Nach den Morden von Oslo und Utöya

geschrieben von Heinrich Fink und Cornelia Kerth, Bundesvorsitzende der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes/Bund der Antifaschisten (VVN-BdA)

7. August 2011

Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) sieht nach dem Massenmord an Demokraten, an Linken und Sozialisten in Oslo und Utöya/Norwegen „keine direkte Gefahr durch Terroranschläge von rechts“ in Deutschland.

Nach rund 150 Mordanschlägen von rechts gegen andersdenkende, andersaussehende und anderslebende Menschen, nach täglichen Morddrohungen der Nazis hierzulande ist eine solche Äußerung des zuständigen Ministers unfassbar. Und sie wurde veröffentlicht am selben Tag, da in Leverkusen neun Menschen, darunter eine Sinti-Familie, beinahe bei einem faschistischen Brandanschlag ums Leben gekommen wären.

Erinnern wir uns: Es war die bei den Nazis noch heute gültige Schwarze Liste der Anti-Antifa „Einblick“, die schon 1992 zur allgemeinen Lynchjustiz, zur “endgültigen Ausschaltung der politischen Gegner” aufgerufen hat: “Jeder von uns muß selbst wissen, wie er mit den ihm hier zugänglich gemachten Daten umgeht. Wir hoffen nur, ihr geht damit um!” Seit jener Zeit verfolgen die Nazis in Deutschland das Ziel, mit Terror das Land zu destabilisieren und zur Erhebung für die “deutsche nationale Identität” zu führen, um es “national zu befreien”. Ausländer und „Ausländerfreunde” sollen aus dem Land getrieben oder „ausgeschaltet” werden: „Der eigentliche Gegner ist nicht der Asylant, der Zigeuner, der Wirtschafts- oder Kriegsflüchtling. Wir müssen uns an die halten, die uns die Suppe eingebrockt haben.“ (aus Einblick, Drohliste der Anti-Antifa, 1992) So hieß es lange vor dem „Manifest“ des Anders Behring Breivik.

Erinnern wir uns: Es gab die hetzerischen Mahnung „Deutschland schafft sich ab“ (Buchtitel) und die rassistische hunderttausendfach verbreitete rassistische Meinungsmache Thilo Sarrazins gegen Muslime. Es gab die Distanzierung von Sarrazin, der dann die allgemeine Umarmung folgte.

Jetzt hat in Norwegen ein Rechtsextremist und früherer Aktivist aus der antimuslimischen „Fortschrittspartei“ (23 Prozent der Wählerstimmen) nicht nur gehetzt, sondern auch gemordet. Aber die etablierte Politik hierzulande will noch immer nichts gegen die antimuslimische Hetze unternehmen und pflegt in starkem Maße auch die antikommunistische und antiziganistische Propaganda. Die NPD soll nicht verboten werden. Faschistische Hasstiraden werden als „Meinungsfreiheit“ ausgegeben.

Er wolle „Europa vor Marxismus und Islamismus retten“ erklärte der Massenmörder Breivik in seinem „Manifest“, dessen Inhalt auf rechten Blogseiten Deutschlands lebhaft begrüßt wird, wenn auch noch mit Distanzierung zu den Taten des selbsternannten Kreuzritters. Gegen Linke und Muslime vorzugehen, ist auch der Konsens von der rechten Mitte bis zum rechten Rand.

Die VVN-BdA grüßt die Antifaschisten in Norwegen und ist mit ihnen solidarisch. Sie fordert die konsequente Aufklärung über die Vernetzung der Terrorszene vom Norden bis in unser Land. Sie weist auf die Drohungen („Kommis töten“ und „Kommt Zeit kommt Rat kommt Attentat“) hin, die gegenwärtig bei Antifaschisten eingehen, und sie verlangt, dass Polizei und Justiz diese ernst nehmen. Den Bundesinnenminister und die Länderinnenminister fordern wir auf, die rechte Gewalt nicht weiter zu verharmlosen, sondern ihr entgegenzutreten. Naziorganisationen gehören verboten, Nazipropaganda und Nazi-Aufmärsche ebenso! Und schließlich ist – auch angesichts der Biographie des norwegischen Massenmörders – zu fragen: Wann werden die Sportschützenbünde und -vereine endlich unter Kontrolle genommen, die immer wieder Waffen und Ausbildung für Amokläufer und rechte Schützen bereithalten?

Gemeinsame Pressemitteilung von VVN-BdA e.V. und ver.di Nord

26. Juni 2011

Aufruf zur Landtagswahl: Geben Sie der Demokratie Ihre Stimme!

