Gedenkveranstaltung am 8.Mai 2011 in Rostock
http://boju.blogsport.de/2011/05/09/kundgebung-zum-66-jahrestag-der-befreiung-in-rostock/
Bund der Antifaschistinnen und AntifaschistenDie Vernichtung des Nazismus mit all seinen Wurzeln ist unser Ziel
10. Mai 2011
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19. April 2011
20.04.2011
Fahrrad-Tour gegen das Vergessen
der VVN/BdA-Regionalgruppe Westmecklenburg-Schwerin
Vom 20.04. bis 23.04. 2011 findet die Radtour von Oranienburg nach Schwerin auf den Spuren des Todesmarsches vom KZ Sachsenhausen bis vor die Tore Schwerins statt.
Eröffnung:
Mittwoch, 20. April 2011, 10 Uhr
Oranienburg, Schloßplatz
Mittwoch, 20. April 2011, 10 Uhr Oranienburg, Schloßplatz
16. April 2011
17.04.2011
Seminaristische Rundreise
mit Hugo Rübesamen
Sonntag, 17. April 2011, ?
an Gedenkorte in MV
Ende 21.04.2011
Sonntag, 17. April 2011, ? an Gedenkorte in MV Ende 21.04.2011
31. März 2011
01.04.2011
VVN-BdA-Bundeskongreß
Freitag, 01. April 2011, ?
Berlin, Humboldt-Uni
Ende 03.04.2011
Freitag, 01. April 2011, ? Berlin, Humboldt-Uni Ende 03.04.2011
30. März 2011
1. Die VVN-BdA begrüßt den Entwurf zur Novelle des Gräberstättengesetzes in Mecklenburg-Vorpommern. Die Gesetzesnovelle enthält Maßnahmen, die ein würdiges Gedenken der Opfer von NS-Herrschaft und Krieg sicherstellen sollen und einen besonderen Schutz der entsprechenden Gräberstätten im Lande vor Missbrauch und Diffamierung der Opfer bieten sollen. Solcher Missbrauch von Gedenkstätten bzw. Gedenkorten findet durch Neonazis und Rechtspopulisten in Deutschland nicht selten statt, indem:
– Wehrmacht und Waffen-SS verherrlicht werden
– Opfer von Kriegen für nationalistische Kriegsverherrlichung missbraucht werden
– Vertreter des NS-Regimes rehabilitiert bzw. geehrt werden (Rudolf-Hess-Gedenkmärsche)
– das Leid des Krieges mit dem Holocaust gleichgesetzt wird (These vom „Bombenholocaust“)
– Gedenkfahrten nach Auschwitz als „steuerfinanzierter Sühnetourismus“ bezeichnet werden
2. Eine Novellierung des Gräberstättengesetzes sollte den Missbrauch von Gedenkorten verhindern helfen. Das Gräberstättengesetz sollte deshalb auch festhalten, dass das Gedenken an die Opfer von NS-Herrschaft und Krieg den Grundsätzen des Friedens, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit verpflichtet sein muss.
3. Aus Sicht der Opferorganisation VVN-BdA sollte bei der Durchführung von Gedenkveranstaltungen nicht nur das Gedenken dem Widmungszweck entsprechen, wie es im Gesetzestext heißt, sondern auch die öffentliche Gedenkstättenarbeit dabei befördert und keinesfalls behindert werden. Deshalb sollte der Grundsatz des ruhigen Gedenkens für die Opfer mit den Grundsätzen öffentlicher Gedenkarbeit verbunden werden, die auch die schulische Bildung einbezieht. Aus diesem Grunde sollten ausgewiesene Gräberstätten als Gedenkorte gegen NS-Herrschaft und Krieg öffentlich genutzt werden können, indem diese:
– öffentlich zugänglich sind
– für die pädagogische Gedenkstättenarbeit bereit stehen und genutzt werden können
– Gedenkreden offen stehen, die dem Widmungszweck des Gedenkens, Erinnerns und Mahnens entsprechen
– in angemessener Form durch kulturelle Beiträge begleitet werden können (Musik, Lesungen, Gedichte usw.)
4. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Gräberstätten, an denen den Opfern des NS-Regimes und der Kriege gedacht wird, öffentliche Orte des Gedenkens und zugleich der Erinnerung und Mahnung sind. Zum glaubhaften öffentlichen Gedenken gehört auch die Erinnerung an die historischen Ursachen und Bedingungen von Kriegen und NS-Herrschaft und die Mahnung an die nachfolgenden Generationen. Gedenkreden in diesem Sinne entsprechen dem Widmungszweck.
