hier, angesichts der weiterhin gültigen Weimarer Verfassung und entsprechend dem Inhalt des Ermächtigungsgesetzes, um ein vom Reichstag zu beschließendes verfassungsänderndes Gesetz handeln musste, verlangte dies die Genehmigung des Reichstags, die aber nicht eingeholt wurde. Die im Artikel 2 des am 10.05.1943 noch gültigen Gesetzes vom 24.03.1933 eingeräumte Möglichkeit der Verabschiedung nicht der Verfassung entsprechender Gesetze schloss ausdrücklich sowohl die Einrichtungen des Reichstags als auch des Reichsrats (Reichsverfassung Art. 20 – 40 a, 60 – 67) aus. Jedoch ist zu vermerken, dass die Legislaturperiode des im Jahre 1938 gewählten und am 30.1.1939 konstituierten „Großdeutschen Reichstags“ am 29.01.1943 auslief und von der Hitlerregierung mit Gesetz vom Januar 1943 verfassungswidrig (gegen Art. 23 der Reichsverfassung) verlängert worden war. Insofern ist auch Hitlers Verweis in seinem Erlass vom 10.5.1943 möglicherweise „eine Bestätigung dieser Befugnisse der Reichsregierung durch den Großdeutschen Reichstag herbeizuführen“, verfassungsrechtlich bedeutungslos. Allerdings dürfte generell ein Verweis auf das Ermächtigungsgesetz zur Legitimierung dieses Hitler-Erlasses nicht tragen, da es sich hier ausdrücklich eben nicht um ein Gesetz der Reichsregierung handelte. (Auch Art. 48 Reichsverfassung scheidet als Begründung aus, um so mehr auf dem Erlass Fricks Gegenzeichnung fehlt).

Augenscheinlich kam es dem „Führer“ auf einen Verfassungsbruch mehr oder weniger nicht an. Aber: Da Hitler die weitere Geltung der Rechte des Ermächtigungsgesetzes verfassungswidrig durchsetzte, beging er damit Hochverrat. Das hat Auswirkungen in der rechtlichen Bewertung hinsichtlich der Legitimität der Hitlerschen Gesetze, Erlasse, Bestimmungen und Weisungen, insbesondere aber auch auf die Gültigkeit der ihm als Staatschef geleisteten Eide. In der Wirklichkeit der Hitlerdiktatur scherte dies aber weder den Hochverräter noch dessen Gefolgsleute.

Als Anlage sind im Folgenden die für die Argumentation verwendeten Artikel aus der „Verfassung des Deutschen Reiches“ (Weimarer Verfassung) vom 11. 08.1919 aufgeführt:

47. Der Reichspräsident hat den Oberbefehl über die gesamte Wehrmacht des Reichs.

48. Wenn ein land die ihm nach der Reichsverfassung oder den Reichsgesetzen obliegenden Pflichten nicht erfüllt, kann der Reichspräsident er dazu mit Hilfe der bewaffneten Macht anhalten. Der Reichspräsident kann, wenn im Deutschen Reich die öffentliche Sicherheit und Ordnung erheblich gestört oder gefährdet wird, die zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nötigen Maßnahmen treffen, erforderlichenfalls mit Hilfe der bewaffneten Macht einschreiten. Zu diesem Zwecke darf er vorübergehend die in den Artikeln 114, 115, 117, 118, 123, 124 und 153 festgesetzten Grundrechte ganz oder zum Teil außer Kraft setzen…

50. Alle Anordnungen und Verfügungen des Reichspräsidenten, auch solche auf dem Gebiete der Wehrmacht, bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Gegenzeichnung durch den Reichskanzler oder durch den zuständigen Reichsminister…

53. Der Reichskanzler und auf seinen Vorschlag die Reichsminister werden durch den Reichspräsidenten ernannt und entlassen.

55. Der Reichskanzler führt den Vorsitz in der Reichsregierung und leitet ihre Geschäfte nach einer Geschäftsordnung, die von der Regierung beschlossen und vom Reichspräsidenten genehmigt wird.

56. Der Reichskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür gegenüber dem Reichstag die Verantwortung. Innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Reichsminister den ihm anvertrauten Geschäftszweig selbstständig und unter eigener Verantwortung gegenüber dem Reichstag.

57. Die Reichsminister haben der Reichsregierung alle Gesetzesentwürfe, ferner Angelegenheiten, für welche Verfassung oder Gesetz diese Vorschreiben, sowie Meinungsverschiedenheiten über Fragen, die den Geschäftsbereich mehrerer Reichsminister berühren, zur Beratung und Beschlussfassung zu unterbreiten.

