Kapp-Putsch vor 90 Jahren abgewehrt
9. März 2010
Vor 90 Jahren wurde der reaktionäre Kapp-Putsch konservativ-monarchistischer Kräfte durch einen Generalsstreik erfolgreich abgewehrt. Bis heute gibt es Versuche, die Rolle der militanten Freikorps schönzureden.
Es geschah in den Tagen vom 13. -17. März 1920. Gestützt auf Teile der Reichswehr unter dem Befehl des Generals Lüttwitz in Berlin und Freikorps, wie der „Marinebrigade Erhardt“, versuchten extrem reaktionäre Kräfte unter der Führung von Generallandschaftsdirektor Kapp, die Macht in Deutschland an sich zu reißen. Das Ziel der Putschisten war die Beseitigung der ihnen verhassten „Weimarer Republik“ und mit ihr der Demokratie. Die Erfüllung der Versailler Verträge sollte so verhindert werden, insbesondere die hierin geforderte Auflösung der Freikorps. Die Reaktionäre beschworen damit kurze Zeit nach Kriegsende zugleich die Gefahr einer Wiederaufnahme der Kriegshandlungen durch die Alliierten des 1. Weltkrieges. Während die Reichswehr sich weigerte, gegen die Putschisten vorzugehen, erzwangen schließlich Massendemonstrationen, Arbeiteraufstände und ein Generalstreik das Scheitern der Machtübernahme durch die Rechtsextremen. In Mecklenburg-Schwerin wurde die demokratisch gewählte Regierung von Kapp-Anhängern verhaftet und an ihre Stelle eine Regierung unter dem Putschisten Dr. Wendehausen eingesetzt. Zum Kampf gegen die rechtsradikalen Meuterer bildeten Vertreter von SPD, USPD, KPD und Gewerkschaften „Aktionsausschüsse“, die den Kampf gegen die Kappisten erfolgreich leiteten. Zu den Maßnahmen der Verteidiger der Republik gehörten Generalstreik, Demonstrationen, die Besetzung wichtiger Einrichtungen und Behörden und die Beschlagnahme illegaler Waffenlager mit Hilfe von Arbeiterbataillonen in einer Stärke von insgesamt etwa 10.000 Personen allein in Mecklenburg-Vorpommern. So wurden beispielsweise bei Katelbogen 700 als „Zeitfreiwillige“ aufgestellte reaktionäre Rostocker Studenten und Offiziere von den Arbeiterbataillonen nach kurzem Gefecht verhaftet. Mit welchen Mitteln die Reaktion gegen Demokraten vorging, wurde am 14. März 1920 in Schwerin deutlich: Kapp-Anhänger erschossen auf einer Demonstration gegen den Putsch 14 Zivilisten, darunter zwei Frauen. Doch die Kraft der vereint agierenden Demokraten war schließlich stärker. Am 17. März mussten die Putschisten aufgeben. Genau ein Jahr nach dem Putsch siegte bei den Landtagswahlen in Mecklenburg-Vorpommern die SPD. Gemeinsam ergriffen die erfolgreichen Demokraten mit der Landesregierung Maßnahmen, um erneute Putschversuche zu verhindern. Unter Führung von Ministerpräsident Johannes Stelling und dem ihm unterstehendem Polizeichef Oberst Lange wurden Waffenlager der Rechtsradikalen ermittelt und beschlagnahmt. Zugleich wurde der Arbeit rechtsradikaler Organisationen eingeschränkt und später verboten. Der Traum der Demokratiefeinde von einer „weißen Armee“ gegen die Republik erfüllte sich sowenig, wie der zwei Jahre später erfolgte Hitler-Putsch. Das konsequente Handeln der Demokraten hatte nicht nur die Republik gerettet, sondern auch gezeigt, dass Verbote gegen die Feinde der Demokratie ein wirksames Mittel für den Rechtstaat sein können. Diese Konsequenz wäre heute auch gegenüber der verfassungswidrigen NPD notwendig, die die Demokratie abschaffen will und gern die Geschichte in ihrem Sinne umschreibt. Etwa mit einem Antrag im Landtag Mecklenburg-Vorpommerns zur Darstellung der vermeintlichen Leistungen der Freikorps gegen die „bolschewistische Gefahr“ im Unterricht der Schulen in bewährter Feindbildmanier. Vom Schutz der Republik durch die Demokraten gegen die Putschisten war da kein Wort. Der Schoß ist fruchtbar noch, aus dem das kroch – hieß es zu Recht bei Brecht!