5. Den grundsätzlichen Verzicht auf das Zeigen von Transparenten und politischen Losungen an Gedenkorten und Gräberstätten halten wir für sinnvoll, um eine Instrumentalisierung des Gedenkens zu verhindern. Ein solches Verbot darf aber nicht für die Verwendung von Symbolen und Fahnen demokratischer Organisationen gelten, die damit traditionell ihre Präsenz und Identifikation mit dem jeweiligen Gedenken zum Ausdruck bringen. Das betrifft in Deutschland u.a. demokratische Opferorganisationen und Gewerkschaften. Das Recht, Symbole und Fahnen an Gräberstätten mit öffentlichem Gedenkcharakter zu zeigen, ist besonders für internationale Organisationen wichtig. Deutschland steht als verantwortlicher Staat für den Holocaust und als Subjekt eines Eroberungs- und Vernichtungskrieges gegenüber den Völkern und Opfern in Europa in einer besonderen Verantwortung. Die Form des Gedenkens sollte den Opferorganisationen deshalb überlassen bleiben. Dies sollte auch gelten, um unnötige diplomatische Konflikte zu vermeiden. Aus der Erfahrung heraus treten belgische und polnische Opferorganisationen in MV auch mit den Symbolen und Fahnen ihrer Opferorganisationen an Gräberstätten in MV auf. Die Verbannung von neonazistischen oder anderen volksverhetzenden Symbolen oder Fahnen von öffentlichen Gräberstätten muss nicht im Gräberstättengesetz gesondert geregelt werden. Dies ist bereits ausreichend durch das Grundgesetz und andere gesetzliche Festlegungen reguliert.
6. Im Gesetzestext sollte geändert werden, dass es sich mit der Stätte an der B106 nahe Wöbbelin nicht um eine Gräberstätte, sondern um einen Gedenkort handelt, der mit verschiedenen Gräberstätten für Opfer des KZ Wöbbelin in direkter Verbindung steht.
7. Die Formulierung im Gesetz bezüglich der Einbeziehung von Einrichtungen oder Anlagen „die in einem engen räumlichen Zusammenhang mit einer Gräberstätte stehen“ sollte dahingehend präzisiert werden, dass das ruhige Gedenken nicht im unmittelbaren Umfeld, d.h. im Sichtfeld bzw. in Hörweite der Gedenkstätte, durch andere Veranstaltungen oder Aktivitäten gestört werden darf. Auch sollten Gedenkorte in den Gesetzesumfang eingebunden werden, die sich unmittelbar auf Gräberstätten der Opfer von NS-Herrschaft und Krieg beziehen oder selbst Orte darstellen, an denen völkerrechtswidrige Verbrechen stattgefunden haben (z.B. Grunthalplatz Schwerin).
5. März 2011
06.03.2011
Einsteigerseminar VVN-BdA
für neue Mitglieder und Sympathisanten
Sonntag, 06. März 2011, ?
Ort wird noch bekannt gegeben
Sonntag, 06. März 2011, ? Ort wird noch bekannt gegeben
2. März 2011
Die meisten Anwesenden hatten inzwischen Erfahrungen mit der VVN-Ausstellung über den „Neofaschismus in Deutschland“ gesammelt. Das Schwerpunktthema „Konservatismus“ war als theoretische Fundierung für die allfällige Auseinandersetzung mit Behörden und Parteien gewählt worden. Als Historiker legte Ludwig Elm den Schwerpunkt seines Vortrags auf die Wandlungsprozesse konservativen Denkens nach den einschneidenden Zäsuren des 20. Jahrhunderts, dem Übergang vom Kaiserreich zur Weimarer Republik, der Befreiung vom Faschismus 1945 und die Umbruchsituation 1989/90. Gleichzeitig war sein Anliegen, die Grundkonstante konservativen Denkens deutlich zu machen: ein gegen Aufklärung, vernunftbegabtes Denken und Handeln, sowie jede Gleichheitsvorstellung gerichtetes Bewahren traditioneller Werte und Verhältnisse. Für Ludwig Elm setzt konservative Ideologie mit Edmund Burkes Betrachtung der Französischen Revolution von 1789 ein. Das Feindbild konservativer Politik wandte sich nach der November-Revolution 1918 der Arbeiterbewegung zu, geriet doch der Begriff konservativ in Bedrängnis und wurde durch den Begriff Volkspartei ersetzt. Konservativ wurde bis in die jüngste Zeit zum Begriff für völkische Vordenker des aufkommenden Faschismus. Neokonservative Publizisten wirkten nach der Befreiung vom Faschismus auf den Restaurationsprozess der Adenauer-Ära ein. Verstärkt wurden in der Diskussion die Tendenz zur Militarisierung der Gesellschaft und Übergänge zu rechtsextremen Gesellschaftsvorstellungen in der aktuellen Sozialdebatte hervorgehoben.