58. Die Reichsregierung fasst ihre Beschlüsse mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.

114. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. Eine Beeinträchtigung oder Entziehung der persönlichen Freiheit durch die öffentliche Gewalt ist nur auf Grund von Gesetzen zulässig. Personen, denen die Freiheit entzogen wird, sind spätestens am darauffolgenden Tage in Kenntnis zu setzen, von welcher Behörde und aus welchen Gründen die Entziehung der Freiheit angeordnet worden ist, unverzüglich soll ihnen Gelegenheit gegeben werden, Einwendungen gegen ihre Freiheitsentziehung vorzubringen.

115. Die Wohnung jedes Deutschen ist für ihn eine Freistätte und unverletzlich. Ausnahmen sind nur auf Grund von Gesetzen zulässig.

117. Das Briefgeheimnis sowie das Post-, Telegraphen- und Fernsprechgeheimnis sind unverletzlich. Ausnahmen können nur durch Reichsgesetz zugelassen werden.

118. Jeder Deutsche hat das Recht, innerhalb der Schranken der allgemeinen Gesetze seine Meinung durch Wort, Schrift, Druck, Bild oder in sonstiger Weise frei zu äußern. An diesem Rechte darf ihn kein Arbeits- oder Anstellungsverhältnis hindern, und niemand darf ihn benachteiligen, wenn er von diesem Rechte Gebrauch macht. Eine Zensur findet nicht statt, doch können für Lichtspiele durch Gesetz abweichende Bestimmungen getroffen werden. Auch sind zur Bekämpfung der Schund- und Schmutzliteratur sowie zum Schutze der Jugend bei öffentlichen Schaustellungen und Darbietungen gesetzliche Maßnahmen zulässig.

123. Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder besondere Erlaubnis friedlich und unbewaffnet zu versammeln. Versammlungen unter freiem Himmel können durch Reichsgesetze anmeldepflichtig gemacht und bei unmittelbarer Gefahr für die öffentliche Sicherheit verboten werden.

124. Alle Deutschen haben das Recht, zu Zwecken, die den Strafgesetzen nicht zuwiderlaufen, Vereine oder Gesellschaften zu bilden. Dies Recht kann nicht durch Vorbeugungsmaßregeln beschränkt werden. Für religiöse Vereine und Gesellschaften gelten dieselben Bestimmungen. Der Erwerb der Rechtsfähigkeit steht jedem Verein gemäß den Vorschriften des bürgerlichen Rechts frei. Er darf einem Vereine nicht aus dem Grunde versagt werden, dass er einen politischen, sozialpolitischen oder religiösen Zweck verfolgt.

153. Das Eigentum wird von der Verfassung gewährleistet. Sein Inhalt und seine Schranken ergeben sich aus den Gesetzen. Eine Enteignung kann nur zum Wohle der Allgemeinheit und auf gesetzlicher Grundlage vorgenommen werden. Sie erfolgt gegen angemessene Entschädigung, soweit nicht ein Reichsgesetz etwas anderes bestimmt. Enteignungen des Reichs gegenüber Ländern, Gemeinden und gemeinnützigen Verbänden kann nur gegen Entschädigung erfolgen. Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich Dienst sein für das Gemeine Beste.

159. Die Vereinigungsfreiheit zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen ist für jedermann und für alle Berufe zu gewährleisten. Alle Abreden und Maßnahmen, welche diese Freiheit einzuschränken oder behindern suchen, sind rechtswidrig.

176. Alle öffentlichen Beamten und Angehörigen der Wehrmacht sind auf diese Verfassung zu vereidigen. Das Nähere wird durch Verordnung des Reichspräsidenten bestimmt.

Verdi-Seminar: „Buchenwald- Wider das Vergessen! – Erlebte Geschichte“ vom 06.09.-12.09.2009

22. Juli 2009

Buchenwald steht für unendliches Leid, aber auch für Widerstand gegen Völkermord und Krieg. Unser Seminar vor Ort beleuchtet die sozialen und politischen Hintergründe des Faschismus

