Sachsen-Anhalt hat jetzt eine antifaschistische Verfassung
29. Februar 2020
Sachsen-Anhalt ist nun offiziell ein antifaschistisches Land. Mit großer Mehrheit hat der Landtag am Freitag eine Verfassungsreform verabschiedet, die genau das verlangt. “Die Wiederbelebung oder Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts, die Verherrlichung des nationalsozialistischen Herrschaftssystems sowie rassistische und antisemitische Aktivitäten nicht zuzulassen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt und Verantwortung jedes Einzelnen”, lautet der neue Paragraph 37a der Landesverfassung. Eine in deutschen Landesverfassungen beispiellose Distanzierung von der faschistischen Vergangenheit – zustande gekommen durch die Kooperation der CDU-geführten Regierungsfraktionen mit der Linken. Nur die AfD stellt sich gegen den überparteilichen Konsens. Sie zeigt damit, auf welcher Seite sie steht und wofür sie steht. Sie steht auf der Seite der Täter und sieht die NS-Geschichte auch aus dem Täterblick – als „Vogelschiss“ in der Geschichte, als gedenkpolitische Positionierung, die sie um 18o Grad drehen möchte. Gestützt werden diese Positionen durch Forderungen in den Landesparlamenten nach Kürzung der Gelder für NS-Gedenkstätten, Umwandlung des Gedenktages für die NS-Opfer in einen Gedenktag an die Opfer totalitärer Systeme, die Gleichsetzung des Völkermordes der Nazis mit Bombardements der Alliierten, die Relativierung der Verbrechen von SS und Wehrmacht auf Leistungen deutscher Soldaten, auf die man angeblich stolz sein könne. Sie lehnt auch die kritische Beschäftigung mit dem deutschen Kolonialismus ab. Kulturprojekte sollten von Ideologien wie dem „Postkolonialismus“ freigehalten werden, Museen seien vor „postkolonialem Schulddiskurs“ zu schützen. Auch wendet sich die AfD gegen die Provenienzforschung, die untersucht, ob Kulturgüter, die während des Faschismus oder der Kolonialzeit unrechtmäßig erworben wurden, zurückzugeben seien. Gerade hat der Bundestag die Anerkennung einer weiteren bisher im KZ-System der Nazis lange vernachlässigten Opfergruppen anerkannt. Er würdigte das Leid von in der Sprache der Nazis „Asozialen“ und „Berufsverbechern“ der KZs. Zu den mehrfach verurteilten Kriminellen mit grünem Winkel, die in KZs gesteckt wurden, kamen im Juni 1938 10.000 sogenannte Asoziale mit einem schwarzen Winkel hinzu. Darunter waren Obdachlose, Bettler, Prostituierte, Zuhälter und sogenannte Landstreicher sowie Sinti, Roma und auf ausdrückliche Anweisung Hitlers auch straffällige oder missliebige Juden. Hier zeigen sich die langen Linien des deutschen Rassismus. Ausschließlich die AfD hatte sich der Anerkennung dieser Opfergruppe im Bundestag verweigert. Die Berufsverbrecher hätten sich überdurchschnittlich oft als Kapo über das Leben ihrer Mithäftlinge hinweggesetzt, argumentierte der AfD-Abgeordnete Marc Jongen. Die Frage nach der Handlungsfreiheit der Funktionshäftlinge im von der SS beherrschten Terrorregime war dem philosophisch gebildeten Jongen offenbar keine Erwähnung wert.