Antimuslimischer Alltagsrassismus war Schwerpunktthema von Angelika Königseder. Die Ermordung des niederländischen Filmemachers Theo van Gogh 2004 sieht sie als Ausgangspunkt einer neuen Qualität in der Feindbildung. Überfremdungsängste werden als Motiv für Bewegungen gegen Moscheebau, Kopftuchtragen, Schächten geltend gemacht. Zwei von vier Millionen Bürgern muslimischen Glaubens besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit. Sie sind in der Gesellschaft angekommen und wollen das auch sichtbar vorzeigen. Selbst Alice Schwarzer verbündet sich mit konservativen Integrationsgegnern, um Muslime in Bausch und Bogen als rückständig, frauenfeindlich darzustellen und der einzelnen Muslima ein Recht der Selbstbestimmung darüber zu bestreiten, wie sie aussehen will, wie sie ihre Freiheit auslegt. Prozessiert wird vor Gerichten über die Höhe von Minaretten, über das Tragen von Kopftuch im öffentlichen Raum. Verschwörungstheorien sollen eine angebliche Übernahme der Gesellschaft durch muslimische Einwanderer belegen. Parallelen zum Aufkommen des Antisemitismus in der Wirtschaftskrise 1875/78 im Bismarckreich drängen sich auf. In der Diskussion wurde verstärkt die Wechselbeziehung von Innen- und Außenpolitik angesprochen, die Bedeutung für die Stabilisierung der sozialpolitischen Auseinandersetzung und der abenteuerlichen Expansionspolitik am Hindukusch. Wie die Sarrazin-Debatte zeigt, finden sich Befürworter einer anti-aufklärerischen Wende bis weit in die gesellschaftliche Mitte.
Am Sonntag wurde die aktuelle Fassung der Küstenseite der Neofaschismus-Kommission im Internet vorgestellt. Beteiligt sind die Landesverbände Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Bremen sowie Stade. Verstärkt wird der Austausch untereinander mit Verbesserungen bei Links, Aktualität, Einstellung von Kurzfilmen, Dossiers zur Neofa-Ausstellung. Besprochen wurde die Schaffung einer moderierten Infobörse ähnlich wie bei der NPD-Verbotskampagne. Die nächste Nordkonferenz findet voraussichtlich am letzten Februarwochenende 2012 in Heideruh statt. Als Themen für den Samstag sind Gedenkstättenpolitik und Militarisierung auf dem Plan. Näheres wird im Herbst spruchreif.
28. Februar 2011
Die Ausstellung, die derzeit in 12 Exemplaren bundesweit gezeigt wird, wird aller 4-5 Jahre novelliert. Auf Grund des besonderen Informationsbedarfs in Mecklenburg-Vorpommern vor dem Hintergrund der Landtagswahl im Herbst 2011 wird die Ausstellung in Mecklenburg-Vorpommern nun durch ein Informationsblatt ergänzt.
Das Informationsblatt enthält eine Übersicht über vielfältige Aktivitäten der Kommunen, Vereine, Verbände, Gewerkschaften und des Landes von der Initiative „Wir in MV“ bis zur parlamentarischen Auseinandersetzung der demokratischen Parteien mit der NPD – neben den bundesweiten Aktivitäten, die in der Ausstellung aufgegriffen werden. Außerdem heben wir deutlich heraus, dass Ministerpräsident, Innenminister, Gewerkschaften sowie SPD und Linke sich neben der VVN-BdA konsequent für ein Verbot der verfassungswidrigen NPD aussprechen. Zudem unternimmt das Land Anstrengungen, um rechtsradikale Straftaten zeitnah zu verfolgen. Innenminister Lorenz Caffier (CDU) hat ein Verbot der rechtsradikalen „Mecklenburgischen Aktionsfront“ durchgesetzt und das bundesweite Verbot der auch in Mecklenburg-Vorpommern tätigen „Heimattreuen Deutschen Jugend“ aktiv begleitet. Diese Hinweise finden im Informationsblatt der Neofaschismus-Ausstellung ihren Niederschlag und werden neben dem Angebot einer Podiumsdiskussion für weitere Ausstellungseröffnungen bereitgestellt.
24. Februar 2011
25.02.2011
Neofa-Konferenz der VVN-BdA
Schwerpunkt: Konservatismus
Freitag, 25. Februar 2011, ?
Heideruh
Ende 27.02.2011
Freitag, 25. Februar 2011, ? Heideruh Ende 27.02.2011