Dazu führen wir u.a. Gespräche mit Zeitzeugen. Die Geschichte erleben wir hautnah in Projekten: durch Freilegungs- und Ausgrabungsarbeiten, durch Restaurierung von Fundstücken, durch Aufarbeitung von Archivmaterial aus der Gedenkstätte. Wir werden uns mit den aktuellen neofaschistischen Tendenzen in Deutschland auseinandersetzen. Gemeinsam entwickeln wir Handlungsstrategien gegen Rechts. Kosten: 125,- €. Der Preis umfasst die Seminargebühr, Unterkunft im Doppelzimmer, Vollverpflegung sowie Fahrtkosten mit der DB. Eigene An- und Abreisekosten werden nicht erstattet. Die Teilnehmer(innen)zahl ist auf 15 begrenzt. Für dieses Seminar sind öffentliche Zuschüsse beantragt. Interessierte ver.di-Mitglieder sind herzlich eingeladen zum Arbeitskreis Antirassismus von ver.di Hamburg. Das Seminar ist Teil der Bildungsangebote von verdi-Nord im Bildungskatalog 2009.

Kontakt: Agnes Schreieder, E-Mail: agnes.schreieder@verdi.de

Zielgruppe: Interessierte

Freistellungen: HambBUG, BFQG SH, BfG MV

Seminartermin: 06.09. – 12.09.2009 Buchenwald, Nord 054/09

Kooperationsseminar mit dem Landesbezirk Hamburg

In Schwerin 75 Statements für NPD-Verbot

13. Juli 2009

In einer gemeinsamen Aktion der Gewerkschaft verdi und VVN-BdA wurden am 11. Juli in Schwerin in zwei Stunden 75 Statements für ein NPD-Verbot gesammelt.

Die Aktion stieß auf großes Interesse, so dass sich zeitweise ein Traube um den Tisch der VVN bildete. Das sei eine tolle Aktion, meinten nicht wenige Besucher.

Zahlreiche Touristen und Besucher der Bundesgartenschau, die derzeit in Schwerin veranstaltet wird, unterstützten die Kampagne der VVN-BdA. Ablehnende Positionen sind uns nur wenig begegnet, abgesehen von frustierten Nazis, die den Stand passierten.

NPD-Verbot

7. Juli 2009

Zentralrat der Muslime will NPD-Verbot

Der Zentralrat der Muslime in Deutschland hält ein Verbot der rechtsextremen NPD für überfällig. Es gehe nicht an, dass die NPD mit öffentlichen Geldern ihre Logistik und Strukturen verfestige, sagte der Generalsekretär des Zentralrates, Aiman Mazyek, am 7. Juli in Erfurt. Die Diskussion um die V-Leute sei für ihn eine Pseudodiskussion, ein vorgeschobenes Argument. Für ein NPD-Verbot hatte sich zuvor bereits der Zentralrat der Juden ausgesprochen.

