„Hitler war kein Betriebsunfall“ – Antifaschisten erinnern an die Machtübertragung an den deutschen Faschismus
20. Januar 2018
Der Einzug der AfD in den Deutschen Bundestag ist für alle erkennbar ein sichtbares Zeichen für die politische Rechtsentwicklung in unserem Land. Ohne falsche Analogien zu ziehen, gewinnt vor diesem Hintergrund die historische Erinnerung an die Jahre 1932/33 neue Aktualität.
Auf der Internetseite „www.dasjahr1933.de“ stellt die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN-BdA) Materialien, Texte und Dokumente bereit, die entlang einer Chronologie der Jahre 1932/ 1933 Antworten auf Fragen zur Vorgeschichte und Etablierung der faschistischen Herrschaft in Deutschland geben. Dies ist notwendig, da das historische Datum des 30. Januar 1933 auch 85 Jahre später noch immer ein gesellschaftspolitischer Streitpunkt ist. Die VVN-BdA hat immer betont: „Wer des 27. Januar 1945 gedenkt, muss auch den 30. Januar 1933 mitdenken. Ursachen und Herkunft des Faschismus sind notwendige Bestandteile jeder Erinnerungsarbeit. … Das Gedenken an die Opfer muss verbunden sein mit der Erinnerung daran, wer die Täter waren. Das heißt: Benennung der Schuldigen und der Nutznießer an der Errichtung der nazistischen Herrschaft in Deutschland und an der Entfesselung des Krieges.“
Anders als viele Medien, die von einer „Machtergreifung Hitlers“ am 30. Januar 1933 sprechen, hat schon vor vielen Jahren der Überlebende des KZ Buchenwald Emil Carlebach den Slogan propagiert „Hitler war kein Betriebsunfall“. Und in seinem Sinne benennt die VVN-BdA auch diejenigen gesellschaftlichen Kräfte, die ein Interesse an der Errichtung und Etablierung der faschistischen Herrschaft hatten. Gleichzeitig erinnert die VVN-BdA aber auch daran, dass es die Organisationen der Arbeiterbewegung und linke humanistisch-demokratische Intellektuelle waren, die die Weimarer Republik gegen die Feinde von rechts verteidigten.
Die Erinnerung an den 30. Januar 1933 wirft zudem Fragen auf nach der Umsetzung der Demokratie in unserem Land heute und dem gesellschaftlichen Widerstand gegen Rechtsentwicklungen und rassistische Tendenzen sowie den politischen Kräfte, die heutige Formen faschistischer Krisenbewältigung und Herrschaft propagieren. In diesem Sinne versteht die VVN-BdA die geschichtspolitische Auseinandersetzung mit dem 30. Januar 1933 als tagespolitische Aufgabe.