Zur Auflösung des „Flügel“ der AfD
23. März 2020
Der Verfassungsschutz hat auf der Basis einer Materialsammlung den „Flügel“ die AfD zum Beobachtungsobjekt erklärt. Daraufhin gab es in der AfD hektische Aktivitäten. Einige Funktionäre haben die Auflösung des Flügels und den Ausschluss des Beisitzenden im Parteivorstand Andreas Kalbitz aus der AfD gefordert. Die AfD befürchtet, dass mit der Freigabe für die geheimdienstliche Beobachtung nun auch die AfD als Gesamtpartei mit nachrichtendienstlichen Mitteln systematisch beobachtet wird. Das ist sehr unwahrscheinlich, denn noch vor nicht allzu langer Zeit hat der ehemalige Verfassungsschutzchef Maaßen die AfD darin beraten, wie sie sich vor einer Beobachtung schützen kann. Es ist kaum anzunehmen, dass mit dem Abgang von Andreas Maaßen ein anderer Wind in den Verfassungsschutz eingezogen ist, der dessen Einschätzungen zur AfD grundsätzlich in Frage stellt. Darauf hat Herr Maaßen sicher auch bei der personellen Aufstellung seines Dienstes geachtet. Unvermeidlich ist aber, dass Mitglieder des „Flügels“ in der AfD nun mit Beobachtungsauftrag im Fokus des Geheimdienstes bleiben. Obwohl der AfD-Vorstand nun hektisch die Auflösung des „Flügels“ bis Ende April beschlossen hat, wird ein Ausschluss seiner Mitglieder aus der AfD von der Spitze der AfD nicht ins Auge gefasst. Der Flügel hat seinen Zweck erreicht, nämlich die Radikalisierung der AfD. Auf seine Akteure kann man nicht verzichten. Sie bilden den Kitt zur radikalen Rechten und sollen weiter die Stichwortgeber bleiben. Die AfD bleibt auf dem Weg einer neofaschistischen Partei.