Kommunalwahlen 2009

2. Juli 2009

Rechtsextreme Ergebnisse bei den Kommunalwahlen 2009

Bei den Kommunalwahlen im Juni in den Bundesländern Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Saarland haben die neonazistischen und rechtsextremen Parteien NPD, DVU und Republikaner ihre großspurig angekündigten Wahlziele insgesamt zwar nicht erreicht, zum Teil aber dennoch deutlich an Mandaten zugelegt. Insgesamt hat sich die Zahl der Mandate in den kommunalen Parlamenten (nach Erhebungen von Netzwerken) von 611 auf über 660 erhöht. Insbesondere der NPD gelang es, verstärkt in Kommunalparlamente einzuziehen Insgesamt verfügt sie damit in dreizehn Bundesländern über 307 kommunale Mandate. Das bedeutet einen Zuwachs von 108 Sitzen. Dagegen hatten DVU und REPs mancherorts Mandatsverluste. Die Mandatszunahmen der NPD resultieren im übrigen nicht überall aus Erhöhungen der Wählerzahlen, sondern oft aus niedriger Wahlbeteiligung und dem Wegfall der Fünfprozenthürde. Dennoch zeigen über 660 Mandate in den kommunalen Parlamenten und der damit verbundene Anstieg – mit deutlichen Schwerpunkten in den östlichen Bundesländern – eine Zunahme fester Verankerung rechtsextremer Ideologie in Teilen der Bevölkerung. Das bedeutet eine noch stärkere Herausforderung für alle demokratischen Kräfte. Die NPD hat es vor allem in ländlichen Bereichen geschafft, sich eine Stammwählerschaft zuzulegen. In Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern konnte sich die NPD in mehreren Regionen auf hohem Niveau stabilisieren. In Thüringen, wo sie nicht überall antrat, erreichte die NPD 3,1 Prozent der Stimmen. Damit gelang es ihr, sich eine gewisse kommunale Basis zu verschaffen. Sie errang mehr als 20 Kommunalmandate. In Mecklenburg-Vorpommern steigerte die NPD ihren Stimmenanteil von 0,8 Prozent (bei der Kommunalwahl 2004) auf 3,2 Prozent und erreichte 26 Mandate. Im Vergleich zur Landtagswahl 2006 bedeutet das allerdings einen Rückgang des Stimmenanteils von über 7 Prozent auf 3,2 Prozent. Es bleibt aber die Ausbreitung in den Kommunen. Die NPD ist nunmehr in neun der zwölf Kreisparlamente und in vier von sechs kreisfreien Städten vertreten, darunter mit zwei Sitzen in Rostock. Im vorpommerschen Uecker-Randow-Kreis erreichte sie mit 9,1 Prozent auf Kreisebene landesweit den höchsten Stimmenanteil. In der Kreisstadt Ueckermünde besetzt sie mit 12,1 Prozent drei Parlamentssitze. Dort und in Kommunen wie Löcknitz sind die Neonazis mit rund 13 Prozent sogar drittstärkste Partei geworden – vor der SPD. In Sachsen erhielt die NPD 107 694 Stimmen und damit im Landesdurchschnitt 2,3 Prozent. Sie konnte die Zahl ihrer kommunalen Parlamentsitze von 22 auf 72 erhöhen und damit mehr als verdreifachen. In Leipzig und Dresden wird die NPD künftig mit jeweils zwei Abgeordneten vertreten sein. Ländliche Regionen sind nach wie vor stärker vertreten, so die Hochburg Sächsische Schweiz, wo die NPD 3,7 Prozent und 16 Mandate erreichte. In einzelnen Kommunen wie Reinhardtsdorf-Schöna errang die NPD 22 Prozent, in Sebnitz 13 Prozent. Auch in anderen Städten wie Kamenz (Landkreis Bautzen) kam sie auf 9,4 Prozent. In Rheinland-Pfalz liegen die REPs mit 0,9 Prozent im Landesdurchschnitt vor der NPD (Landesdurchschnitt 0,4 Prozent). Herausragend sind hier einige Einzelergebnisse. So erzielten die REPs in Ludwigshafen 6,6 Prozent, in Pirmasens 6,2 (NPD 1,5) und in Mainz die REPs 4,2 Prozent. Diese relativ hohen Ergebnisse der REPs bedeuten im Vergleich zur Kommunalwahl 2004 dennoch einen deutlichen Stimmenrückgang. In Baden-Württemberg errangen REPs und NPD nur noch wenige Mandate. In Stuttgart (einer früheren Hochburg der REPs mit 6 Mandaten) stürzten sie auf 2,5 Prozent ab und erhielten nur noch ein Mandat. Ebenso im Ostalbkreis mit nur noch einem Mandat. In Böblingen flogen die REPs mit 0,4 Prozent aus dem Kreistag heraus. Stattdessen errang hier jedoch die NPD mit 1,3 Prozent ein Mandat. Im Saarland zog die NPD mit 1,9 Prozent in Saarbrücken und mit 4,6 Prozent in Völklingen in die dortigen Kommunalparlamente ein.

Internationale verdi-Konferenz gegen Neofaschismus

geschrieben von Dr. Axel Holz

2. Juli 2009

Unter dem Titel „Vereint gegen Rassismus, Rechtspopulismus und Neofa-schismus“ führte ver.di vom 20.-22. März 2009 in Berlin eine internationale Konferenz durch.

