Nicht nur die Rostocker Abgeordneten müssen dazulernen
27. August 2009
Wie sollen Demokraten mit der neofaschistischen NPD im Kommunalparlament umgehen ? Mit der Verdreifachung der NPD-Mandate in den kommunalen Parlamenten Mecklenburg-Vorpommerns stellt sich diese Frage nicht nur für die Abgeordneten der Rostocker Bürgerschaft.
In Rostock waren die Rechtsextremen im Juni erstmals in das Stadtparlament eingezogen, wie auch in Schwerin und Neubrandenburg. Nach einer Sitzungsunterbrechung wurde am 15. Juli der Rostocker Oberbürgermeister Roland Methling von der neu gewählten Bürgerschaft zum Rücktritt aufgefordert, weil er sich nicht von einer Zählgemeinschaft seiner Unterstützergruppe „Pro OB“ mit der NPD distanzieren wollte. Im Gegensatz zu den meisten demokratischen Fraktionen bestand die FDP in der ersten Sitzung der Rostocker Bürgerschaft auf getrennten Listen. Die andern Fraktionen der Bürgerschaft hatten sich für gemeinsame Listen zur Besetzung der Ausschüsse und Aufsichtsratsgremien entschieden, um nicht auf NPD-Stimmen angewiesen zu sein. Bei der Abstimmung über die Besetzung der Ausschüsse passierte dann, was die Initiatoren einer gemeinsamen Liste unbedingt verhindern wollten: Die NPD stimmte für die Liste der Wählervereinigung „Für Rostock – Pro OB“. Das führte schließlich zur Sitzungsunterbrechung und zum Abwahlantrag gegen Oberbürgermeister Methling. So geriet mit und wegen der NPD das gesamte demokratische Spektrum der Rotocker Kommunalvertreter gleich in seiner ersten Sitzung in eine kritische Situation. Mittlerweile gibt es eine gemeinsame Liste für Kandidaten, die künftig in den Aufsichtsratsgremien sitzen sollen. Das Wahldesaster, das die zwei NPD-Vertreter auf der ersten Bürgerschaftssitzung verursacht hatten, soll sich nicht wiederholen. Um die NPD-Stimmen aber unwirksam zu machen, müssen Zählgemeinschaften gebildet werden. Die benachteiligen mitunter kleinere Fraktionen, die dann auf Aufsichtsratsplätze verzichten müssen, wie dies Fraktionschef Malte Philip von „Für Rostock“ mittlerweile angekündigt hat. Das Beispiel Rostock zeigt, wie schwierig es wird, mit Neonazis im Parlament zwischen den demokratischen Parteien konkurrierende Politik zu betreiben, ohne sich von der NPD benutzen zu lassen. Es zeigt aber zugleich, wie die Gegner der Demokratie, solange sie gewählt werden dürfen, eine effektive Arbeit des Parlamentes erheblich beeinträchtigen können. In Schwerin hatten sich deshalb im Vorfeld der Kommunalwahl die demokratischen Parteien auf Initiative der VVN-BdA zusammengesetzt und schließlich eine gemeinsame Resolution im Parlament verabschiedet und unterzeichnet. Die verpflichtet alle Parteien in der Kommunalvertretung, mit der NPD keine Zusammenarbeit, keine politischen Kompromisse und Bündnisse einzugehen. Wie weit diese Selbstverpflichtung trägt, wird die Zukunft zeigen. Letztlich wird nur ein NPD-Verbot verhindern, das volksverhetzenden, rassistischen und antisemitischen Positionen in den Parlamenten öffentlich eine politische Bühne geboten wird.