Resolution der VVN-BdA MV e.V.

8. Mai 2009

zur Landesdelegiertenkonferenz am 0 9. Mai 2009 in Rostock

Im Jahre 2008 haben über 175.000 Bürgerinnen und Bürger zwischen dem 27. Januar und dem 9. November 2008 mit ihrer Unterschrift ein Verbot der NPD gefordert. Ihnen danken wir, weil sie dazu beigetragen haben, dass das Thema NPD-Verbot außergewöhnlich häufig und intensiv in den Medien thematisiert wurde. Wir fordern ein NPD-Verbot, weil die NPD in der Tradition der NSDAP steht, ihr Menschen- und Gesellschaftsbild mit dem Grundgesetz unvereinbar ist, sie faschistische Ideologie mit Gewalt verbindet und weil ihre Legalität ihr den Anschein von Legitimität verleiht.

Mittlerweile zweifeln auch die Innenminister der Länder nicht mehr daran, dass die NPD verfassungswidrig ist. Vier Innenminister haben daraus die Konsequenz gezogen, ihre V-Leute aus der Führungsebene der NPD abzuziehen, deren Informationen sich im letzten NPD-Verbotsverfahren als Verfahrenshindernis erweisen hatten. Sie begründen ihren Schritt auch damit, dass die notwendigen Informationen zur Belegung der Verfassungswidrigkeit der NPD durchaus in öffentlich zugänglichen Quellen vorliegen. Darunter rangiert auch ein Zitat des Fraktionsvorsitzenden der NPD im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern, Udo Pastörs: „Das System, das sich BRD nennt, ist irreparabel. Lasst uns diese ganze verfaulte Republik unterwühlen. Und wir haben ja auch schon den ein oder anderen Tunnel gegraben, um dieses Konstrukt der Siegermächte zum Einsturz zu bringen.“ Zahlreichere weitere geschichtsrevisionistische, rassistische, volksverhetzende und verfassungsfeindliche Belege ließen sich nennen.

Die verbrecherischen Taten der deutschen Faschisten folgten ideologischen Vorgaben, die die NPD wieder aktiv und nachhaltig verbreitet – darunter eine umfassenden Theorie der Ungleichheit, aus der sich für sie zwingend Ungleichwertigkeit ableitet sowie ein Sozialdarwinismus, der in Verbindung mit völkischem Nationalismus die Verbrechen des deutschen Faschismus als Notwendigkeiten im „Kampf ums Dasein“ legitimiert. Mit diesen ideologischen Eckpunkten knüpft die NPD auch im Parlament direkt an Gedankengut der verbotenen NSDAP an.

Die NPD ist heute das strategische und organisatorische Zentrum der alten und neuen Nazis. Ihr legales Agieren bewirkt, dass ihre Aufmärsche nicht verboten werden. Es gelingt der NPD, ihre neofaschistischen Ideen massenhaft zu verbreiten, finanziert z. B. durch Wahlkampfkostenerstattung – solange sie nicht verboten ist. Sie nutzt die Parlamente für ihre Hasstiraden, um über parlamentarische Aufwandsentschädigungen für die Abschaffung des parlamentarischen Systems zu wirken – solange sie nicht verboten ist. Solange sie nicht verboten ist, genügt allein schon diese Legalität, um ihr einen Anschein von Legitimität zu verleihen.

Wir wissen, dass nur eine gesellschaftliche Auseinandersetzung mit den Inhalten faschistischer Ideologie die erschreckend hohe Rate von Zustimmung zu faschistischen oder „rechtsextremistischen“ Positionen in der „Mitte der Gesellschaft“ reduzieren kann. Gegen die organisierende Kraft, die diese Ideologie in praktische Politik im Parlament und Gewalt auf der Straße umsetzt, muss rechtlich vorgegangen werden, damit sie nicht weiter um sich greift. Darum fordern wir, erneut ein Verfahren zum Verbot der NPD einzuleiten und treten mit unserer NO-NPD-Kampagne dafür bundesweit ein.