Seit zwei Jahren arbeitet beim Bundesverband der Gewerkschaft ver.di ein Zentraler Arbeitskreis gegen Rechtsextremismus (ZAKO). Die Aktivisten des Arbeitskreises organisierten nun die erste internationale Konferenz der Gewerkschaft ver.di gegen Rassismus, Rechtspopulismus und Neofaschismus. Vor dem Hintergrund der Finanzkrise eröffnete ver.di-Chef Frank Bsirske die Konferenz “ mit einem Einführungsreferat unter dem Motto „Vereint für eine soziale Antikrisenpolitik“. Er verwies auf die Dramatik und Tiefe der Wirtschaftskrise, wie sie seit der Weltwirtschaftskrise in den zwanziger Jahren des letzten Jahrhunderts nicht wieder in einem solchen Ausmaß aufgetreten sei. Bsirske skizzierte auf der Basis von Expertengesprächen drei Szenarien, von denen zwei auf einen längeren Verlauf der krise verweisen und mit großer Wahrscheinlichkeit eintreten werden. Darin ist die Rede von langjährigen weltweiten Krisenerscheinungen, die auch in Europa zur Verarmung breiter Bevölkerungsschichten führen können. Da bereits jetzt die Zahl der Mini-Jobs, Dumpinglöhne und Teilzeitjobs rapide zunimmt, ist eine solche Entwicklung bei zunehmend angespannter Wirtschaftslage nicht auszuschließen. Das Einführungsreferat des ver.di-Vorsitzenden stand in unmittelbarer Beziehung zum Thema der Konferenz, hat rechtspopulistisches und Neofaschistisches Denken doch erhebliche Verbreitung in sozial schwachen Schichten und nach neuesten Analysen auch zunehmend in Teilen des Mittelstandes, der von sozialen Abstiegsängsten geplagt wird. Die Konferenz befasste sich am ersten Konferenztag mit dem Themen Lohndumping und Standortkonkurrenz. Hierzu wurde das ver.di-Manifest zur Europapolitik als politischer Gegenentwurf vorgestellt. Dr. Wolfgang Ullenberg, Leiter des Bereiches Politik und Planung beim ver.di-Bundesvorstand, erläuterte Parallelen und Unterschiede zur Krise im Vergleich von 1929 und 2009. Aus Großbritannien berichtete der Europa-Redakteur der Zeitschrift „Searchlight“ Graeme Atkinson über die nachhaltigen Folgen der Thatcher-Ära, die sich v.a. in einer gewaltigen Privatisierungswelle und der dramatischen Bescheidung der gewerkschaftlichen Arbeit zeige. Atkinson lobte den hohen Organisationsgrad und die Schlagkräftigkeit der deutschen Gewerkschaften. In verschiedenen Panels und workshops wurden die Themen Krisenpolitik , Begriffe rassistischer Diskriminierung, rechtsextreme Strukturen in Europa und Unterschiede rechtsextremer und emanzipatorischer Kapitalismuskritik behandelt. Am Nachmittag moderierte Andrea Buderus Erfahrungsberichte antirassistischer Arbeit in Köln in Zusammenhang mit der rechtspopulistischen Bewegung „Pro Köln“ und in London in Auseinandersetzung mit der rechtspopulistischen BMP. Hier hatte die Zusammenarbeit einer antirassistischen Kampagne mit dem Daily Mirror, dem zweitgrößten Journal auf der Insel, eine breite und öffentlichkeitswirksame Auseinandersetzung mit rassistischen Vorurteilen bewirkt. Die hatte aber letztlich nicht den Einzug zweier BMP-Vertreter in das soeben neu gewählte Europäische Parlament verhindern können. Über Strategien, Defizite und Potenziale der Gewerkschafts-Arbeit im Betrieb wurde in zwei weiteren workshop diskutiert. Der Nachmittag war dem „Markt der Möglichkeiten“ gewidmet. Hier wurden regionale antirassistische Aktivitäten in Deutschland und Österreich vorgestellt. Die verdi-Veranstaltung wurde kulturell durch den Auftritt des Berliner Gewerkschaftschores „IG Peng“ und die Vorstellung des Oscar-prämierten Filmes „Fspilzeugland“ bereichert. In einem Abschlusspodium besprachen Referenten und Teilnehmer am Folgetag die Perspektiven antifaschistischer und antirassistischer Arbeit der Gewerkschaften.

Stolpersteine in Neubrandenburg

2. Juli 2009

Stolpersteine wurden ins Straßenpflaster von Neubrandenburg und Pasewalk eingelassen. Künstler Gunter Demnig widmet sie den Opfern des Faschismus. In vielen Städten Europas erinnern seine Stolpersteine an Menschen, die einst dort zu Hause waren.

