Erklärung der FIR zum 70. Jahrestag der Eröffnung des Nürnberger Prozesses
19. November 2015
70. Jahrestag, Nürberger Prozess
Heute erleben wir auf den verschiedenen Ebenen der internationalen Politik, dass die Prinzipien des Völkerrechts immer wieder in Frage gestellt werden. Anlässlich des 70. Jahrestags des Beginns der Nürnberger Prozesse erinnert die FIR an diesen Prozess und die dort – im Namen der Völker – gesprochenen Urteile. Sie verurteilt alle Versuche der Verfälschung und Relativierung.
Am 20. November 1945 begann mit der Eröffnungssitzung der Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher. Angeklagt waren führende Repräsentanten der faschistischen Herrschaft als
Einzelpersonen und als Repräsentanten der faschistischen Reichsregierung, der NSDAP und aller ihrer Untergliederungen, der SA, der SS, des SD und der Gestapo, als Vertreter der Wehrmacht, der
Wirtschaft und des Propagandaapparates. Die vier alliierten Ankläger zeigten damit, dass für die schweren Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die Kriegsverbrechen und Vorbereitung zum Krieg Personen und Institutionen des faschistischen Apparates gleichermaßen Verantwortung trugen. Und in den Nachfolgeprozessen und OMGUS – Berichten wurde bewiesen, welche Verantwortung die Großindustrie wie z.B. Krupp, IG Farben und andere Rüstungsbetriebe sowie die Banken für den faschistischen Eroberungskrieg trugen. Den Prozessen lagen Hunderte von Zeugenaussagen und Tausende von Belastungsdokumenten der faschistischen Administration selber zugrunde. In der Urteilsbegründung heißt es dazu: „Das auf Kriegsverbrechen bezügliche Beweismaterial ist überwältigend gewesen, sowohl was den Umfang betrifft, als auch in seinen Einzelheiten.“ Es folgen mehrere Seiten Erläuterungen, um welche Kriegsverbrechen in den okkupierten Ländern, gegenüber der Zivilbevölkerung und den Kriegsgefangenen es sich gehandelt hatte. In gleicher Form wurden alle anderen Anklagepunkte belegt und verurteilt.