Die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) startet am 27. Juni in Mecklenburg-Vorpommern die Kampagne nonpd gegen den Wiedereinzug der NPD in den Landtag und bekräftigt ihre Forderung nach einem NPD-Verbot. Die Initiative wird von ver.di Nord unterstützt. Vermittelt wird der Wahlaufruf in Mecklenburg-Vorpommern durch eine Kampagnenzeitung, die 200.000 mal im Lande verteilt wird.

„Wir klären über die Nazi-Nähe der NPD-Arbeit im Landtag auf“, so Axel Holz, Landesvorsitzender der VVN-BdA. Das Blatt informiere zudem über die erhebliche staatliche Finanzierung der NPD und über neofaschistische Gewalt im Land. In der Zeitung werden die Wahlberechtigten aufgerufen, am 4. September 2011 einer demokratischen Partei für den Landtag ihre Stimme zu geben. „Eine hohe Wahlbeteiligung der Demokraten im Lande kann helfen, einen erneuten Einzug der NPD ins Schweriner Schloss zu verhindern“, bekräftigt Ernst Heilmann, Leiter des Landesbüros von ver.di in Mecklenburg-Vorpommern.

20110627_1_vvn_mvwahl_web.pdf (1580 KB / 4 S.)

Kundgebung zum 66. Jahrestag der Befreiung in Rostock

10. Mai 2011

Gedenkveranstaltung am 8.Mai 2011 in Rostock

http://boju.blogsport.de/2011/05/09/kundgebung-zum-66-jahrestag-der-befreiung-in-rostock/

Bilder

29. April 2011

zur Fahrrad-Tour gegen das Vergessen

Fahrrad-Tour gegen das Vergessen

19. April 2011

der VVN/BdA-Regionalgruppe Westmecklenburg-Schwerin

20.04.2011

Fahrrad-Tour gegen das Vergessen

der VVN/BdA-Regionalgruppe Westmecklenburg-Schwerin

Vom 20.04. bis 23.04. 2011 findet die Radtour von Oranienburg nach Schwerin auf den Spuren des Todesmarsches vom KZ Sachsenhausen bis vor die Tore Schwerins statt.

Eröffnung:

Mittwoch, 20. April 2011, 10 Uhr

Oranienburg, Schloßplatz

Mittwoch, 20. April 2011, 10 Uhr Oranienburg, Schloßplatz

Seminaristische Rundreise

16. April 2011

mit Hugo Rübesamen

17.04.2011

Seminaristische Rundreise

mit Hugo Rübesamen

Sonntag, 17. April 2011, ?

an Gedenkorte in MV

Ende 21.04.2011

Sonntag, 17. April 2011, ? an Gedenkorte in MV Ende 21.04.2011

VVN-BdA-Bundeskongreß

31. März 2011

01.04.2011

VVN-BdA-Bundeskongreß

Freitag, 01. April 2011, ?

Berlin, Humboldt-Uni

Ende 03.04.2011

Freitag, 01. April 2011, ? Berlin, Humboldt-Uni Ende 03.04.2011

Anhörung des Innenausschusses des Landtages Mecklenburg-Vorpommern am 07.04.2011 zur Novellierung des Gräberstättengesetzes

geschrieben von Dr. Axel Holz

30. März 2011

Stellungnahme der Opferorganisation VVN-BdA MV e.V.

1. Die VVN-BdA begrüßt den Entwurf zur Novelle des Gräberstättengesetzes in Mecklenburg-Vorpommern. Die Gesetzesnovelle enthält Maßnahmen, die ein würdiges Gedenken der Opfer von NS-Herrschaft und Krieg sicherstellen sollen und einen besonderen Schutz der entsprechenden Gräberstätten im Lande vor Missbrauch und Diffamierung der Opfer bieten sollen. Solcher Missbrauch von Gedenkstätten bzw. Gedenkorten findet durch Neonazis und Rechtspopulisten in Deutschland nicht selten statt, indem:

– Wehrmacht und Waffen-SS verherrlicht werden

– Opfer von Kriegen für nationalistische Kriegsverherrlichung missbraucht werden

– Vertreter des NS-Regimes rehabilitiert bzw. geehrt werden (Rudolf-Hess-Gedenkmärsche)

– das Leid des Krieges mit dem Holocaust gleichgesetzt wird (These vom „Bombenholocaust“)

– Gedenkfahrten nach Auschwitz als „steuerfinanzierter Sühnetourismus“ bezeichnet werden

2. Eine Novellierung des Gräberstättengesetzes sollte den Missbrauch von Gedenkorten verhindern helfen. Das Gräberstättengesetz sollte deshalb auch festhalten, dass das Gedenken an die Opfer von NS-Herrschaft und Krieg den Grundsätzen des Friedens, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit verpflichtet sein muss.