Es war schwieriger als gedacht für Neubrandenburgs Stadtarchivarin Eleonore Wolf, die sich auf die Suche nach Spuren jüdischer Bürger in der Viertorestadt begeben hat. Zwar ist bekannt, dass Mitte der 20er-Jahre etwa 100 Juden, Anfang der 40er-Jahre nur noch etwa 15 Juden in Neubrandenburg lebten. Doch welche jüdischen Familien ihre Heimat zwischen 1933 und 1945 unter welchen Umständen verließen, ist aufgrund der vorhandenen lückenhaften Informationen schwierig. Fünf Namen von Juden, die in den Jahren 1941/42 deportiert wurden, hat Stadtarchivarin Eleonore Wolf recherchieren können: Hanna Löwi, Jenny Hirsch, Else Kallmann sowie Margarete und Siegfried Hoffmann. Für sie setzte der Kölner Künstler Gunter Demnig fünf Stolpersteine in Neubrandenburgs Pfaster. Mittlerweile hat der 61-Jährige seit 2003 in etwa 400 Städten Deutschlands, in den Niederlanden, Polen, Österreich, Tschechien und Ungarn seine mahnenden Steine verlegt. In MV sind die Stolpersteine unter anderem in Pasewalk, Stavenhagen, Torgelow, Waren, in Schwerin, Stralsund, Wismar, Parchim und Lübtheen zu finden. Die Verlegung der Neubrandenburger Stolpersteine wurde durch Irina Parlow initiiert , Fraktionsvorsitzende der Partei Die Linke in der Stadtvertretung. Anfang 2008 hatte sie einen Aufruf gestartet und schnell potentielle Spender gefunden. Oberbürgermeister Paul Krüger (CDU) habe Unterstützung zugesichert und die Türen zu Ämtern und Stadtarchiv geöffnet. Parteiübergreifend wurden die vielen Lücken bei den Quellen mit Erinnerungen aufgefüllt.

Bürger finden, die die 95 Euro für einen Stein übrig haben, um dem Anliegen Demnigs gerecht zu werden: „Ein Stein. Ein Name. Ein Mensch.“ Kleine Denkmale werden heute ins Straßenpflaster von Neubrandenburg und Pasewalk eingelassen. Künstler Gunter Demnig widmet sie Juden.

Stolpersteine gegen das Vergessen

2. Juli 2009

– nun auch in Wismar

Es gibt in jedem Leben Momente, die man nie vergessen kann. Für mich gehört der Zweite Weltkrieg dazu, der mir als Kind den Vater und bald danach die Heimat nahm. Nie wieder Faschismus mit seiner Fremdenfeindlichkeit, schwor ich mir damals. Am 8. Mai 1945, dem Tag der Befreiung vom Töten. Um so erschrockener war ich, als sechs Jahrzehnte später in unserem Land bereits wieder fremdenfeindliche Parolen und antisemitische Schmierereien auftauchten. Alles vergessen, obwohl es immer noch Trümmer gibt? Nicht beunruhigt darüber, dass die Straftaten mit neofaschistischem Hintergrund zunehmen, Werwölfe auftauchen, die NPD in unseren Landtag einzog? Heißt es nicht: „Wer sich nicht der Vergangenheit erinnert, wird dazu verurteilt, sie noch einmal zu erleben!“ In über 400 Orten Deutschland gibt es bereits „Stolpersteine“ die uns an Schicksale von Opfern der Gewaltherrschaft im Nationalsozialismus erinnern, nun auch in unserer Stadt. Wir, vom Bund deutscher Antifaschisten, fanden nach einem Aufruf in der Ostsee-Zeitung Verbündete im Netzwerk für Demokratie, Toleranz und Menschlichkeit, in der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar und schließlich auch im Gerhart-Hauptmann-Gymnasium. Dort nutzte ich eine Geschichtsstunde beim Lehrer Frank Reichelt, um die Schüler über den Gedanken der Stolpersteine zu informieren und sie zur Forschung in ihrer Heimat zu interessieren. Unterstützt vom Leiter des hiesigen Stadtarchivs, Gerd Giese, des Heimatforschers Falk Bersch sowie Petra Steffan, Mitarbeiterin in der Pressestelle der Stadt Wismar, wurde schließlich gemeinsam erkundet, welche ehemaligen Nachbarn während der Nazi-Zeit wegen ihres „Anderssein“ abgeholt und umgebracht wurden. Die Schüler konnten die hiesige Bevölkerung auf einer Veranstaltung im Zeughaus hierüber informieren und dann auch den Künstler Gunter Demnig in Köln gewinnen, um die Namen der Opfer mit ihrem Schicksal auf Steinen zu prägen. Bereits im Juli des vergangenen Jahres wurden die ersten neun Steine vor dem letzten Wohnort eingesetzt. Nun sollen die Gedanken der Vorbeikommenden darüber stolpern und sie an die Schicksale ihrer einstigen Mitbürger zur Nazi-Zeit erinnern. Umgebracht, weil sie jüdischen Glaubens waren, den Zeugen Jehovas angehörten oder als kranke Menschen im Euthanasieprogramm zu Tode kamen. Inzwischen haben sich Bürger bereit erklärt, die Obhut über die Stolpersteine zu übernehmen und weitere Schüler, die die Forschungsarbeit fortsetzen werden; denn für uns heißt Erinnern – Leben.“

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