3. Aus Sicht der Opferorganisation VVN-BdA sollte bei der Durchführung von Gedenkveranstaltungen nicht nur das Gedenken dem Widmungszweck entsprechen, wie es im Gesetzestext heißt, sondern auch die öffentliche Gedenkstättenarbeit dabei befördert und keinesfalls behindert werden. Deshalb sollte der Grundsatz des ruhigen Gedenkens für die Opfer mit den Grundsätzen öffentlicher Gedenkarbeit verbunden werden, die auch die schulische Bildung einbezieht. Aus diesem Grunde sollten ausgewiesene Gräberstätten als Gedenkorte gegen NS-Herrschaft und Krieg öffentlich genutzt werden können, indem diese:

– öffentlich zugänglich sind

– für die pädagogische Gedenkstättenarbeit bereit stehen und genutzt werden können

– Gedenkreden offen stehen, die dem Widmungszweck des Gedenkens, Erinnerns und Mahnens entsprechen

– in angemessener Form durch kulturelle Beiträge begleitet werden können (Musik, Lesungen, Gedichte usw.)

4. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Gräberstätten, an denen den Opfern des NS-Regimes und der Kriege gedacht wird, öffentliche Orte des Gedenkens und zugleich der Erinnerung und Mahnung sind. Zum glaubhaften öffentlichen Gedenken gehört auch die Erinnerung an die historischen Ursachen und Bedingungen von Kriegen und NS-Herrschaft und die Mahnung an die nachfolgenden Generationen. Gedenkreden in diesem Sinne entsprechen dem Widmungszweck.

5. Den grundsätzlichen Verzicht auf das Zeigen von Transparenten und politischen Losungen an Gedenkorten und Gräberstätten halten wir für sinnvoll, um eine Instrumentalisierung des Gedenkens zu verhindern. Ein solches Verbot darf aber nicht für die Verwendung von Symbolen und Fahnen demokratischer Organisationen gelten, die damit traditionell ihre Präsenz und Identifikation mit dem jeweiligen Gedenken zum Ausdruck bringen. Das betrifft in Deutschland u.a. demokratische Opferorganisationen und Gewerkschaften. Das Recht, Symbole und Fahnen an Gräberstätten mit öffentlichem Gedenkcharakter zu zeigen, ist besonders für internationale Organisationen wichtig. Deutschland steht als verantwortlicher Staat für den Holocaust und als Subjekt eines Eroberungs- und Vernichtungskrieges gegenüber den Völkern und Opfern in Europa in einer besonderen Verantwortung. Die Form des Gedenkens sollte den Opferorganisationen deshalb überlassen bleiben. Dies sollte auch gelten, um unnötige diplomatische Konflikte zu vermeiden. Aus der Erfahrung heraus treten belgische und polnische Opferorganisationen in MV auch mit den Symbolen und Fahnen ihrer Opferorganisationen an Gräberstätten in MV auf. Die Verbannung von neonazistischen oder anderen volksverhetzenden Symbolen oder Fahnen von öffentlichen Gräberstätten muss nicht im Gräberstättengesetz gesondert geregelt werden. Dies ist bereits ausreichend durch das Grundgesetz und andere gesetzliche Festlegungen reguliert.

6. Im Gesetzestext sollte geändert werden, dass es sich mit der Stätte an der B106 nahe Wöbbelin nicht um eine Gräberstätte, sondern um einen Gedenkort handelt, der mit verschiedenen Gräberstätten für Opfer des KZ Wöbbelin in direkter Verbindung steht.

7. Die Formulierung im Gesetz bezüglich der Einbeziehung von Einrichtungen oder Anlagen „die in einem engen räumlichen Zusammenhang mit einer Gräberstätte stehen“ sollte dahingehend präzisiert werden, dass das ruhige Gedenken nicht im unmittelbaren Umfeld, d.h. im Sichtfeld bzw. in Hörweite der Gedenkstätte, durch andere Veranstaltungen oder Aktivitäten gestört werden darf. Auch sollten Gedenkorte in den Gesetzesumfang eingebunden werden, die sich unmittelbar auf Gräberstätten der Opfer von NS-Herrschaft und Krieg beziehen oder selbst Orte darstellen, an denen völkerrechtswidrige Verbrechen stattgefunden haben (z.B. Grunthalplatz Schwerin).

Einsteigerseminar VVN-BdA

5. März 2011

06.03.2011

Einsteigerseminar VVN-BdA

für neue Mitglieder und Sympathisanten

Sonntag, 06. März 2011, ?

Ort wird noch bekannt gegeben

Sonntag, 06. März 2011, ? Ort wird noch bekannt gegeben

Nordkonferenz

geschrieben von Raimund Gaebelein

2. März 2011

Gut besucht war die Nordkonferenz vom 25.-27. Februar in Heideruh zweifellos, und die Vorträge von Prof. Dr. Ludwig Elm (Jena) und Dr. Angelika Königseder vom Zentralinstitut für Antisemitismus in Berlin am Samstag erfüllten alle Erwartungen. Heideruh bot in seiner charmanten Weise schneebedeckt einen angenehmen Hintergrund für die intensiven Gespräche; und das literarische Kulturprogramm abends mit Jonny Schacht hatte das lange Warten gelohnt.

Die meisten Anwesenden hatten inzwischen Erfahrungen mit der VVN-Ausstellung über den „Neofaschismus in Deutschland“ gesammelt. Das Schwerpunktthema „Konservatismus“ war als theoretische Fundierung für die allfällige Auseinandersetzung mit Behörden und Parteien gewählt worden. Als Historiker legte Ludwig Elm den Schwerpunkt seines Vortrags auf die Wandlungsprozesse konservativen Denkens nach den einschneidenden Zäsuren des 20. Jahrhunderts, dem Übergang vom Kaiserreich zur Weimarer Republik, der Befreiung vom Faschismus 1945 und die Umbruchsituation 1989/90. Gleichzeitig war sein Anliegen, die Grundkonstante konservativen Denkens deutlich zu machen: ein gegen Aufklärung, vernunftbegabtes Denken und Handeln, sowie jede Gleichheitsvorstellung gerichtetes Bewahren traditioneller Werte und Verhältnisse. Für Ludwig Elm setzt konservative Ideologie mit Edmund Burkes Betrachtung der Französischen Revolution von 1789 ein. Das Feindbild konservativer Politik wandte sich nach der November-Revolution 1918 der Arbeiterbewegung zu, geriet doch der Begriff konservativ in Bedrängnis und wurde durch den Begriff Volkspartei ersetzt. Konservativ wurde bis in die jüngste Zeit zum Begriff für völkische Vordenker des aufkommenden Faschismus. Neokonservative Publizisten wirkten nach der Befreiung vom Faschismus auf den Restaurationsprozess der Adenauer-Ära ein. Verstärkt wurden in der Diskussion die Tendenz zur Militarisierung der Gesellschaft und Übergänge zu rechtsextremen Gesellschaftsvorstellungen in der aktuellen Sozialdebatte hervorgehoben.

Antimuslimischer Alltagsrassismus war Schwerpunktthema von Angelika Königseder. Die Ermordung des niederländischen Filmemachers Theo van Gogh 2004 sieht sie als Ausgangspunkt einer neuen Qualität in der Feindbildung. Überfremdungsängste werden als Motiv für Bewegungen gegen Moscheebau, Kopftuchtragen, Schächten geltend gemacht. Zwei von vier Millionen Bürgern muslimischen Glaubens besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit. Sie sind in der Gesellschaft angekommen und wollen das auch sichtbar vorzeigen. Selbst Alice Schwarzer verbündet sich mit konservativen Integrationsgegnern, um Muslime in Bausch und Bogen als rückständig, frauenfeindlich darzustellen und der einzelnen Muslima ein Recht der Selbstbestimmung darüber zu bestreiten, wie sie aussehen will, wie sie ihre Freiheit auslegt. Prozessiert wird vor Gerichten über die Höhe von Minaretten, über das Tragen von Kopftuch im öffentlichen Raum. Verschwörungstheorien sollen eine angebliche Übernahme der Gesellschaft durch muslimische Einwanderer belegen. Parallelen zum Aufkommen des Antisemitismus in der Wirtschaftskrise 1875/78 im Bismarckreich drängen sich auf. In der Diskussion wurde verstärkt die Wechselbeziehung von Innen- und Außenpolitik angesprochen, die Bedeutung für die Stabilisierung der sozialpolitischen Auseinandersetzung und der abenteuerlichen Expansionspolitik am Hindukusch. Wie die Sarrazin-Debatte zeigt, finden sich Befürworter einer anti-aufklärerischen Wende bis weit in die gesellschaftliche Mitte.

Am Sonntag wurde die aktuelle Fassung der Küstenseite der Neofaschismus-Kommission im Internet vorgestellt. Beteiligt sind die Landesverbände Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Bremen sowie Stade. Verstärkt wird der Austausch untereinander mit Verbesserungen bei Links, Aktualität, Einstellung von Kurzfilmen, Dossiers zur Neofa-Ausstellung. Besprochen wurde die Schaffung einer moderierten Infobörse ähnlich wie bei der NPD-Verbotskampagne. Die nächste Nordkonferenz findet voraussichtlich am letzten Februarwochenende 2012 in Heideruh statt. Als Themen für den Samstag sind Gedenkstättenpolitik und Militarisierung auf dem Plan. Näheres wird im Herbst spruchreif.

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